Wohnung Kaufen und Mängel finden

21. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
t1200
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 6x hilfreich)
Wohnung Kaufen und Mängel finden

Hallo,

ich habe eine Frage. eine Person (A) hat eine Wohnung gekauft. auf dem Versammelungsprotokolle von Juni.2017 hat einen Mangel für Wasser Problem geschrieben. Es gab keine weitere Thema in Protokolle. z.B. ob dieses Problem hat schon adressiert oder nicht. Während der Wohnung besichtigungstermin und weitere Prozess hat den ehemaligen Eigentümer nichts gesagt. auch die Vermittlung (eine Immobilien Firma).

Während Notar Prozess hat ehemaligen Eigentümer gesagt, dass es keine bekannte Mängel gab und alles Unterschrieben.
Person A hat diese Mängel nachdem 1 Monat entdeckte und von Hausmeister und andere Nachbarn verstanden hat, dass diese Mängel nicht neue ist.

Meine Frage wäre, kann Person A gegen ehemaligen Eigentümer Klage machen und einspruche, dass es Mängel gab. oder sie hat keine Chance? Weil in alte Protokolle, diese Mängel kurz geschrieben wurde?

Welche Klausel hier verfügbar wäre?


Danke,
Viele grüße,

Probleme nach Kauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Die Frage ist, ob der Mangel tatsächlich ein Mangel wäre der im Kaufrecht als relevanter Mangel gilt.


Wenn der Fehler in den Protokollen steht und man diese vor Kauf gelesen hat, wäre der Mangel bekannt. Dann hat man den Mangel mitgekauft.

Wäre der Mangel sichtbar gewesen und man hat ihn nur übersehen, hat man den Mangel mitgekauft.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
t1200
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,
Danke für Ihre Antwort. also, was ich verstehe, habe ich keine Chance... weil in alte Protokol diesen Mangel steht...

Obwohl nicht darüber während Wohnungsbesichtigungs oder anderen Termine gesprochen.

Schade... :(

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von t1200):
Danke für Ihre Antwort. also, was ich verstehe, habe ich keine Chance... weil in alte Protokol diesen Mangel steht...

Nicht unbedingt.
Vielmehr sollte man in dem Falle durch einen Fachmann prüfen lassen, ob man da Ansprüche geltend machen kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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