Garage-was darf rein ?

8. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
willymaus
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)
Garage-was darf rein ?

Hallo,
wir haben mit unserer Wohnung eine Garage gemietet; es gibt keinen separaten Mietvertrag über die Garage und die Garage ist im Mietpreis enthalten. Ich würde gerne wissen, ob es in Ordnung ist, wenn wir nur die Fahrräder und den Motorroller dort unterstellen und das Auto auf der Straße parken. Wir haben auch Dinge wie Werkzeug, Reifen, Koffer und Klimagerät in der Garage stehen. Ist das rechtlich ok ?
Vielen Dank !

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Die Garage ist kein Keller. Was genau darf oder nicht ist zum einen dem Mietvertrag zu entnehmen und zu anderen der Garagenverordnung des Bundeslandeslandes in welchem Sie wohnen

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Vorrangig sind Garagen übrigens dazu gedacht Autos darin zu parken und zu diesem Zweck werden sie übrgens auch vermietet.

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#3
 Von 
willymaus
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

Im Mietvertrag ist dazu nichts geregelt und in der Garagenverordnung des Bundeslandes findet sich hierzu auch nichts; nur über bauliche Vorschriften.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7240 Beiträge, 1525x hilfreich)

Autos und Fahrräder dürften ok sein. Alles andere gehört in den Keller

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von willymaus):
Wir haben auch Dinge wie Werkzeug, Reifen, Koffer und Klimagerät in der Garage stehen

Werkzeug für Fahrzeuge = ok
Werkzeug nicht Fahrzeuge = nicht ok (wobei man kann ja eigentlich fast jedes Werkzeug für Fahrzeuge einsetzen)
Reifen = ok wenn es die normale Ersatz / zweitausrüstung ist.
Koffer: was für Koffer?
Klimagerät: für welches Fahrzeug?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
willymaus
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

Also Fahrräder und Motorroller ok ?
Koffer - Reisekoffer
Klimagerät ist ein mobiles Klimagerät für die Wohnung

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Wenn Sie Ihr Auto drin parken und zusätzlich Sachen drin lagern, wird niemand etwas sagen. Aber die Garage blockiert durch Gerümpel, das findet eventuell der Vermieter nicht gut, und je nach Wohnlage auch die anderen Mieter und Nachbarn, denn es ist ja der Zweck von Stellplätzen und Garagen, die Parkplatzsituation zu verbessern, und dazu kommt oft noch der Brandschutz. Rechtlich haben sowohl Vermieter als auch die Gemeinde/Baubehörde Möglichkeiten, dagegen vorzugehen.

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#9
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 101x hilfreich)

Zitat (von guest-12311.06.2018 09:37:31):
... auch die anderen Mieter und Nachbarn, denn es ist ja der Zweck von Stellplätzen und Garagen, die Parkplatzsituation zu verbessern ... Rechtlich haben sowohl Vermieter als auch die Gemeinde/Baubehörde Möglichkeiten, dagegen vorzugehen.


Wie sähe es denn aus, wenn jeder Garagenmieter über Jahre dort Dinge lagert?

(Das Gemeinderecht ist hier bekannt; die Autos stehen zudem auf Stellplätzen vor den Garagen)

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von Rosenquarz):
Wie sähe es denn aus, wenn jeder Garagenmieter über Jahre dort Dinge lagert?

Dann könnte der Vermieter Pech haben wegen Verwirkung.

Die Ämter können aber immer noch wirkungsvoll dagegen vorgehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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