Berufsgenossenschaft fordert Schadensersatz nach 116 SGB X

12. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Hammie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Berufsgenossenschaft fordert Schadensersatz nach 116 SGB X

Guten Tag zusammen,

ich fange mal ganz von vorne an:
Vor nicht ganz einem Jahr ist die Mutter meiner Freundin, meine Freundin und ich mit einem Taxi nach Hause gefahren. Wir bemerkten anschließend das Mutti ihr Handy wohl im Taxi vergessen hatte. Taxiunternehmen angerufen, Handy sollte gebracht werden, alles kein Problem.
Es klingelte, meine Freundin ging runter doch statt das Handy abzugeben forderte der Taxifahrer eine nicht ganz niedrige Auslöse für dieses Handy. Meine Freundin riss dem Fahrer das Handy förmlich aus der Hand und ich hörte nur ein riesen Geschrei von draußen. Ich machte mich auf dem Weg nach draußen und sah wie der Fahrer meine Freundin am Hals würgte und schubste in bei Seite. Darauf packte ich meine Freundin, gingen rein und schlossen die Türe. Keine 10 Minuten später standen 2 Streifenwagen sowie ein Rettungswagen vor unserer Tür. Es schellte und zwei Beamte baten um Einlass und erzählten mir dann das ich den Fahrer geschlagen habe und er eine Platzwunde am Kopf hat die genäht werden musste.
Es wurden Personalien aufgenommen und die üblichen Fragen gestellt. Meine Freundin schilderte es aus ihrer Sicht und ich aus meiner. Wir wurden noch gefragt ob der Fahrer gestürzt ist aber dies haben wir nicht mehr gesehen. Von einer Anzeige haben wir abgesehen weil wir es für unnötig hielten. Der Fahrer hat wohl Anzeige gestellt wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Thema war auch sehr schnell durch. Nach circa 1 Monat kam ein schreiben der Polizei das die Ermittlungen eingestellt worden sind. Mir und auch den Beamten war das schnell klar. Laut meiner Ansicht handelte ich in Notwehr bzw. Nothilfe.

Nun kommt das Problem:
Ich erhielt am gestrigen Tage ein schreiben der Berufsgenossenschaft des Fahrers, mit einer Forderung von Summe X als Schadensersatz nach 116 SGB X. Laut schreiben der Berufsgenossenschaft solle ich ihren Versicherten tätlich angegriffen und verletzt haben?!?!? Man fordert mich auf den Betrag binnen 3 Wochen zu überweisen da ich der Berufsgenossenschaft ersatzpflichtig bin.

Laut meiner Ansicht besteht doch keine Anspruch auf Schadensersatz da ich doch in Notwehr gehandelt habe und ich auch von keinem Gericht schuldig gesprochen wurde oder sehe ich das Falsch?

Ich danke jetzt schon einmal für die Hilfe



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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16550 Beiträge, 9317x hilfreich)

Zitat:
Laut meiner Ansicht besteht doch keine Anspruch auf Schadensersatz da ich doch in Notwehr gehandelt habe und ich auch von keinem Gericht schuldig gesprochen wurde oder sehe ich das Falsch?

Das kann man so pauschal nicht sagen.
*Wenn* Sie den Taxifaher rechtwidrig angegriffen haben, steht der BG Schadensersatz zu.
Zur Not wird ein Gericht darüber entscheiden.
Die Tatsache, dass die Ermittlungen eingestellt wurden, hilft Ihnen da nur begrenzt. (Wären Sie verurteilt worden, hätten Sie ganz schlechte Karten. Wären Sie freigesprochen worden, hätten Sie gute Karten. Wenn die Ermittlungen einfach "nur" eingestellt wurden, hat das wenig zu bedeuten. - Im Straßenverkehr gibt es das ganz oft bei Unfällen mit Leichtverletzten: Die Ermittlungen gegen den Unfallverursacher werden eingestellt, trotzdem muss der Unfallverursacher bzw. seine Versicherung natürlich Schadensersatz an die Verletzten zahlen.)

Sie sollten Ihre private Haftpflichtversicherung informieren.
Gehenüber der BG sollten Sie evtl. bestreiten, den Schaden schuldhaft verursacht zu haben.

By the way: Es wird am Ende möglicherweise darauf ankommen, ob die "Auslöse", die der Taxifahrer gefordert hat, im Prinzip rechtmäßig war. Wenn der Taxifahrer mit seinem Taxi gekommen ist, um das Handy zurück zu bringen wird er für die An- und Abfahrt zumindest die Fahrkosten nach dem Taxitarif verlangen können. Dem Taxifahrer das Handy zu entreißen, ohne die Fahrtkosten zu bezahlen, könnte rechtswidrig / schuldhaft sein.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hammie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Zitat (von cabel):
Die Ansprüche der BGS sind aber auch zivilrechtlicher Natur


Die Notwehr gibt es im STGB und BGB. Soviel ich da weiß schützt sie doch im STGB vor Strafverfolgung und BGB vor Schadensersatz (wie in diesem Falle).
Natürlich auch wenn jemand entscheidet in Notwehr gehandelt haben.


Zitat (von drkabo):
Die Ermittlungen gegen den Unfallverursacher werden eingestellt, trotzdem muss der Unfallverursacher bzw. seine Versicherung natürlich Schadensersatz an die Verletzten zahlen.


Das Prinzip ist mir leider bekannt. Aber doch anders geregelt. Der Unfallverursacher muss für den entstandenen Schaden aufkommen. Dafür gibt es ja extra eine Tabelle.


Zitat (von drkabo):
Sie sollten Ihre private Haftpflichtversicherung informieren.


Das würde ich wirklich tun wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Nur ich möchte es ja gerne erstmal so versuchen. Vielleicht lenkt die BG ein und ich kann mir die Gerichtsverhandlung ersparen.


Zitat (von drkabo):
Gehenüber der BG sollten Sie evtl. bestreiten, den Schaden schuldhaft verursacht zu haben.


Dies habe ich auch vor. Habe aber bisher mit so etwas noch nichts zu tun gehabt. Reicht dort ein einfaches Widerspruchs schreiben oder sollte es schon ausführlicher sein?


Zitat (von drkabo):
em Taxifahrer das Handy zu entreißen, ohne die Fahrtkosten zu bezahlen, könnte rechtswidrig / schuldhaft sein.


Fahrtkosten hätten bezahlt werden können, wenn darüber gesprochen worden wäre. Aber für ein Telefon mit aktuellen Neuwert von 59€ (was zum Zeitpunkt älter als 3 Jahre war) eine Auslöse von 100€ zu verlangen ist mehr als fragwürdig. Es steht ja in keinen Verhältnis zueinander. Tritt da nicht dann die Besitzkehr ein?

0x Hilfreiche Antwort

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