Schadensersatz bei Transportschaden

12. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
msa435
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatz bei Transportschaden

Guten Tag,
aktuell habe ich folgende Situation, ich habe zu einer Firma ( für Namenhafte Audioprodukte) ein Paket für eine Technische Überprüfung mit KVA und ggf Reparatur gesendet. Das Paket wurde mit passender ( nicht original) Umverpackung und ausreichender Innenverpackung durch Luftpolster und Zeitung unter Augen von 2 weiteren Personen ausreichend verpackt. Nun ist die Ware aüßerlich beschädigt beim Händler angekommen, ( Versandetikett kam vom Händler) und der Transportdienstleister lehnt einen Transportschaden auf grund von unsachgemäßer Verpackung ab.

Wir 3 verpackenden Personen waren jedoch der Meinugn das die Verpackugn ausreicht um bei sachgemäßer behandlung des Pakets schaden auszuschließen.

Wie kann ich hier nun vorgehen um den entstandenen Schaden, der zu einer erheblichen Wertminderung der Ware geführt hat, nun erstattet zu bekommen ?
Bzw. wer ist hier in der Nachweispflicht das das Paket unsachgemäß verpackt war bzw und wie.

Aktuell liegt nur die Ablehnung des Transportldienstleisters vor und die Beweisfotos des Händlers vom Empfang des Pakets.

Wer den Schaden hat...?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120337 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von msa435):
Wir 3 verpackenden Personen waren jedoch der Meinugn das die Verpackugn ausreicht um bei sachgemäßer behandlung des Pakets schaden auszuschließen.

Schön.
Nur das dummerweise die Transport- und Verpackungsbedingungen des Transportdiensleisters gelten. Und die sehen vor, dass die Verpackung auch gewisse unsachgemäße Behandlungen (z.B. Fall aus 1,80m Höhe auf Betonboden) aushalten muss.


Die von euch Dir gekaufte Umverpackung, hatte die ein DIN / ISO Prüfzeichen? Wenn ja, welches?



Zitat (von msa435):
Transportdienstleister lehnt einen Transportschaden auf grund von unsachgemäßer Verpackung ab.

ich glaube das machen die in 99,9% aller Fälle ... sagt also erst mal nichts aus.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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