Hallo zusammen,
mal angenommen es stirbt von jemanden die Großmutter und kurz darauf der angeheiratete Ehemann wie verhält sich das mit dem Erbe?
Gemeinschaftskonto geht natürlich erstmal zu 50% an den noch lebenden Ehemann und vom rest nochmal 50% und der rest wird unter den Erben aufgeteilt.
Wie verhält es sich mit Konten wo die Großmutter Vollmacht hatte jedoch nicht Kontoinhaber war?
Wie verhält es sich im allgemeinen mit solchen Sachen wenn gemeinsam gewirtschaftet wurde jedoch z.T. Konten vorhanden sind, die nicht unbedingt gemeinschaftlich geführt wurden also den Ehemann als Inhaber hatten.
Vielen Dank.
-- Editiert von Sven Reymann am 10.06.2018 23:19
Erbe unklare fragen
10. Juni 2018
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Frage vom 10. Juni 2018 | 23:18
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe unklare fragen
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#1
Antwort vom 11. Juni 2018 | 00:03
Von
Status: Unbeschreiblich (47504 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Wie verhält es sich mit Konten wo die Großmutter Vollmacht hatte jedoch nicht Kontoinhaber war?
Die gehören alleine dem Ehemann.
Grundsätzlich gilt für Kontoinhaber nur der Beweis des ersten Anscheins, dass er auch Eigentümer des Kontoguthabens ist. Den kann man durch Gegenbeweise widerlegen. Typischerweise ist es aber ziemlich schwierig, den Gegenbeweis zu führen.
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