Autounfall, kleiner Unfall hoher Schaden.

26. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
MaHo20
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Autounfall, kleiner Unfall hoher Schaden.

Hallo,

ich bin vor kurzem einem BMW (Leasingfahrzeug) an einer Kreuzung minimal hinten drauf gefahren, an meinem Auto ist gar kein Schaden und an dem BMW war ein leichter Kratzer an der hinteren Stoßstange. An meinem Kennzeichen waren am Rand leichte Kratzer.
Der Unfallpartner meinte, Polizei ist unnötig er poliert das zuhause raus. Zur Sicherheit habe ich ihm meine Daten gegeben.
Jetzt hat er sich bei mir gemeldet, dass ihm beim polieren mehrere kleine Risse um den Kratzer aufgefallen sind (die uns zusammen nicht aufgefallen sind und auf dem Bild nach dem polieren deutlich zu sehen sind) und er zu einem Gutachter fahren wird. Nun hat er mir eine Schadenshöhe von 2000€ mitgeteilt, die mir persönlich komisch vorkommen. Deswegen wollte ich jetzt hier mal die ein oder andere Meinung darüber einholen.

Danke

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47500 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wenn die Stoßstange tatsächlich Risse hat, dann ist so eine Schadenhöhe schnell erreicht.

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#2
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von MaHo20):
Jetzt hat er sich bei mir gemeldet,


Zitat (von MaHo20):
zu einem Gutachter fahren wird.


Auch möglich, dass dies eine Anweisung der Leasing ist - denn die ist Eigentümer und weisungsbefugt.

Wie hh auch schon sagte ist so eine Schadenshöhe schnell erreicht.
Dein Unfallgegner wird aber daraus keinen Honig saugen können.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von MaHo20):
Deswegen wollte ich jetzt hier mal die ein oder andere Meinung darüber einholen.

Im Bereich des möglichen.
Ansonsten:




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Klingt plausibel. Insbesondere bei modernen Autos mit lackierter Stossstange und verbautem Sensorgedöns sind vierstellige Reparaturrechnungen selbst bei keinem sichtbaren Schaden üblich.

Ach, waren das Zeiten, als man mit der polierten Chromstossstange noch nachpoliert hat und mit dem Unfallgegner einen Kaffee trinken ging ;-)

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Eine Stosstange schnellt nach einem Stoß zurück. Darunter befinden sich je nach Fahrzeug Sensoren, Stahlträger um die Stoßstange zu halten usw.

Von daher kann man meistens nie sagen, wie es hinter der Stoßstange aussieht nach einem solchen Schaden

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Selbst ein Lackschaden alleine könnte durchaus eine Schadenhöhe in dieser Region verursachen.
Leiten sie es ihrer Versicherung weiter. Diese übernimmt die Abwehr von unberechtigten Forderungen. Den Schaden können sie ja nach wie vor zurückkaufen.

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#7
 Von 
MaHo20
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Den Schaden habe ich meiner Versicherung gemeldet, allerdings verlangt der Unfallpartner von mir Versicherungsschein-Nr und Schadens-Nr. Diese gibt meine Versicherungsargentur weder mir noch dem Unfallspartner. Jetzt droht dieser mit Rechtsanwalt und Polizei.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von MaHo20):
allerdings verlangt der Unfallpartner von mir Versicherungsschein-Nr und Schadens-Nr.


Ist ja selbstverständlich.

Zitat (von MaHo20):
Diese gibt meine Versicherungsargentur weder mir noch dem Unfallspartner.


Und warum? Außerdem braucht man dafür keinen Agenturfuzzi - die Schadennummer hab in
5 Minuten ohne den .


Zitat (von MaHo20):
Jetzt droht dieser mit Rechtsanwalt und Polizei.



Die Polizei hat damit nichts zu tun, und den Anwalt hätte er wohl besser gleich eingeschalten.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Zitat (von MaHo20):
Versicherungsschein-Nr und Schadens-Nr. Diese gibt meine Versicherungsargentur weder mir noch dem Unfallspartner


Aha. Die Versicherungsschein-Nr. ist bei meiner Versicherung für mich online einsehbar; auf jeden Fall ist sie auf der Police aufgedruckt und vermutlich gibst Du diese beim Bezahlen der Beiträge auch an.

Die Schadennummer bekommt man, wenn man einen Schaden meldet - das kann zur Not auch der Unfallgegner machen; sympathischer kommt man aber rüber, wenn man selbst seine Versicherung informiert, da reagieren die zurecht auch freundlicher.

Mit dem Kennzeichen kann übrigens JEDER Deine Versicherung kontaktieren und einen Schaden melden. In jedem Fall würde ich die Versicherungsagentur wechseln, die scheinen nämlich keine Ahnung zu haben.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von MaHo20):
Den Schaden habe ich meiner Versicherung gemeldet, allerdings verlangt der Unfallpartner von mir Versicherungsschein-Nr und Schadens-Nr. Diese gibt meine Versicherungsargentur weder mir noch dem Unfallspartner. Jetzt droht dieser mit Rechtsanwalt und Polizei.

Der Unfallgegner hat ein Anrecht darauf deine Versicherungsnummer zu erfahren. Diese ist dir auch bekannt, sie steht auf deinem Versicherungsschein.
Wie bitte??? Deine Versicherungsagentur gibt dir die Schadennummer nicht bekannt? Das ist doch ein Scherz von dir? Es ist das Recht des Gegners einen Anwalt zu nehmen. Ebenfalls ist es völlig legitim die Polizei hinzuzuziehen, denn du verweigerst ja offensichtlich Informationen zu liefern die dem Unfallgegner zustehen (Versicherungsnummer).

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