Hallo,
wir haben mit unserer Wohnung eine Garage gemietet; es gibt keinen separaten Mietvertrag über die Garage und die Garage ist im Mietpreis enthalten. Ich würde gerne wissen, ob es in Ordnung ist, wenn wir nur die Fahrräder und den Motorroller dort unterstellen und das Auto auf der Straße parken. Wir haben auch Dinge wie Werkzeug, Reifen, Koffer und Klimagerät in der Garage stehen. Ist das rechtlich ok ?
Vielen Dank !
Garage-was darf rein ?
Fragen zur Miete?
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Die Garage ist kein Keller. Was genau darf oder nicht ist zum einen dem Mietvertrag zu entnehmen und zu anderen der Garagenverordnung des Bundeslandeslandes in welchem Sie wohnen
Vorrangig sind Garagen übrigens dazu gedacht Autos darin zu parken und zu diesem Zweck werden sie übrgens auch vermietet.
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Im Mietvertrag ist dazu nichts geregelt und in der Garagenverordnung des Bundeslandes findet sich hierzu auch nichts; nur über bauliche Vorschriften.
https://www.garagenhandel.de/wichtige-urteile-fuumlr-mieter-und-kaumlufer-von-garagen.html
-- Editiert von AltesHaus am 08.05.2018 10:50
Autos und Fahrräder dürften ok sein. Alles andere gehört in den Keller
ZitatWir haben auch Dinge wie Werkzeug, Reifen, Koffer und Klimagerät in der Garage stehen :
Werkzeug für Fahrzeuge = ok
Werkzeug nicht Fahrzeuge = nicht ok (wobei man kann ja eigentlich fast jedes Werkzeug für Fahrzeuge einsetzen)
Reifen = ok wenn es die normale Ersatz / zweitausrüstung ist.
Koffer: was für Koffer?
Klimagerät: für welches Fahrzeug?
Also Fahrräder und Motorroller ok ?
Koffer - Reisekoffer
Klimagerät ist ein mobiles Klimagerät für die Wohnung
Wenn Sie Ihr Auto drin parken und zusätzlich Sachen drin lagern, wird niemand etwas sagen. Aber die Garage blockiert durch Gerümpel, das findet eventuell der Vermieter nicht gut, und je nach Wohnlage auch die anderen Mieter und Nachbarn, denn es ist ja der Zweck von Stellplätzen und Garagen, die Parkplatzsituation zu verbessern, und dazu kommt oft noch der Brandschutz. Rechtlich haben sowohl Vermieter als auch die Gemeinde/Baubehörde Möglichkeiten, dagegen vorzugehen.
Zitat... auch die anderen Mieter und Nachbarn, denn es ist ja der Zweck von Stellplätzen und Garagen, die Parkplatzsituation zu verbessern ... Rechtlich haben sowohl Vermieter als auch die Gemeinde/Baubehörde Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. :
Wie sähe es denn aus, wenn jeder Garagenmieter über Jahre dort Dinge lagert?
(Das Gemeinderecht ist hier bekannt; die Autos stehen zudem auf Stellplätzen vor den Garagen)
ZitatWie sähe es denn aus, wenn jeder Garagenmieter über Jahre dort Dinge lagert? :
Dann könnte der Vermieter Pech haben wegen Verwirkung.
Die Ämter können aber immer noch wirkungsvoll dagegen vorgehen.
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