Absprung vom Wohnungskauf nach Kaufvertragsentwurf - Maklerkosten?

23. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Stein1992
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Absprung vom Wohnungskauf nach Kaufvertragsentwurf - Maklerkosten?

Ich habe folgendes Problem. Es wurde auf meinen Wunsch hin ein Kaufvertragsentwurf bei einem Notar bestellt, weil ich beabsichtigt hatte, eine Wohnung zu kaufen. Mündlich wies ich den Makler immer wieder darauf hin, dass ich meine jetzige Wohnung bereits ziemlich sicher ebenfalls verkauft haben werde, jedoch sei dies nicht sicher. Da er nicht warten konnte - was ich auch nachvollziehen kann - unterschrieb ich einen Maklervertrag, in dem ich verpflichtet wurde, ihm beim Zustandekommen des notariellen Kaufvertrags die Provision von 5,95 zu zahlen. Ein weiteres Formblatt zur Beauftragung eines Notars wurde ausgefüllt. Nun erhielt ich den Vertragsentwurf, kann meine Wohnung aber nicht mehr verkaufen, weil mein Käufer kurzfristig abgesprungen ist.
Ich werde den notariellen Kaufvertrag also nicht abschließen und die Wohnung somit nicht erwerben. Ich teilte dem Makler mit, dass ich von meiner Kaufabsicht zurücktrete. Daraufhin sagte mir dieser wutentbrannt: Das wird sie teuer, sehr teuer zu stehen kommen, ich arbeite doch nicht umsonst. Dann legte er auf.

Zum Makler selbst. Er machte von Anfang an extremen Druck, alles musste superschnell gehen, am liebsten wäre er mit mir bereits 5 Tage nach Besichtigung der Wohnung beim Notar gewesen. Eigentlich hätte ich da schon konsequent sein müssen um mir diese Belastung zu ersparen.

Nun kommen natürlich Notar-Gebühren auf mich zu (für den Vertragsentwurf). Ich habe schon mit dem Notar telefoniert, es sind etwa 700 Euro. Das ist zwar ärgerlich - noch viel größere Angst habe ich jedoch davor, was mich nun vom Makler erwarten kann? Er hat mit mir 1x besichtigt und hat mir 1x sämtliche Verkaufsunterlagen zugeschickt. Dann folgte noch einmal ein Grundbuchauszug. Wir haben keinen Vorvertrag in dem Sinne gemacht - ich habe nirgendwo zugesichert, die Wohnung verbindlich zu verkaufen, lediglich meine Absicht deutlich gemacht.

Welche Kosten können entstehen und kann der Makler ggf. sogar seine Provision vollständig durchsetzen, obwohl es zu keinem notariellen Vertrag kam? Dann allerdings wäre ein Maklerleben ja geradezu ein Schlaraffenland, weil man viele Kunden schnell dazu bewegt, ihnen die Provision zuzusichern (jedoch nur im Falle des ERFOLGTEN Kaufvertrags).




-- Editiert von Stein1992 am 23.05.2018 15:17

-- Editiert von Stein1992 am 23.05.2018 15:18

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Wie immer: Was steht im Vertrag?

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
Stein1992
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Da sind sämtliche Punkte aufgeführt, die sich allesamt um die Provision drehen, die nur bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrags fällig ist. Es steht zwar dort, dass bisher erbrachte Leistungen unter Umständen in Rechnung gestellt werden können, es ist jedoch kein Punkt in den Geschäftsbedingungen, der diesen Fall (Absprung vor notariellem Kaufvertrag) explizit thematisiert. Kann ich davon ausgehen, dass die Wut des Maklers vor allem deshalb so hoch war, weil ihm unter Umständen gar nichts zusteht?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Stein1992):
Kann ich davon ausgehen, dass die Wut des Maklers vor allem deshalb so hoch war, weil ihm unter Umständen gar nichts zusteht?

Eventuell.

Dazu müsste man halt wissen, was genau zu dem Thema im Vertrag steht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Stein1992
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie gesagt, meine Konstellation ist in keinem Punkt der AGBs oder der Vertragsbedingungen thematisiert.
Was noch dazukommt: In dem Vertrag steht an mehreren Punkten, dass dies keine verbindliche Zusage oder Reservierung ist und dass der Verkäufer jederzeit "abspringen" kann. Dies wird für den pot. Käufer jedoch nicht thematisiert.

-- Editiert von Stein1992 am 24.05.2018 10:23

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Stein1992):
Wie gesagt, meine Konstellation ist in keinem Punkt der AGBs oder der Vertragsbedingungen thematisiert.

Liest sich aber anders:
Zitat (von Stein1992):
Da sind sämtliche Punkte aufgeführt, die sich allesamt um die Provision drehen, die nur bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrags fällig ist.

Zitat (von Stein1992):
Es steht zwar dort, dass bisher erbrachte Leistungen unter Umständen in Rechnung gestellt werden können,

Zitat (von Stein1992):
In dem Vertrag steht an mehreren Punkten, dass dies keine verbindliche Zusage oder Reservierung ist und dass der Verkäufer jederzeit "abspringen" kann.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Kann ich davon ausgehen, dass die Wut des Maklers vor allem deshalb so hoch war, weil ihm unter Umständen gar nichts zusteht?


Das ist jedenfalls sehr wahrscheinlich.

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