Flugzeitveränderung für uns unzumutbar

1. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
go491944-87
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Flugzeitveränderung für uns unzumutbar

Wir haben über ein Vergleichsportal eine Pauschalreise in die Türkei gebucht. Wir haben lange gesucht um einen Flug zu finden, der unseren Kindern zumutbar ist. Dafür haben wir auch ein teureres Angebot in Kauf genommen, weil es für uns besser passte.

Der Rückflug sollte um 12:05 Uhr mit Sunexpress stattfinden.
Nun haben wir schon 2 Änderungen erhalten und fliegen mittlerweile um 23:30 Uhr mit Onur Air.

Natürlich habe ich die Flugzeitenänderung nicht einfach so in Kauf genommen sondern mich beim Vergleichsportal gemeldet und denen unsere Situation geschildert, da wir mit einem Kleinkind reisen. Unser Sohn wird 2 Jahre alt. Er kann am Urlaubsort nirgendwo mehr schlafen. Ich habe um eine Flugzeiten Änderung gebeten oder dass man uns auf den geplanten Sunexpress Flug zurücksetzt aber wir bekamen nur eine pauschale Antwort, dass solche Flugzeitenänderungen normal sind.

Mit dieser pauschalen Antwort wollte ich mich nicht zufrieden geben und habe mich erneut beschwert. Nun hieß es seitens des Veranstalters, dass er eine Kulanz bzw Kostenerstattung übernehmen würde. Dazu müsste ich mich 7 Tage vor Reisebeginn noch einmal über das Vergleichsportal melden. Ich habe aber keine Ahnung wie diese Kulanz aussehen soll. Ich habe daraufhin wieder dort angerufen und denen noch einmal ausführlich unsere Situation erklärt. Keine Kulanz würde unser Problem ja nicht lösen. Daher bat ich um eine Umbuchung bzw hätte auch einen Zwischenstopp in Kauf genommen. Daraufhin hieß es aber zwei Tage später wieder vom Reiseveranstalter, dass eine Umbuchung wegen einer Flugzeitenänderung nicht möglich sei.

Wir reden ja hier von über 11 Stunden und wir reisen mit zwei Kindern, eines davon ist 2 Jahre alt. Ist denn dieser Flug für uns überhaupt zumutbar? Ich meine rechtlich gesehen. Denn nach meinem gesunden Menschenverstand ist dieser Flug nicht zumutbar, weil ich gar nicht weiß, wann mein Kind mal zum Schlafen kommen soll.

Kann ich von diesem Reisevertrag kostenfrei zurücktreten oder habe ich andere Möglichkeiten? Wir würden wirklich sehr gerne in den Urlaub fliegen aber unter diesen Umständen möchte ich das gar nicht mehr. An wen soll ich meinen Widerspruch senden? An das Vergleichsportal oder an den Reiseveranstalter?

Vielen herzlichen Dank für Ihre Antworten.

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von go491944-87):
An wen soll ich meinen Widerspruch senden? An das Vergleichsportal oder an den Reiseveranstalter?

Die Ansprüche richten sich gegen den Vertragspartner, das dürfte wohl nicht das Vergleichsportal sein.
Wäre es eine Tageszeitung gewesen, verklagt man die ja auch nicht, weils mit dem Reiseveranstalter nicht klappt der da Werbung gemacht hat.



Zitat (von go491944-87):
Ist denn dieser Flug für uns überhaupt zumutbar?

Aus der Schilderung bisher sehe ich nur, man fliegt mit dem Flugzeug, nur mit einer anderen Airline.
Worin soll denn da konkret die Unzumutbarkeit liegen?



Zitat (von go491944-87):
weil ich gar nicht weiß, wann mein Kind mal zum Schlafen kommen soll.

Aus Kenntnis meiner Vergangenheit, das pflegen die doch üblicherweise nachts zu machen? Und zwischendurch mal ein Nickerchen im Kinderwagen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go491944-87
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ok. Viel hilfreiches kann ich Ihrem Kommentar zwar nicht entnehmen aber danke für die schlauen Bemerkungen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Tja, wenn man keine konkrete Begründung für die Behauptung "unzumutbar" hat, wird sich weder der Reiseveranstalter noch ein Gericht mangels Fakten großartig damit auseinandersetzen können.
Mit der Folge, der Reiseveranstalter muss nicht darauf reagieren und das man eine Klage wohl mangels ausreichender Begründung verlieren würde.


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#4
 Von 
go491944-87
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Für mich sind knappe 12 Stunden Zeitverschiebung in die Nacht hinein eine triftige Begründung um diese Flugzeit als unzumutbar eintuschätzen. Es ist mir egal welche Airline mich nach Hause fliegt sofern diese gleichwertig ist.

Möge sich ein anderes Kind seinen Schlaf meinetwegen bei einem Nickerchen im Kinderwagen holen, aber mein Kind ist einen geregelten Schlafrhytmus am Mittag als auch zur frühen Abendzeit gewohnt, so wie wahrscheinlich jedes Kleinkind.
Eine Nachtruhe wird es damit auch nicht mehr halten können, da es mit dem Abflug nicht getan ist sondern wir nach Ankunft am Flughafen um 1:55 noch eine weitere Stunde mit dem Auto fahren müssen.
Da ich mir dessen schon vor Buchung bewusst war, habe ich keines solcher Angebote gebucht. Und aus meiner Sicht hat der Reiseveranstalter seinen Teil des Vertrages nicht eingehalten auch wenn die Ansichten darüber möglicherweise auseinandergehen.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von go491944-87):
aber mein Kind ist einen geregelten Schlafrhytmus am Mittag als auch zur frühen Abendzeit gewohnt, so wie wahrscheinlich jedes Kleinkind.

Ja.

Und das Problem: wenn das mal eine Nacht nicht geht, ist das noch lange keine juristisch relevante Unzumutbarkeit.
Nicht jede Unbequemlichkeit mündet in eine Unzumutbarkeit.



Zitat (von go491944-87):
Und aus meiner Sicht hat der Reiseveranstalter seinen Teil des Vertrages nicht eingehalten

Das steht außer Zweifel.

Die üblichen vertraglichen Vereinbarungen der Veranstalter sehen jedoch genau das vor, das man die Flugzeiten ändern kann.
Also man nachlesen, was genau diesbezüglich vereinbart wurde. Möglicherweise ergibt sich da ein Ansatz der erfolgversprechender ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

die Frage ist, wurden die Flugzeiten seitens des Reiseveranstalters verbindlich bestaetigt? Gibt es ein e-ticket?

Ansonsten gilt im Pauschalreiserecht, dass Aenderungen von 5 Stunden als hinnehmbare Unannehmlichkeit zu werten sind, daruberhinaus hat der Reiseveranstalter 5 % des anteiligen Tagesreisepreises je Stunde zu erstatten.
Oder Sie stornieren die Buchung muessen dann aber damit rechnen, dass der Reiseveranstalter dafuer Gebuehren berechnet. Ob er die Gebuehren letztendlich durchzusetzen vermag, bleibt dahingestellt.

Ob um 15 Uhr oder um 23 Uhr - die Flugzeit betraegt gut und gerne 4 Stunden und die sind fuer ein Baby eine Qual. Und so etwas muten Sie Ihrem Kind zu - unfassbar. Selbst halbwuechsige Penze haben da ihre Probleme. Und dann auch noch auf die Traenendruese druecken.

Wuerde diese Angelegenheit vor Gericht enden, dann wuerde Ihnen ein Richter wahrscheinlich den Begriff 'unzumutbar' naeher erlaeutern und zwar so, dass Ihnen das vermutlich ueberhaupt nicht in den Kram passt. Und - Vergleichsportale sind Vermittler, Vertragspartner ist immer der Reiseveranstalter!


Viele Gruesse
bernardoselva

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Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#7
 Von 
go491944-87
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für den Kommentar. Auf die Tränendrüse drückt hier niemand und verwechseln Sie ein Kleinkind nicht mit einem Baby. Ich erwarte hier keine Moralprädigt von fremden Menschen sondern hilfreiche Kommentare von Leuten die sich etwas mit Reiserecht auskennen. Persönliche Angriffe finde ich unangebracht!

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#8
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von go491944-87):
......Auf die Tränendrüse drückt hier niemand......

Empfinde ich aber so - arme Kinderchen?! Sollte man sich vor Buchung ueberlegen!

Zitat (von go491944-87):
......und verwechseln Sie ein Kleinkind nicht mit einem Baby......

In der Touristik sind Kinder unter 2 Babies - das sollten Sie nicht verwechseln.

Zitat (von go491944-87):
.......sondern hilfreiche Kommentare von Leuten die sich etwas mit Reiserecht auskennen.......

Ich behaupte mal, dass ich mich da ganz gut auskenne. War mal mehr als 4 Jahrzehnte mein Job. was Ihnen zusteht hatte ich doch erlaeutert, siehe #6 zweiter Satz. Ich hoffe doch, dass Sie lesen koennen.

Zitat (von go491944-87):
.......Persönliche Angriffe finde ich unangebracht!......

Komisch, dass sich Leutchen wie Sie immer direkt angegriffen fuehlen, nie die Schuld oder zumindest Teilschuld bei sich selbst suchen.

Also - doch Traenendruese!


Viele Gruesse
bernardoselva

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#9
 Von 
go491944-87
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Besser Sie suchen sich ein sinnvolleres Hobby als fremde Leute anzugreifen , steht Ihnen nicht zu!

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#11
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Ob um 15 Uhr oder um 23 Uhr - die Flugzeit betraegt gut und gerne 4 Stunden und die sind fuer ein Baby eine Qual. Und so etwas muten Sie Ihrem Kind zu - unfassbar. Selbst halbwuechsige Penze haben da ihre Probleme.


Vielleicht ist mein Ironiedetektor kaputt, aber meinst Du das ernst?! Reisen, auch mit sehr kleinen Kindern, ist problemlos möglich, wenn man ein wenig Vorausschauend denkt; im Gegenteil stecken Kinder Reisestrapazen und Klimawechsel oft deutlich besser weg als die Eltern.

Allerdings sehe ich auch kein Problem in einem Nachtflug - Kinder können überall schlafen, wenn sie müde sind. Ich hab meinen Thronfolger oft genug durch die Gegend getragen, weil er müde war und eben einfach eingeschlafen ist.

In Rücksichtnahme auf die Mitpassagiere (und seinen Nachwuchs) empfiehlt es sich bei Kleinstkindern eine Nuckelflasche und bei größeren Kindern Gummibärchen o.ä. dabei zu haben; das hilft nämlich entscheidend beim Druckausgleich während Start und Landung.

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#12
 Von 
go491944-87
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich denke dass wir das irgendwie hinbekommen. Sicher wird es ein langer Tag für unser Kleinkind, gerade wenn man schon auf gepackten Koffern sitzt aber sofern es möglich ist, werden wir einen Late Check Out im Hotel erfragen. Die Mehrkosten holen wir uns vom Reiseveranstalter zurück, der uns wegen der 11 Stündigen Verschiebung eine Preisminderung zusicherte. Ansonsten gibts leider keine Alternative.
Gummitiere, Spielzeug und Kuscheltiere kommen selbstverständlich ins Handgepäck :)

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#13
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von little-beagle):
.......Reisen, auch mit sehr kleinen Kindern, ist problemlos möglich.......

Ob das jeder Kinderarzt auch so sieht, wage ich doch ernsthaft zu bezweifeln.......

Und die Erzeuger dieser Penze jammern doch sofort rum - von wegen 'nicht zumutbar' usw., usf. Das steht doch im krassen Widerspruch.

Viele Gruesse
bernardoselva

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#14
 Von 
go491944-87
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh man was haben Sie bloß für Probleme...?! Sind Sie unzufrieden mit sich selbst, was läuft denn schief? Permanent am pöbeln aber nur solang man auch schön anonym bleibt, ne ;) Im wahren Leben wahrscheinlich grau wie eine Maus und nichts zu sagen :) Hauptsache Sie machen mit Ihren "Penzen" alles richtig. Aber davon gehen wir ja aus ;)

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#15
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Was sind eigentlich "Penz" oder "Penze"? Ich kenne nur "Pänz".

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#16
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Zitat (von little-beagle):
.......Reisen, auch mit sehr kleinen Kindern, ist problemlos möglich.......

Ob das jeder Kinderarzt auch so sieht, wage ich doch ernsthaft zu bezweifeln.......


JEDER Kinderarzt bestimmt nicht; fragt man 3, bekommt man 5 Meinungen. Wir haben selbstverständlich alle Reisen mit Kinderärzten (ja, Plural) besprochen und von keinem kam ein "AAAAAH. Seid ihr wahnsinnig?!". Natürlich kommt es darauf an, wohin man fliegt und man kümmert sich vorher um die Infrastruktur, auch für einen evtl. Notfall.

Zitat:
Und die Erzeuger dieser Penze jammern doch sofort rum - von wegen 'nicht zumutbar' usw., usf. Das steht doch im krassen Widerspruch.


Als Erzeuger eines tadelllos gelungenen Thronfolgers, der schon eine ganze Menge der schönen Welt gesehen hat und das problemlos verkraftet hat, weiß ich nicht, wovon Du (in meinem Fall) sprichst - zum Thema hier hab ich ja schon geschrieben, dass ich kein unzumutbares Problem erkennen kann. Und rumgejammert habe ich auch nicht, weil das so gar nicht meine Art ist. :)

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#17
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17023 Beiträge, 5898x hilfreich)

Zitat (von go491944-87):
Ist denn dieser Flug für uns überhaupt zumutbar? Ich meine rechtlich gesehen.
Klar

Zitat (von go491944-87):
Denn nach meinem gesunden Menschenverstand ist dieser Flug nicht zumutbar, weil ich gar nicht weiß, wann mein Kind mal zum Schlafen kommen soll.
Quatsch

Zitat (von go491944-87):
Für mich sind knappe 12 Stunden Zeitverschiebung in die Nacht hinein eine triftige Begründung um diese Flugzeit als unzumutbar eintuschätzen.
Für mich nicht, denn andere Menschen, auch welche mit Kindern, fliegen auch um diese Zeit. Worin sollte also die Unzumutbarkeit liegen???

Zitat (von go491944-87):
Ich denke dass wir das irgendwie hinbekommen.
Jnd wo ist dann plötzlich die Unzumutbarkeit???

Zitat (von go491944-87):
der uns wegen der 11 Stündigen Verschiebung eine Preisminderung zusicherte
Das ist das was euch zusteht.

Ich sehe in der ganzen Angelegenheit keinerlei Problem für die Kinder. Hier wird eines konstruiert das keines ist.

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