Schneller Credt Widerrufsrecht wird ausgehebelt

7. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Biened32
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Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)
Schneller Credt Widerrufsrecht wird ausgehebelt

Liebe Fories,

ich bräuchte mal zu dem obigen Thema Eure Unterstützung. Auf der Suche nach einem Kredit wurde ich auf Schneller Credit aufmerksam.

Habe dann von diesem Verein folgende Mail erhalten:

Sehr geehrte Frau XX,
wir haben Ihren Antrag über die Internetseite www.schneller.credit erhalten und zur Prüfung an die entsprechende Fachabteilung weitergeleitet.

Glückwunsch! Die erste Prüfung wurde bereits automatisch mit folgendem Ergebnis erstellt. Zuteilung der Mastercard: Positiv - Bestätigt

Sie erhalten zeitnah weitere Informationen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages per Email und SMS von uns. Somit bleiben Sie immer auf dem aktuellen Stand.
Ihre Mastercard kann wahlweise in Gold oder in Platin durch Sie ausgewählt werden. Sie erhalten die neueste Generation der Mastercard – sogar mit Contactless Pay.

In den kommenden Tagen erhalten Sie eine Sendung von uns, welche durch den Briefträger der Deutschen Post zugestellt wird:

„Starterpaket" mit Zugangsdaten für Ihr Kreditportal (persönlich)

Bitte halten Sie für die Bezahlung der Ausgabegebühr der Mastercard 99,90€ bereit. Sie können diese bequem beim Briefträger per Nachnahme in bar oder per EC-Karte bezahlen.


Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen und Informationen jederzeit zur Verfügung.

Bitte geben Sie bei jeder Nachricht stets Ihre Kundennummer XX an.

Mit freundlichen Grüßen

Nachdem ich dann umgehend von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht habe, habe ich dann heute folgende Mail erhalten, nachdem ich dann mitgeteilt habe, dass ich das Ganze auch prüfen lassen werde:

Ablehnung Ihres Widerrufs / Unser Entgegenkommen

Sehr geehrte Frau XX,
wir bedauern sehr, dass Sie nicht von unserem System profitieren und auf Ihre echte Mastercard verzichten wollen. Leider ist ein Widerruf nicht mehr für Sie möglich, da Sie auf Ihr Widerrufsrecht bei der Bestellung verzichtet haben, damit Ihre Bestellung sofort bearbeitet wird. Ihr Widerspruch kann daher nicht berücksichtigt werden.

Wir möchten Sie daher bitten, die aktuell offene Zahlung in Höhe von 99.90€ bis spätestens zum auszugleichen.

Bitte nutzen Sie hierfür folgende Bankverbindung:

Empfänger: OnePlus AM BV
IBAN: NL56BUNQ2206050269
BIC: BUNQNL2A
Betrag: 99.90€
Zweck: XX Köln

Unser Kulanz-Angebot für Sie!
Weiterhin bieten wir Ihnen gerne aus Kulanz an, den Vorgang gegen Ausgleich einer niedrigeren Pauschale zu beenden und Ihre Bestellung zu stornieren. Bitte setzen Sie sich dazu kurzfristig mit uns in Verbindung.

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen und Informationen jederzeit zur Verfügung.
Bitte geben Sie bei jeder Nachricht stets Ihre Kundennummer XX an.

Mit freundlichen Grüßen

Während des Bestellvorgang wurde ich nicht darauf hingewiesen, dass ich auf mein Widerrufsrecht verzichte, noch dass mich der Spass 99,90 EUR kostet. Wer verzichtet denn freiwillig auf sein Widerrufsrecht?

Folgende Mail habe ich dann erhalten, nachdem ich mitgeteilt habe, dass ich den Vorgang rechtlich prüfen lassen werde:

Anwaltliche Ermittlung

Sehr geehrte Frau XX,
ihr Anliegen und ihre Meinung sind uns sehr wichtig, denn unsere Unternehmensphilosophie besagt, dass die Zufriedenheit unserer Kunden im Mittelpunkt steht.

Wir möchten Sie daher bitten, die aktuell noch offenen Gebühren in Höhe von aktuell 99.90€, bis spätestens zum - unter Angabe des Verwendungszwecks - auszugleichen. Um weitere Mahnkosten zu vermeiden, bitten wir Sie, die 7-Tage-Frist zu berücksichtigen. Sollte die Zahlung bis dahin nicht eingetroffen sein, werden wir uns weitere rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalten.

Selbstverständlich steht es Ihnen frei anwaltliche Beratung für Sie einzuholen und / oder diesen Fall an ihren Anwalt zu übergeben.

Bitte beachten Sie jedoch weiterhin, dass Ihre Bestellung verbindlich in unserem System registriert wurde und wir anhand Ihrer IP-Adresse, sowie weiteren Daten, die Bestellung zweifelsfrei nachweisen können. Somit wurde nach ihrer abgegebenen Willenserklärung ein verbindlicher Rechtsvertrag geschlossen.

Beispielsweise wurden bei Ihrer verbindlichen Bestellung folgende Daten an uns übertragen:
Adresse: XX
Geburtsdatum: `dateBirth`, Handynummer: XX

IP und Systemdaten: Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; Win64; x64; rv:59.0) Gecko/20100101 Firefox/59.0

Bitte beachten Sie, dass wir stets bemüht sind eine Lösung zu finden. Wir möchten Sie jedoch auch darauf hinweisen, dass wir Ihnen im Vorfeld bereits diverse Lösungsansätze zugesandt haben, auf die Sie nicht eingegangen sind. Daher sehen wir uns leider dazu gezwungen an unseren Forderungen festzuhalten.

Weiterhin möchten wir Sie bitten, alle haltlosen Vorwürfe gegen uns zu unterlassen. Gegen alle falschen und unwahren Darstellungen werden wir - unter Berufung des §187 StGB , Verleumdung - egal in welcher Form, strafrechtliche Maßnahmen gegen Sie einleiten.

Wir sind ausdrücklich gewillt eine außergerichtliche Lösung gemeinsam mit Ihnen zu finden, werden jedoch keine Kosten und Mühen scheuen, unseren Anspruch auch vor Gericht durch zu bringen.

In Bezug auf ihre Erfolgsaussichten vor Gericht und das damit verbundene Kostenrisiko, welches Sie im Falle einer Verurteilung zusätzlich tragen müssen, legen wir Ihnen eine anwaltliche Beratung oder die Zahlung unserer entstandenen Kosten ans Herz um die weiteren Konsequenzen erneut zu überdenken oder den Fall abschließend zu bearbeiten.

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen und Informationen jederzeit zur Verfügung.
Bitte geben Sie bei jeder Nachricht stets Ihre Kundennummer XX an.

Mit freundlichen Grüßen

Die Tante hat mir dann auf die Mailbox gequatscht und war auch was das Widerrufsrecht anbelangt ziemlich unsicher und man schlug mir vor 89,90 EUR zu zahlen. Für was soll ich bitte zahlen, wenn ich rechtzeitig Widerrufe? Diese Aufnahme habe ich gespeichert.

Folgende Mail habe ich dann noch geschrieben, seitdem ist Ruhe:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre rechtsirrige Ansicht weise ich zurück, denn ich konnte und habe fristgemäß meine Vertragserklärung widerrufen. Nach jüngster Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 14.07.2016, Az. III 387/15) kann ein Verbraucher einen Widerruf auch per Mail, also online, wirksam erklären.

Ein Ausschluss der Widerrufsmöglichkeit per Mail in den Vertragsbedingunen von Anbietern ist unwirksam, da ein Verstoß gegen § 307 BGB vorliegt und der Verbraucher unangemessen benachteiligt wird.

Mit erfolgtem Widerruf ist der Vertrag rechtlich hinfällig und gegenstandslos - ich bin an diesen somit rechtlich nicht mehr gebunden

Zusätzlich fechte ich nach den §§ 119 ff. BGB den Vertrag an.

Weder habe ich Ihnen gedroht und habe ich haltlose Vorwürfe gegen Sie begangen. Vielmehr habe ich bei Ihnen einen empfindlichen Nerv getroffen, denn Sie versuchen mit einer agressiven Masche Geld einzutreiben, was Ihnen nicht zusteht und genauso werden die Gerichte auch entscheiden, nämlich zu meinen Gunsten.

Es gibt so viele negative Erfahrungsberichte über Schneller Credit bei Google zu lesen.

Einem gerichtlichem Verfahren sehe ich ganz gelassen entgegen und einschüchtern lasse ich mich erst recht nicht von Ihnen!

Hochachtungsvoll

Ich habe von diesen Gaunern nur eine Bestellbestätigung erhalten. Vertragsunterlagen nicht.

Wie sollte ich jetzt weiter vorgehen, wenn der Postbote kommt, Annahme verweigern und die Füße stillhalten? Auf der HP ist nicht zu erkennen, dass ich mein Widerrufsrecht aushebel, sondern nur das Bestellformular, was auszufüllen ist.

-- Editiert von Biened32 am 07.05.2018 17:00

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231 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Wie sollte ich jetzt weiter vorgehen, wenn der Postbote kommt, Annahme verweigern und die Füße stillhalten?

Soweit das ein Nachname-Brief ist, würde ich die Annahme verweigern, ja. Wenn irgendein anderer Brief im Briefkasten ist: Lese, achseln zucken, abheften und ansonsten ignorieren.

Zitat:
Auf der HP ist nicht zu erkennen, dass ich mein Widerrufsrecht aushebel, sondern nur das Bestellformular, was auszufüllen ist.

Na dann würde ich sogar zur Polizei gehen. Strafanzeige gegen den Anbieter wegen Verdacht des gewerblichen Betruges.
Begründung #1: Die täuschen darüber hinweg, dass man angeblich auf ein Widerrufsrecht verzichtet habe, obwohl das wie ersichtlich definitiv nicht der Fall ist bzw. gezielt mit munteren Gesetzesverstößen in AGB u.ä. versteckt wird.
Begründung #2: Die werben mit Kreditverträgen und damit, dass du von denen Angebote bekommst, wollen dann aber (tatsächlich nutzlose und teure) Prepaid-Dinger u.ä. mit horrenden Gebühren verticken. Dabei ist ja klar, dass die Vermittlung von Kreditangeboten bei dir nicht die Erwartungshaltung erzeugt, dass direkt etwas verkauft wird, was du bezahlen musst.
Begründung #3: Die versuchen absichtlich BGB §655c auszuhebeln mit dieser Masche und darüber zu täuschen, dass du definitiv die "Vermittlungsgebühr" so nicht schuldest, da erst mal kein echter Kreditvertrag zustande gekommen ist.

P.S.: Diese Masche ist auch hier im Forum durchaus bekannt. Die agieren jenseits der Legalität und machen gerne massiven Druck, verschwinden ganz schnell, wenn sie Gegenwind verspüren. Daher ist auch mein Vorschlag, die anzuzeigen, durchaus ernst gemeint.

-- Editiert von mepeisen am 07.05.2018 17:45

Signatur:

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Nicht mal ein Impressum ist zu finden. Habe gerade Google bemüht. Die sitzen in der Schweiz.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Gerade war der Postbote mit den Vertragsunterlagen dabei und wollte die Nachnahme in Höhe von 99,90 Euro kassieren. Habe sofort die Annahme verweigert.

Schriftverkehr habe ich aufbewahrt und das Gespräch auf der Mailbox gespeichert.

Melde mich wieder, sobald es etwas Neues gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Gerade war der Postbote mit den Vertragsunterlagen dabei und wollte die Nachnahme in Höhe von 99,90 Euro kassieren. Habe sofort die Annahme verweigert.

Schriftverkehr habe ich aufbewahrt und das Gespräch auf der Mailbox gespeichert.

Melde mich wieder, sobald es etwas Neues gibt.

5x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Folgende Mail habe ich gerade bekommen:

Dringende Mahnung / Ihre Bestellung

Sehr geehrte XX,
bezugnehmend auf Ihre Bestellung bedauern wir Ihnen mitteilen zu müssen, dass die Zustellung der Sendung - trotz mehrfacher Versuche - nicht erfolgen konnte. Wir möchten Sie daher mit Nachdruck bitten, Ihre Daten nochmals zu überprüfen, und uns bei einer Abweichung der von Ihnen angegebenen Daten die aktuellen Kontaktdaten zukommen zu lassen.

Wir haben Ihre Bestellung mit folgenden Daten aufgenommen:
Frau XX,
Handynummer: +49 / Email-Adresse:
Ermittlungsdaten: Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; Win64; x64; rv:59.0) Gecko/20100101 Firefox/59.0

Wir möchten Sie daher bitten, den offenen Rechnungsbetrag in Höhe von aktuell 109.90€ inklusive Mahnkosten, bis spätestens zum 04.06.2018, auf unser Konto zu überweisen.

Bitte nutzen Sie hierfür folgende Bankverbindung:

Empfänger: EuroPayments B.V.
IBAN: NL54BUNQ2206389126
BIC: BUNQNL2A
Betrag: 109.90€
Zweck: 169763 Köln

Nach Erhalt der Zahlung werden wir Ihnen die Zugangsdaten, ohne weitere Gebühren, zusenden und Sie erhalten sofort Zugang zum Kreditportal.

Bitte beachten Sie, dass das Verstreichen der Frist weitere Mahnkosten verursachen kann.

Sie hatten die Möglichkeit Ihr Starterpaket bei Ihrer zuständigen Postfiliale abzuholen. Hier machen wir Sie auf folgende Sendungsverfolgungsnummer aufmerksam: NT464910036DE300. (Bitte beachten Sie, dass die jeweiligen Postfilialen unterschiedliche Aufbewahrungsfristen haben.)

Falls Sie die Annahme verweigert haben oder die Sendung bei der zuständigen Postfiliale nicht auslösen, machen wir Sie darauf aufmerksam, dass eine bloße Annahmeverweigerung bzw. Nichtabholung der Sendung keinen Widerruf darstellt. § 355 Abs. 1 S. 2, 3 BGB .

Der geschuldete Kaufpreis des Vertrages ist trotzdem zu zahlen. Da es sich um ein Internetgeschäft handelt, ist auch keine Unterschrift erforderlich, um ein Vertragsverhältnis abzuschließen. Durch Eingabe Ihrer persönlichen Daten in das Bestellformular und Bestätigung des grünen Buttons "Jetzt kostenpflichtig bestellen", wurde Ihrerseits eine kostenpflichtiger Vertrag ausgelöst.


Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen und Informationen jederzeit zur Verfügung.

Bitte geben Sie bei jeder Nachricht stets Ihre Kundennummer 169763 an.

Mit freundlichen Grüßen

schneller.credit / Mahnbuchhaltung

Jetzt erhöht dieses dubiose Unternehmen seine Forderung auf 109,90 EUR. Am 05.05.2018 und 07.05.2018 habe ich nochmals widerrufen und den Vertrag angefochten. Auf meinen Widerruf und auch die Anfechtung vom 07.05.2018 hat das Unternehmen gar nicht mehr reagiert.

Wie soll ich mich jetzt verhalten? Dies ist meine heutige Antwort auf deren Mahnschreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Datum des 05.05.2018 habe ich den Vertrag widerrufen und dies nachweislich! Es gab keine mehrfachen Zustellversuche, sondern nur einen.

Bewusst versuchen Sie auch, das Widerrufsrecht auszuhebeln, der aufgezeichnete Anruf von Frau XX am 07.05.2018 beweist dies auch.

Weiterhin habe ich Ihnen mitgeteilt, dass ich den Vertrag anfechte gem. § 119 ff. BGB . Dies habe ich per Mail mitgeteilt. Eine Reaktion erfolgte drauf hin nicht, sondern trotz meines Widerrufes vom 05.05.2018 und 07.05.2018 wurden die Unterlagen versendet.

Eine Zahlung wird an Sie nicht erfolgen. Daran wird auch ein Inkassobüro nichts ändern.

Lassen Sie mich in Ruhe, ansonsten werde ich die Verbraucherzentrale einschalten, denn Sie versuchen mit einer agressiven Masche Geld einzutreiben, was Ihnen nicht zusteht und genauso werden die Gerichte auch entscheiden, nämlich zu meinen Gunsten.

Es gibt so viele negative Erfahrungsberichte über Schneller Credit bei Google zu lesen.

Einem gerichtlichem Verfahren sehe ich ganz gelassen entgegen und einschüchtern lasse ich mich erst recht nicht von Ihnen!

Hochachtungsvoll

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Auf meinen Widerruf und auch die Anfechtung vom 07.05.2018 hat das Unternehmen gar nicht mehr reagiert.

Natürlich nicht. Dann müssten sie ja eingestehen, dass sie dich nicht einschüchtern und melken können ;-)

Zitat:
Dies ist meine heutige Antwort auf deren Mahnschreiben:

Ich persönlich würde nicht mehr reagieren. Du hast denen doch mehr als einmal deinen Standpunkt klar gemacht. Damit ist es gut. Einem gerichtlichen Mahnbescheid würde ich widersprechen und abwarten, ob sie jemals Klage einreichen. Ich vermute, dass dies nie passieren wird.

Wenn du den Brief schicken möchtest, würde ich aber nicht das Wort "Verbraucherzentrale" verwenden, sondern stattdessen lieber das Wort "Polizei" ergänzen.
Das sind die Schlüsselwörter, auf denen die dann vielleicht nicht ganz so taub sind. Denn die wissen ja, dass ihre Masche massiv gegen geltendes Recht verstößt.

Vielleicht aber auch wie gesagt zur Polizei gehen. Man hat sogar noch einen beweis für gewerblichen Betrug frei Haus geliefert bekommen. Die fabulieren nun plötzlich von einem angeblichen Kaufvertrag. Man kann also Kreditangebote per Kaufvertrag kaufen? Wenn man sich entschließt, zur Polizei zu gehen, würde ich denen dann abschließend exakt einen Satz schicken: "Sie wurden soeben wegen gewerblichen Betruges angezeigt". Das wars. Das sind die einzigen Schlüsselwörter, auf die sie reagieren.

-- Editiert von mepeisen am 28.05.2018 11:37

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Hallo mepeisen,

ohne Anschrift ist ein Brief an diesen Verein nicht möglich. Ein Impressum ist auf der Seite ist ebenfalls nicht zu finden. Auffällig ist der Wechsel der Bankverbindung.

Hättest Du eine wirkungsvolle Antwort, die ich per Mail schicken kann?

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

"Werter Anbieter. Ich habe nichts gekauft und ich habe mehrfach nicht nur widerrufen, sondern auch aufgrund ihrer Irreführung etwaige Verträge angefochten. Ich stelle in Aussicht, sie bei der Polizei wegen gewerbsmäßigen Betruges anzuzeigen. Ich lasse mich weder einschüchtern, noch wird ein Inkassounternehmen oder ein Anwalt etwas an meiner Haltung ändern. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen. Klagen sie gefälligst, dann kann ein Richter Ihnen erklären, dass Sie Unsinn fordern."

Im Grunde ist es aber fast egal, was man schreibt.

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4x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Nicht zermürben lassen ! Die Forderung ist nicht durchsetzungsfähig. Hier wird auf Unkenntnis spekuliert

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

@mepeisen, habe den Text genommen, wie vorgeschlagen.

Melde mich, sobald es etwas Neues gibt.

Danke

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Es gibt wieder etwas Neues von Schneller Credit. Diesmal habe ich angeblich die Widerrufsfrist verstreichen lassen, aber lest selbst:

Einleitung polizeiliches Ermittlungsverfahren

Sehr geehrte Frau XX,
ihr Anliegen und ihre Meinung sind uns sehr wichtig, denn unsere Unternehmensphilosophie besagt, dass die Zufriedenheit unserer Kunden im Mittelpunkt steht.

Umso mehr bedauern wir Ihnen mitteilen zu müssen, dass Ihre Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist und daher nicht mehr berücksichtigt werden kann.

Wir möchten Sie daher bitten, die aktuell noch offenen Gebühren in Höhe von aktuell 109.90€, bis spätestens zum - unter Angabe des Verwendungszwecks - auszugleichen. Um weitere Mahnkosten zu vermeiden, bitten wir Sie, die 7-Tage-Frist zu berücksichtigen. Sollte die Zahlung bis dahin nicht eingetroffen sein, werden wir uns weitere rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalten.

Selbstverständlich steht es Ihnen frei eine Strafanzeige gegen uns einzuleiten und / oder diesen Fall an ihren Anwalt zu übergeben.

Bitte beachten Sie jedoch weiterhin, dass Ihre Bestellung verbindlich in unserem System registriert wurde und wir anhand Ihrer IP-Adresse, sowie weiteren Daten, die Bestellung zweifelsfrei nachweisen können. Somit wurde nach ihrer abgegebenen Willenserklärung ein verbindlicher Rechtsvertrag geschlossen.

Beispielsweise wurden bei Ihrer verbindlichen Bestellung folgende Daten an uns übertragen:
Adresse:
Geburtsdatum: `dateBirth`, Handynummer: +49

IP und Systemdaten: Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; Win64; x64; rv:59.0) Gecko/20100101 Firefox/59.0

Wir sind stets bemüht eine Lösung mit Ihnen zu finden. Wir möchten Sie jedoch auch darauf hinweisen, dass wir Ihnen im Vorfeld bereits diverse Lösungsansätze zugesandt haben, auf die Sie nicht eingegangen sind. Daher sehen wir uns leider dazu gezwungen an unseren Forderungen festzuhalten.

Weiterhin möchten wir Sie bitten, alle haltlosen Vorwürfe gegen uns zu unterlassen. Gegen alle falschen und unwahren Darstellungen werden wir - unter Berufung des §187 StGB , Verleumdung - egal in welcher Form, strafrechtliche Maßnahmen gegen Sie einleiten.

Wir sind ausdrücklich gewillt eine außergerichtliche Lösung gemeinsam mit Ihnen zu finden, werden jedoch keine Kosten und Mühen scheuen, unseren Anspruch auch vor Gericht durch zu bringen.

In Bezug auf ihre Erfolgsaussichten vor Gericht und das damit verbundene Kostenrisiko, welches Sie im Falle einer Verurteilung zusätzlich tragen müssen, legen wir Ihnen eine anwaltliche Beratung oder die Zahlung unserer entstandenen Kosten ans Herz um die weiteren Konsequenzen erneut zu überdenken oder den Fall abschließend zu bearbeiten.

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen und Informationen jederzeit zur Verfügung.

ich weiß nicht, ob ich darüber lachen oder weinen soll oder noch irgendeine Reaktion zeigen soll?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Dass wäre meine letzte Antwort auf die Mail von denen:

ehr geehrte Damen und Herren,
in der vorbezeichneten Angelegenheit habe ich fristgerecht am 05.05.2018 und 07.05.2018 von meinem Widerrufsrecht per Mail Gebrauch gemacht. Es ist völliger Unsinn Ihrerseits, erst das Widerrufsrecht aushebeln zu wollen und mir jetzt mitzuteilen, dass die Widerrufsfrist angeblich verstrichen sei. Zusätzlich zum Widerruf habe ich die Anfechtung gem. den §§ 119 ff. BGB erklärt. Lesen Sie sich besser mal Ihre AGB durch, denn darin steht etwas zum Widerrufsrecht und dass lasse ich mir durch Ihre rechtsirrige Meinung nicht nehmen!
Lassen Sie sich doch mal von einem Richter darüber aufklären, dass das Widerrufsrecht per nicht Mail Rechtens ist. Das Gegenteil ist der Fall.
Sehr gerne werde ich es auf ein gerichtliches Verfahren ankommen lassen, in dem ich den aufgezeichneten Anruf hinsichtlich der Aushebelung des Widerrufsrechtes vor Gericht abspielen werde und Ihre Mails vorlegen werde.

3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

In den AGB des Anbieters findet sich folgender Hinweis:

Ausnahme: Sofern Sie bei der Bestellung durch klicken der speziellen Checkbox auf Ihr Widerrufsrecht verzichtet haben, so ist das Recht ebenfalls vorzeitig erloschen.

Hast Du bei der Bestellung die spezielle Checkbox angeklickt.
Werden Teilleistungen bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit Zustimmung des Antragstellers erbracht, in Deinem Fall wäre da an die Erstellung der Card zu denken, so ist es auch in Deutschland zulässig die dafür aufgerufenen Kosten zu berechnen, auch wenn der Widerruf grundsätzlich gilt.
Klassisches Beispiel dafür ist ein Versicherungsvertrag, bei dem der Versicherungsshutz schon vor Ablauf der W-Frist beginnt.
Gleiches wird wohl auch dort nach dortigem Recht möglich sein.

Es gibt auf der Seite ein Impressum, hat dort nur eine andere Bezeichnung

Rechtliches
AlphabetOnlineServices (OOS Corp.)
a Brand Company
1621 Central Ave, Cheyenne, WY 82001, USA
support@schneller.credit
Phone Germany: 09001 7778 76

Greift Deine Anfechtung, hast Du Dir ggf. ein Eigentor geschossen wg. § 122 BGB .

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich sehe weit und breit keine solche Checkbox. Und zudem sehe ich auch nur einen "Weiter Button" und einen "Bestellung abschließen" Button. Habe da allerdings nicht drauf gedrückt, weiß also nicht, ob sie dann nochmal eine Seite einblenden (Daten-Prüfung o.ä.) und ggf. dort dann plötzlich eine Checkbox und einen "Kostenpflichtig Bestellen" Button. Allerdings würde ich so etwas dann schon als arglistige Täuschung bezeichnen.

Zitat:
Gleiches wird wohl auch dort nach dortigem Recht möglich sein.

Ne, es gibt ein ausdrückliches Gesetz, was dem entgegen spricht, wenn man es als das nimmt, was es in Wahrheit ist: Eine Vermittlungsprovision für eine Finanzdienstleistung bzw. einen solchen Vertrag.

Und IMHO hat sich der Anbieter hier ein Eigentor geschossen. Denn er behauptet ja, das sei ein Kaufvertrag gewesen. Da wäre weit und breit nichts vergleichbar mit Versicherungsdienstleistungen und ähnlichem Quatsch.


-- Editiert von mepeisen am 30.05.2018 13:38

Signatur:

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3x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

@Sir Berry: ich habe auf keine spezielle Checkbox geklickt. Es war während des ganzen Bestellvorgangs für mich nicht ersichtlich, dass ich auf mein Widerrufsrecht verzichte. Von Schneller wurde mir dann mitgeteilt, dass ich angeblich auf das Widerrufsrecht verzichtet hätte, was aber nicht stimmt. Jetzt heißt es aber, dass ich die Widerrufsfrist habe verstreichen lassen. Da kann doch etwas nicht stimmen. Ich habe, nachdem ich die AGBs gelesen habe und die Bestellbestätigung hatte, umgehend widerrufen.

Beim Widerruf wird bei deren AGBS wieder eine andere Anschrift angegeben:

Der Widerruf ist zu richten an: Postadresse Europa: [b]AlphabetOnlineService (OOS Corp.) /(schneller.credit) / Seedammstrasse 3 / Pfaeffikon 8808 / Switzerland / Ausschließliche E-Mail-Adresse support@schneller.credit

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Würde nicht mehr antworten, mich nicht wegen irgendwelcher Checkboxen bange machen lassen oder auf ein Konto in den Niederlanden überweisen, was eh nur von Finanzagenten eingerichtet und dann übernommen wurde. Das ist eine Abzockbude. Ende der Geschichte. Unterlagen abheften und sich über den Datenklau ärgern.

https://verbraucherschutzforum.berlin/2018-01-04/eindringliche-warnung-vor-blitz-credit-183766
https://ssl.marktwaechter.de/pressemeldung/marktwaechterwarnung-vor-neuem-kreditvermittler

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Es gibt wieder etwas Neues von Schneller Credit:

Letzte dringende Mahnung / Ihre Bestellung

Sehr geehrte Frau XX,
mit bedauern müssen wir feststellen, dass wir bis dato keine Rückmeldung bezugnehmend auf unsere vorherigen Emails von Ihnen erhalten haben. Weiterhin wurden die offenen Forderungen für das Starterpaket von Ihnen noch nicht beglichen.

Wir teilen Ihnen mit, dass ihr Vorgang daher gestoppt wurde und an unsere Mahnabteilung weitergeleitet worden ist.

Um weitere Kosten zu vermeiden und den Vorgang außergerichtlich klären zu können, möchten wir Sie bitten, bevor wir durch die auf den Forderungseinzug spezialisierten Rechtsanwälte einen Mahnbescheid erstellen lassen und anschließend Klage einreichen werden, den offenen Betrag in Höhe von 119.90€ inklusive Mahnkosten bis zum 11.06.2018 auf unser Konto zu überweisen.

Bitte nutzen Sie hierfür folgende Bankverbindung:

Empfänger: EuroPayments B.V.
IBAN: NL54BUNQ2206389126
BIC: BUNQNL2A
Betrag: 119.90€
Zweck: 169763

Nach Ausgleich des Forderungskontos sind von Ihnen zunächst keine weiteren Gebühren an uns zu zahlen.

Sollten Sie die oben genannte Frist verstreichen lassen, werden wir ohne weitere Mahnung den skizzierten Weg einschlagen müssen und unsere Forderung gerichtlich geltend machen.

Wir möchten Sie in beidseitigem Interesse bitten, dies zu vermeiden und die Geschäftsbeziehung für beide Parteien konstruktiv fortzuführen.

Vorgänge, wie die Beantragung eines Mahnbescheides, das Einreichen einer Klage beim Amtsgericht, Zustellungen vom Gerichtsvollzieher und Kontopfändungen bringen nur Unmut und erhebliche Kosten von bis zu 555,45€ mit sich.

Natürlich werden wir Ihnen Ihr 'Starterpaket' sofort nach Verbuchung und Aktivierung des Kartenversands der Zahlung erneut per E-Mail zusenden.


Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen und Informationen jederzeit zur Verfügung.

Ich habe meine Mail, die ich in der vergangenen Woche vorbereitet habe, noch nicht abgeschickt. Was soll ich Eurer Meinung nach tun?

5x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Vorgänge, wie die Beantragung eines Mahnbescheides, das Einreichen einer Klage beim Amtsgericht, Zustellungen vom Gerichtsvollzieher und Kontopfändungen bringen nur Unmut und erhebliche Kosten von bis zu 555,45€ mit sich.

An diesem Punkt würde ich zur Polizei gehen und Strafanzeige wegen Betrugs erstatten, sowie wegen Nötigung. Betrug wurde vorher schon mal erklärt.

Diese über 500€ Kosten sind frei erfundener Blödsinn. Das soll dir nur Angst machen. Die wissen genau, dass das nicht durchsetzbar ist. Davon abgesehen drohen die hier mit absurden und offenbar frei erfundenen Beträgen, damit du etwas zahlst, was denen nicht zusteht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

4x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Hallo mepeisen,

die sitzen in der Schweiz. Kann ich dann hier gegen eine Firma Anzeige erstatten, die in der Schweiz sitzt?

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Klar. Man erstattet im übrigen auch Strafanzeige gegen die Hinterleute der ganzen Masche. Und wer weiß, ob die wirklich in der Schweiz sitzen. ;-)

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Habe Anzeige erstattet. Dummerweise ist die aufgezeichnete Nachricht futsch.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Roderich123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo zusammen,

ich habe genau das gleiche Problem. Ich stehe aber noch am Anfang:

"
Sehr geehrte xxxxxxx,
wir bedauern sehr, dass Sie nicht von unserem System profitieren und auf Ihre echte Mastercard verzichten wollen. Leider ist ein Widerruf nicht mehr für Sie möglich, da Sie auf Ihr Widerrufsrecht bei der Bestellung verzichtet haben, damit Ihre Bestellung sofort bearbeitet wird. Ihr Widerspruch kann daher nicht berücksichtigt werden.

Wir möchten Sie daher bitten, die aktuell offene Zahlung in Höhe von 149.90€ bis spätestens zum auszugleichen.

Bitte nutzen Sie hierfür folgende Bankverbindung:

Empfänger: TWO ONLINESERVICES LTD
IBAN: BG93INTF40015052165086
BIC: INTFBGSF
Betrag: 149.90€
Zweck: xxxxxx

Unser Kulanz-Angebot für Sie!
Weiterhin bieten wir Ihnen gerne aus Kulanz an, den Vorgang gegen Ausgleich einer niedrigeren Pauschale zu beenden und Ihre Bestellung zu stornieren. Bitte setzen Sie sich dazu kurzfristig mit uns in Verbindung.
"

Ich müsste mich also mit denen in Verbindung setzen um den Kulanz-Betrag" zu erfahren.
Ich schlafe eine Nacht drüber und lasse mich morgen bei der Verbraucherzentrale für 25€ beraten


@Biened32
Gibt´s was Neues?

4x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ich müsste mich also mit denen in Verbindung setzen um den Kulanz-Betrag

Überlege mal, warum die einen "Kulanz-Betrag" überhaupt anbieten. Wenn es alles rechtlich korrekt wäre, würden die einfach das Geld fordern und komplett.
Sieht eigentlich jeder, der die Panik mal beiseite schieb und kurz nachdenkt. Das ist nur ein Köder. Die wissen genau, dass deren Betrugsmasche nicht vor Gericht durchsetzbar ist.

Es gibt noch ein weiteres Indiz, falls ihr immer noch unsicher seid:

Deren Domain-Inhaber-Daten Whois zu schneller.credit) sind verschlüsselt und anonymisiert. Sprich: Die echten Leute verstecken sich. Keine seriöse Firma würde sich so anonymisieren und verstecken. Das machen nur beispielsweise hochbrisante Dienste (Whisteblower usw.) oder halt wie in diesem Fall hochkriminelle Trickbetrüger...

Mit einem kann man relativ sicher sein: Firmen, die sich alle Mühe geben, sich vor dem Zugriff etwaiger Strafverfolgungen u.ä. zu verstecken, die wollen vieles, aber zu 100% nicht ihre relativ sichere Anonymität aufgeben. Die wollen ganz sicher nicht vor Gericht ziehen und Geld einklagen, denn dann müssten sie ihre Anonymität aufgeben und plötzlich wüsste jeder, wo man diese hochkriminellen Trickbetrüger findet.

Ich nehme bewusst diese Worte in den Mund. Ich freue mich geradezu, sollte einer der hochkriminellen Trickbetrüger mitlesen und überlegen, mich abmahnen zu wollen dafür. Sehr gerne. Freue mich, wenn die Hinterleute dieser seit Jahren bekannten Betrugsmasche endlich mal Flagge zeigen und mit ihrem namen einstehen für das, was sie da tun.
Gleichzeitig bin ich traurig, denn ich weiß, dass es zu 100% nie dazu kommen wird, dass sich einer derer endlich mal zeigt. ;-)

Im Ernst... Ich habe noch nie irgendwo gehört oder gelesen, dass die Betreiber solcher Webseiten jemals geklagt hätten.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

6x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Es gibt wieder etwas Neues: Diesmal will man mich wegen Eingehungsbetruges gem. "§ 263 StGB anzeigen:

Ihre Forderung wird an ein Inkasso übergeben

Sehr geehrte Frau XX,
leider haben Sie auf unsere vorherige E-Mail nicht reagiert, so dass der Vorgang an unseren Rechtsanwalt übergeben worden ist. Alle von jetzt an folgenden Kosten, welche sich erfahrungsgemäß auf mindestens bis zu 555,45 Euro belaufen, müssen zusätzlich von Ihnen getragen werden.

Wir möchten Ihnen hiermit letztmalig die Möglichkeit geben, den offenen Betrag in Höhe von aktuell 119.90€ sofort an uns zu überweisen.

Sollte der Betrag nicht umgehend bei uns eingegangen sein, müssen unsere Rechtsanwälte im ersten Schritt leider einen Mahnbescheid gegen Sie beantragen und bei der Polizei Strafanzeige wegen Eingehungsbetrug nach §263 StBG stellen.

Anhand der hier gespeicherten Daten ist ohne Zweifel nachzuweisen, dass die Bestellung durch Sie getätigt wurde. Diese Daten werden wir der Polizei zur eindeutigen Ermittltung des Hice

4x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Es gibt wieder etwas Neues: Diesmal will man mich wegen Eingehungsbetruges gem

Ein neues Argument, warum man die anzeigen sollte. Diese Drohung mit "Eingehungsbetrug" ist Quatsch.

Ich würde die Mail an die Polizei weiterleiten. Zur Kenntnis zu deiner Strafanzeige und mit dem Hinweis, dass dies die Nötigung noch weiter bekräftigt. Also den versuch, dich mittels massivem Druck zu Zahlungen zu bringen, obwohl denen das Geld nicht zusteht.

Ansonsten würde ich das ignorieren. Das ist doch das Beste, was passieren kann, wenn sie es wirklich an einen Anwalt abgeben oder sogar klagen. Dann müssen die ihre Anonymität aufgeben. Das ist doch genauso wie der Hütchenspieler im Urlaubsparadies. Der tut so, als sei alles legal. Sobald aber die Polizei mal Streife fährt und am Horizont erscheint, ist er im Sekundenbruchteil verschwunden und ward nie wieder gesehen... bis er am nächsten Tag neue Touristen übers Ohr hauen kann.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

3x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Hallo Biened32

ich würde alle Kommunikation mit denen einstellen. Ist dir nicht aufgefallen, dass die Konten und Firmierungen wechseln:

Zitat:
Bitte nutzen Sie hierfür folgende Bankverbindung:

Empfänger: OnePlus AM BV
IBAN: NL56BUNQ2206050269
BIC: BUNQNL2A
Betrag: 99.90€
Zweck: XX Köln


Zitat:
Bitte nutzen Sie hierfür folgende Bankverbindung:

Empfänger: EuroPayments B.V.
IBAN: NL54BUNQ2206389126
BIC: BUNQNL2A
Betrag: 109.90€
Zweck: xx Köln


Zitat:
Optimize Consumer Service B.V.
IBAN: NL75 INGB 0008 5685 23 BIC: INGBNL2A
Zweck: 169763 XX Betrag: 119.90€


Wenn jemand eine berechtigte Forderung hat, schreibt er nicht X Mails sondern mahnt und beantragt einen Mahnbescheid. Der kostet zunächst etwas (dem Mahnenden) und wird vom Gericht zugestellt. Also würde ich jetzt auf so einen Brief warten und die Mails einfach in einem Ordner in deinen Mailpostfach ablegen.

Wenn ein Mahnbescheid vom Gericht kommt, widersprichst du ihm. Dann muss der Mahnende seine Forderung einklagen. Soweit werden die aber nicht gehen.


Signatur:

https://www.antispam-ev.de

5x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Michaela2207
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Habe das selbe problem wie ihr auch . Bin ganz am Anfang
Alles am 26.7.18 gemacht sogar wiederrufen aber da kam die Mail ich hätte kein wiederrufsrecht.

Könnten ja nr austauschen und gegenseitig berichten und helfen . Könn ja eine whats app Gruppe machen .

4x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
fb496680-28
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo, ich habe auch das Problem mit den ... auf die letzte Email die ich bekommen habe, konnte ich nicht mal antworten "die Email Adresse gibt es nicht mehr "...


Sehr geehrter Herr ************,

leider haben Sie auf unsere vorherige E-Mail nicht reagiert, so dass der Vorgang an unseren Rechtsanwalt übergeben worden ist. Alle von jetzt an folgenden Kosten, welche sich erfahrungsgemäß auf mindestens bis zu 555,45 Euro belaufen, müssen zusätzlich von Ihnen getragen werden.

Wir möchten Ihnen hiermit letztmalig die Möglichkeit geben, den offenen Betrag in Höhe von aktuell 119.90€ sofort an uns zu überweisen.

Sollte der Betrag nicht umgehend bei uns eingegangen sein, müssen unsere Rechtsanwälte im ersten Schritt leider einen Mahnbescheid gegen Sie beantragen und bei der Polizei Strafanzeige wegen Eingehungsbetrug nach §263 StBG stellen.

Anhand der hier gespeicherten Daten ist ohne Zweifel nachzuweisen, dass die Bestellung durch Sie getätigt wurde. Diese Daten werden wir der Polizei zur eindeutigen Ermittltung des Halters und der Standortdaten übergeben.

Wir möchten Sie in beidseitigem Interesse bitten, dies zu vermeiden und die Geschäftsbeziehung für beide Parteien konstruktiv fortzuführen.

Bitte nutzen Sie hierfür folgende Bankverbindung:

Empfänger: OnePlus AM BV
IBAN: NL56BUNQ2206050269 BIC: BUNQNL2A
Zweck: 184332
Betrag: 119.90€

Nach Ausgleich des Forderungskontos sind von Ihnen keine weiteren Gebühren an uns zu zahlen.

Bei Rückfragen und weiteren Informationen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Bitte geben Sie bei jeder Nachricht stets Ihre Kundennummer an. Mit freundlichen Grüßen Brigitte Gärtner / Kundenservice



Heute Kamm ein brief in dem eigentlich das selbe steht, und wieder mit der Drohung bei nicht Zahlung, mahnbescheid und Klage beim Amtsgericht und inkasso ... hat noch jemand ein brief bekommen oder nur Mails ? Hat sonst vielleicht noch jemand ein Tipp was man machen kann ?

Dazu kommt noch das ich nicht mehr in DE wohne. Zahlung sollte am 20.07 sein heute hab ich den erst bekommen 31.07

-- Editiert von fb496680-28 am 31.07.2018 19:30

-- Editiert von fb496680-28 am 31.07.2018 19:33

-- Editiert von Moderator am 31.07.2018 20:21

3x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Hat sonst vielleicht noch jemand ein Tipp was man machen kann ?

Im Grunde steht hier doch schon alles. Ab zur Polizei. Die Begründungen stehen oben.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
In-st
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 43x hilfreich)

Guten Tag....ich bin leider auch betroffen und schon etwas weiter...ich habe heute per mail ein schreiben von einer IZP DIS Inkasso bekommen, mit einer Aufforderung zur Zahlung....jetzt bin ich etwas verunsichert....ich habe das selbe problem trotz sofortigem schriftlichem widerspruch (zehn stunde später).....Lass ich es jetzt darauf ankommen und reagiere nic ht???...wenn ich pech habe, bekomme ich einen Schufaeintrag....hm.....was soll ich tun?....

""""Forderung AlphabetOnlineService (OOS Corp.) - schnellercredit
in Höhe von 99,90 EUR Ausgabegebühr
zzgl. Inkassovergütung – mithin einen Gesamtbetrag in Höhe von
210,10 EUR

Sehr geehrte Frau XXX,
es besteht gegen Sie eine Forderung der AlphabetOnlineService (OOS Corp.) auf Grund der Bestellung bei schnellercredit vom
21.03.2018. Die vertraglich vereinbarten Gebühren sind nicht fristgerecht gezahlt worden, sodass der Vertrag nunmehr seitens des/der
Auftraggebers/Auftraggeberin bis zum Ende der abgeschlossenen Laufzeit fällig gestellt wurde. Sie befinden sich somit in Verzug.
Unser/e Auftraggeber/in ist nicht mehr bereit, eine weitere Verzögerung der Bezahlung der Forderung zu akzeptieren.
Durch Ihren Zahlungsverzug bedingt, wurden wir - als von dem Präsidenten des Amtsgerichtes Hamburg zugelassener
Rechtsdienstleister nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG - von unserem/unserer Auftraggeber/in mit dem Einzug der Forderung beauftragt und
fordern Sie hiermit zur sofortigen Zahlung auf.
Wir bieten Ihnen an und stellen gleichfalls anheim, sich außergerichtlich zu einigen.
Unsere Auftraggeberin ist zum Vorsteuerabzug berechtigt, sodass keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird.
Forderungsaufstellung
Hauptforderung gem. Kaufvertrag Kd-Nr.151030 vom

21.03.2018 99,90 EUR
Mahnkosten Auftraggeberin 20,00 EUR
Bonitätsrecherche 20,00 EUR
Inkassovergütung gemäß §§280,286 BGB , §4 Abs. 5 RDGEG
58,50 EUR
Auslagen gemäß § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. Nr. 7002 VV RVG
11,70 EUR
Zu zahlender (fälliger) Betrag
210,10 EUR

Der ausgewiesene GESAMTBETRAG in Höhe von 210,10 EUR ist bis Freitag, den 24.08.2018 auf das unten angegebene Konto unter Angabe des Aktenzeichens: 18/486841648/18
zu überweisen. Die sofortige Zahlung des Gesamtbetrages erspart Ihnen weitere
Kosten und Unannehmlichkeiten. Bitte bedenken Sie, dass wir uns bei Nichtzahlung dieser Aufforderung veranlasst sehen würden, gerichtlich gegen Sie vorzugehen (mit allen damit einhergehenden Kosten sowie Konsequenzen); die Inanspruchnahme unserer Inkassotätigkeit wurde im Übrigen auch Ihnen gegenüber im Vorfeld angezeigt.
Ist Ihnen die Zahlung nicht möglich, erwarten wir umgehend Ihren Anruf unter Rufnummer 0800/588222 0 (kostenlos), um den Vorgang gemeinsam zu besprechen und eine Lösung zu finden oder Sie nutzen das beigefügte Antwortschreiben (z.B. zur Beantragung einer Ratenzahlung) und schicken dieses unverzüglich an uns zurück.
IZP Deutscher Inkasso Service GmbH
Forderungsmanagment
Prozessbevollmächtigtes Institut:
IZP Deutscher InkassoService GmbH"""""

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