Ablehnung der gestellten Ansprüche

12. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Soldat92
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ablehnung der gestellten Ansprüche

Servus
Ich habe folgendes Problem

Ich bin hinter einem LKW her gefahren dieser hat Teile seiner Ladung verloren und mein Auto beschädigt.

Der Gutachter stützt meine Aussage

Es gab einen zeugen der meine Aussage stützt

Jetzt weigert sich die Versicherung des Unfall Gegners den Schaden zu begleichen

Ich weiß nicht was ich jetzt tun soll

Probleme mit der Versicherung?

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7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Soldat92):
Ich weiß nicht was ich jetzt tun soll

Die Begründung der Versicherung zu posten wäre mal ganz gut.
Und natürlich mal mitteilen welche Aussage denn von allen gestützt wird.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Soldat92
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin hinter einem LKW hergefahren

Dieser hatte große Betonteile geladen, höher als die Bordwände und diese waren nicht abgedeckt und anscheinend auch nicht abgekehrt.

Durch einen Windstoß gerieten teile der Ladung (Überreste vom gießen)
In Bewegung rollten über die betonteile und fielen hinten runter dann beschädigten sie mein Auto.

Dokument der Versicherung folgt gegen 1700.

-- Editiert von Soldat92 am 12.06.2018 15:28

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Soldat92
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehr geehrter Herr -------------,
wir nehmen Bezug auf die mit Ihnen geführte Korrespondenz.

Ihre Schadenunterlagen inklusive Foto und Stellungnahme von Ihrem Kameraden, Herrn ------ und die Scha-
denunterlagen unseres Versicherungsnehmers liegen uns vor.

Sie begründen Ihre Ansprüche damit, dass vom Fahrzeug unseres Versicherten Betonteile verloren wurden
und dadurch Ihr Fahrzeug beschädigt wurde.

Das eingereichte Foto vom Fahrzeug unseres Versicherungsnehmers stellt hierfür keinen ausreichenden Nach-
weis dar.

In ähnlich gelagerten Fällen wurde zudem durch Sachverständige festgestellt, dass sich ein von der Ladefläche
herabfallender Gegenstand zunächst mit nahezu der gleichen Geschwindigkeit wie der Lkw fortbewegt. Der

herabfallende Gegenstand springt dem Lkw förmlich hinterher und wird nur durch den Luftwiderstand verlang-
samt.

Fährt der Pkw in einem Abstand von mehr als 10 m hinter dem Lkw her, kann die Beschädigung nahezu aus-
schließlich auf sich vom Rad lösende oder von der Fahrbahn hochgeschleuderten Steine zurückgeführt wer-
den.

Dies stellt aber ein sogenanntes unabwendbares Ereignis dar.
Eine Haftung unserer Versicherten ist für uns derzeit nicht nachgewiesen.



------------------------------------------------------------------------------------
Das ist der Text aus der Antwort E-Mail

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
hat Teile seiner Ladung verloren und mein Auto beschädigt.


Ist Dein Auto von mehreren Teilen getroffen worden? Wie sehe die Schäden aus?

Zitat:
Es gab einen zeugen der meine Aussage stützt


Was genau kann der bezeugen?

Warum kann es sich nicht um Steine gehandelt haben, die vom Rad des vorausfahrenden LKW hochgeschleudert wurden?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Soldat92
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja es waren mehrere Teile
Es sind auf der Frontscheibe Steinschläge und auf dem Dach und dem Kotflügel auch

Weil sie vom Hänger herunter gefallen sind das kann der Zeuge bestätigen

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Die Ablehnung geht nicht auf das Gutachten ein. Liegt dieses der Versicherung noch nicht vor? Man sollte einen Anwalt das machen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Soldat92
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja der Gutachter wurde von der Versicherung beauftragt!

Sollte ich das hier über das Forum machen (Anwalt) oder mich hier in der Umgebung umschauen?

0x Hilfreiche Antwort

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