Beitragsänderung in Genossenschaft

24. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
kirsten_s
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Beitragsänderung in Genossenschaft

Hallo zusammen,

ich habe etwas Geld bei einer Genossenschaftsbank deponiert. Diese hat jetzt beschlossen, künftig 60 EUR Mitgliedsbeitrag jährlich zu erhaben. Die Mehrheit der Mitglieder hat auf der Mitgliedsversammlung zugestimmt. Ich vermute mal, das ist rechtlich ok, dass ich Jetzt etwas zahlen muss, von dem ich nichts wusste, als ich dort beigetreten bin, oder?
Meine Frage aber: Habe ich dadurch ein Sonderkündigungsrecht, zB für mein Festgeldkonto, das eigentlich noch zwei Jahre an diese Bank gebunden ist? oder muss ich jetzt zwei Jahre lang, bis ich das Konto auflösen kann, diesen Beitrag zahlen?

Besten Dank im voraus
Kirsten

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Die Antwort müsste sich in den Vertragsbedingungen finden lassen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von kirsten_s):

Meine Frage aber: Habe ich dadurch ein Sonderkündigungsrecht, zB für mein Festgeldkonto, das eigentlich noch zwei Jahre an diese Bank gebunden ist? oder muss ich jetzt zwei Jahre lang, bis ich das Konto auflösen kann, diesen Beitrag zahlen?

Durch den Austritt aus der Genossenschaft sollte sich am Festgeldkonto überhaupt nichts ändern. Man tritt aus, das Konto besteht weiter.
Wenn das Bestehen des Konto abhängig von der Mitgliedschaft in der Genossenschaft ist, müsste es nach meinem Rechtsverständnis ein Sonderkündigungsrecht geben.
Wenn nicht, wäre das eine sehr interessante Frage für jede Verbraucherzentrale. Die würde dann meiner Einschätzung nach ggf. gegen die AGB der Bank vorgehen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#3
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Das eine ist die Mitgliedschaft, das andere ein Konto. Da die das Konto nur MItglieder anbietet, hilft es nix. Du kündigst die MItgliedschaft und gehst.

Alle deine Fragen beantwortet die Satzung und die AGB deiner Bank.

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#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Diese hat jetzt beschlossen, künftig 60 EUR Mitgliedsbeitrag jährlich zu erhaben.


Steht dies so wörtlich in einem Schreiben ??
Bei einer Genossenschaft beteiligt man sich mit Genossenschaftsanteilen und zahlt keinen Beitrag.

Ob die Zahlkungsaufforderung ein Sonderkündigungsrecht begründet hängt davon ab, was da wirklich beschlossen wurde und vom wem.
Eigentlich müsste es eine Satzungsänderung geben in der die Zahlungspflicht eingeführt wird.
Glaube ich aber nicht.
Ist es wirklich ein Mitgliedsbeitrag oder eine andere Zahlung ?
Ist es wirklich eine Genossenschaft in der BRD ?
Der Sachverhalt wird vielmehr völlig anders sein und ist missverstanden worden.

Was steht genau in dem Anforderungsschreiben ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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