Hallo,
bei einem Gerichtsstreit, wo eine Partei Prozesskostenhilfe bekommt, wurde ein Vergleich mit einer Schadenersatzzahlung von 5000 EUR zu Gunsten der Prozesskostenhilfe-Partei geschlossen (Anwalts/Gerichtskosten werden gegeneinander aufgerechnet, also von beiden Parteien getragen). Die PKH-Partei hat aktuell kein Einkommen, lebt vom AlgII. Müssen die Kosten der Prozesskostenhilfe direkt von dem Schadenersatz Betrag zurück gezahlt werden?
Kann man irgendwo anfragen, wie hoch generell die Kosten sind, die man nach einem Verfahren (wenn man ausreichend Einkommen wieder hat) zurückzahlen muss?
Danke!
VLG
Prozesskostenhilfe & Schadenersatz
12. Juni 2018
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Frage vom 12. Juni 2018 | 10:45
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 6x hilfreich)
Prozesskostenhilfe & Schadenersatz
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#1
Antwort vom 13. Juni 2018 | 10:34
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
Ist das so schwer zu googeln?
https://www.prozesskostenfinanzierung.de/prozesskostenhilfe-rueckzahlung/
Je nach genauer Situation im Einzelfall muß man also zwischen 0% und 100% zurückzahlen.
#2
Antwort vom 13. Juni 2018 | 11:20
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 6x hilfreich)
ZitatIst das so schwer zu googeln? :
https://www.prozesskostenfinanzierung.de/prozesskostenhilfe-rueckzahlung/
Offensichtlich haben sie die Frage nicht verstanden, passiert ...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. Juni 2018 | 15:43
Von
Status: Unbeschreiblich (119616 Beiträge, 39755x hilfreich)
ZitatMüssen die Kosten der Prozesskostenhilfe direkt von dem Schadenersatz Betrag zurück gezahlt werden? :
Nö.
Aber man sollte durchaus Geld bereit halten, wenn die die Kosten einfordern.
ZitatKann man irgendwo anfragen, wie hoch generell die Kosten sind, die man nach einem Verfahren (wenn man ausreichend Einkommen wieder hat) zurückzahlen muss? :
Das erfährt man wenn man sich an die Stelle wendet, die einem die Kosten gezahlt hat.
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