Eintelunternehmen in UG oder GmbH umwandeln aufgrund Scheinselbstständigkeit

18. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
lebraska
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 8x hilfreich)
Eintelunternehmen in UG oder GmbH umwandeln aufgrund Scheinselbstständigkeit

Ich bin Angestellt (Teilzeit) und habe ein Gewerbe. Im Rahmem dieses Gewerbes habe ich in den letzten Jahren auch regelmässig für eine Firma gearbeitet. Nach einer Prüfung durch die Rentenkasse droht mir dieser Kunde wegzufallen, denn die Tätigkeit dort wird als Scheinselbstständig eingestuft. (

Da hat mir meine Webseite, meine Visitenkarten, meine Betriebshaftpflicht und auch die Tatsache dass diese Firma 8% meines Umsatzes ausmacht nichts geholfen. Es besteht keine Weisungsbefugnis und ich arbeite von zu Hause und im Betrieb meines Auftraggebers. Auch ein Anwalt hat nichts erreicht).

Eine weitere Teilzeitanstellung wird mein Arbeitgeber wahrscheinlich nicht dulden, mein Lohn wäre höher als 450 EUR im Monat so dass ein Minijob auch nicht die beste Wahl ist.

Wie dem auch sei, stellt sich für mich folgende Frage:
Wenn ich aus meinem Einzelunternehmen eine GmbH oder UG mache, kann ich dann für diesen Kunden weiter arbeiten, oder gibt das bei der nächsten Rentenprüfung wieder Probleme, weil mein Status aus Sicht der Rentenkasse eben der eines Scheinselbstständigen ist?

Kann ich eine UG auch paralell zu meinem Einzelunternehmen gründen und das Einzelunternehmen als solches unangetastet lassen oder muss das Einzelunternehmen in der UG bzw. GmbH einfliessen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120252 Beiträge, 39858x hilfreich)

Zitat (von lebraska):
und auch die Tatsache dass diese Firma 8% meines Umsatzes ausmacht

Woher kommen denn die anderen 92% des Umsatzes?



Zitat (von lebraska):
Auch ein Anwalt hat nichts erreicht

Und eine Klage vor Gericht?



Zitat (von lebraska):
Wenn ich aus meinem Einzelunternehmen eine GmbH oder UG mache, kann ich dann für diesen Kunden weiter arbeiten, oder gibt das bei der nächsten Rentenprüfung wieder Probleme

Es könnte sein, das die das als Umgehungstatbestand sehen.


Zitat (von lebraska):
Kann ich eine UG auch paralell zu meinem Einzelunternehmen gründen

Kann man, aber warum so ein kompliziertes, aufwändiges Konstrukt?




-- Editiert von Harry van Sell am 18.05.2018 16:43

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lebraska
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat:
Woher kommen denn die anderen 92% des Umsatzes?


Von anderen Kunden. Der Kunde, der geprüft wurde, war eine Agentur für die ich SEO Optimierung, Texte für die Webseite und auch mal Personalplanung und Abrechnungen gemacht habe. Die anderen 92% sind eben meine anderen Kunden.

0x Hilfreiche Antwort

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