ABSCHIEBEKOSTEN

6. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb489414-76
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
ABSCHIEBEKOSTEN

Hallo.

ICH HAB DA MAL EINE FRAGE ICH HABE EINEN BEWAEHRUNGSWIDERUF VON 1JAHR3 MONATEN ZU VERBUESSEN GEHABT MIR WAR SCHON KLAR DAS ICH DEUTSCHLAND VERLASSEN MUSS,DESHALPH HABE ICH DER JVA UND DER AUSLAENDERBEHOERDE MITTGETEILT DAS ICH BEREIT BIN FREIWILLIG AUSZUREISEN DIES WURDE ABER VON DER AUSLAENDERBEHOERDE ABGELEHNT.ES HIESS DAS ICH ABGESCHOBEN WERDEN SOLL DAMIT WAR ICH EINVERSTANDEN DA ICH IN BOSNIEN GEBUNDEN BIN.ICH WOLLTE SELBST MEINE ABSCHIEBUNG BEZAHLEN AUCH DAS WURDE ABGELEHNT.ICH VERSTEHE NICHT WARUM ICH NICHT FREIWILLIG AUSREISEN DUERFE UND WARUM MAN JETZT 1300EURO FUER MEINE ABSCHIEBUNG HABEN WILL.DAS EINREISEVERBOT WURDE AUF 2JAHRE FESTGELEGT MEINE ANWAELTIN HATT AUCH NICHTS GEMACHT NAJA PLICHTVERTEIDIGUNG EBEN SIE MEINTE ABER DAS ES NICHT OK WAR MICH ABZUSCHIEBEN DA ICH OHNEHIN DEUTSCHLAND VERLASSEN HAETTE.ICH VERSTEHE DAS GANZE NICHT KOMMT MIR SO VOR ALS WOLLTE MAN MICH FUER DUMM VERKAUFEN.AUCH WAEHREND MEINER HAFTZEIT HABE ICH MIR NICHTS ZUSCHULDEN KOMMEN LASSEN.LIEGE ICH DA FALSCH DAS ICH DIESES VERHALTEN DER AUSLAENDERBEHOERDE NICHT NACHVOLLZIEHN KANN?

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8 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Wenn man Antworten will, sollte man einige Regeln der Lesbarkeit und Höflichkeit beachten:
1. Textwüsten wie diese vermeiden
2. Absätze machen nicht nur an Schuhen Sinn
3. Punkte sind nicht nur bei Payback geil
4. neue Tastatur kaufen, bei Deiner klemmt die SHIFT Taste


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn man Antworten will, sollte man einige Regeln der Lesbarkeit und Höflichkeit beachten:
1. Textwüsten wie diese vermeiden
2. Absätze machen nicht nur an Schuhen Sinn
3. Punkte sind nicht nur bei Payback geil
4. neue Tastatur kaufen, bei Deiner klemmt die SHIFT Taste


Made my Day ^^

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

HAFTZEIT
BEWAEHRUNGSWIDERUF
MIR NICHTS ZUSCHULDEN KOMMEN LASSEN

ja klar

Die glauben dir kein Wort und wollen sicher gehen das du gehst.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

...und was hat die Pflichtverteidigung mit der ausländerrechtlichen Frage zu tun? Richtig, gar nichts.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Eine Abschiebung aus der Haft heraus ist natürlich möglich, wenn die Ausländerbehörde kein Vertrauen darauf hat, dass der Betreffende wirklich freiwillig ausreist. Wenn die ABH das Risiko sieht, dass derjenige untertaucht und illegal bleibt, darf sie abschieben. Ob das in diesem Fall berechtigt war, kann man hier nicht klären. Da kann auch wichtig sein, ob der Betreffende vorzeitig aus der Haft entlassen wurde.

Zitat (von cabel):
Einerseits sagen Sie es wurde abgelehnt dass Sie selber für Ihre Abschiebung zahlen, jetzt sind Sie sauer weil Sie doch zahlen sollen.


Es geht hier ja nicht darum, dass der Themenstarter für seine Abschiebung zahlen wollte, sondern dass er freiwillig ausreisen wollte. Eine Abschiebung ist um ein Vielfaches teurer als eine freiwillige Ausreise. Eine normale Reise von Deutschland nach Bosnien (meinetwegen per Fernbus) kostet weit weniger als 1300 Euro. Zudem zieht eine Abschiebung automatisch eine Wiedereinreisesperre nach sich, die es in vielen Fällen bei einer freiwilligen Ausreise nicht gibt. In diesem Fall, einer Abschiebung wegen einer Straftat, ändert die Abschiebung an der Sperre aber nichts.

-- Editiert von Felicite am 07.06.2018 13:21

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#7
 Von 
fb489414-76
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir wurde von der Auslaenderbehoerde MITTGETEILT das ich bei zahlung der Abschiebekosten vielleicht frueher wieder Einreisen darf das die Einreisesperre von 2jahren verkuerzt werden kann.Ob das wirklich so ist kann ich nicht beurteilen.

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4205x hilfreich)

Zitat (von fb489414-76):
Mir wurde von der Auslaenderbehoerde MITTGETEILT das ich bei zahlung der Abschiebekosten vielleicht frueher wieder Einreisen darf das die Einreisesperre von 2jahren verkuerzt werden kann.Ob das wirklich so ist kann ich nicht beurteilen.


Ein Einreise- und Aufenthaltsverbot kann in bestimmten Fällen aufgehoben oder die Frist verkürzt werden. Hierzu hat die Ausländerbehörde im Einzelfall zu prüfen, ob die Anordnung noch erforderlich ist und berücksichtigt dabei, ob schutzwürdige Umstände vorliegen.
(Quelle: BAMF)

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