Hallo,
ich habe nach der Hochzeit (Dezember 2017) die Fzg Papiere nicht ändern lassen.
Jetzt wurde das Fahrzeug gestohlen und ich habe es abgemeldet.
Bei der Abmeldung wurde nicht nach der Namensänderung gefragt, mir war das nicht bewusst, dass ich das hätte unverzüglich erledigen sollen.
Welche Folgen können im Nachhinein noch eintreten? Kann die Zulassung nachträglich rückwirkend entzogen werden?
Kann der Versicheurngsschutz (Teilkasko) nachträglich erlöschen?
Die Namensänderung kann als Schadensursache ausgeschlossen werden, oder?
Danke und Gruß
KFZ Papiere nach Namensänderung nach Heirat nicht geändert
24. Mai 2018
Thema abonnieren
Frage vom 24. Mai 2018 | 19:48
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ Papiere nach Namensänderung nach Heirat nicht geändert
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 24. Mai 2018 | 21:02
Von
Status: Unbeschreiblich (47656 Beiträge, 16843x hilfreich)
Zitat:Welche Folgen können im Nachhinein noch eintreten?
Ein Bußgeld, wahrscheinlich kommt aber nichts.
Zitat:Kann die Zulassung nachträglich rückwirkend entzogen werden?
Nein
Zitat:Kann der Versicheurngsschutz (Teilkasko) nachträglich erlöschen?
Nein
Zitat:Die Namensänderung kann als Schadensursache ausgeschlossen werden, oder?
Richtig
#2
Antwort vom 24. Mai 2018 | 21:09
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort.
Sollte ich die Versicherung jetzt noch auf die Namensänderung aufmerksam machen?
Die Schadenabwicklung folgt noch.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Verkehrsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 24. Mai 2018 | 22:58
Von
Status: Unbeschreiblich (47656 Beiträge, 16843x hilfreich)
Zitat:Sollte ich die Versicherung jetzt noch auf die Namensänderung aufmerksam machen?
Ja, kannst Du machen. Spätestens mit der Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges erfährt die Versicherung das sowieso.
Und jetzt?
Schon
268.355
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten