Testkauf eines Markenanwalts. Stornieren?

24. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb488955-42
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Testkauf eines Markenanwalts. Stornieren?

Hallo,

kann es in irgendeiner Hinsicht von nachteilig sein, einen (sehr wahrscheinlichen) Testkauf eines Marken- und Patentanwaltes über z.B. den Amazon-Marketplace zu stornieren?
Natürlich ist nicht sicher gesagt, dass der Anwalt nicht doch als Privatperson einkauft. Bei hinreichendem Verdacht, dass der Anwalt tatsächlich als Anwalt kauft, ist eine solcher Gedankengang jedoch naheliegend.
(Es geht natürlich nicht darum etwas faules absichtlich zu verbergen. Vielmehr möchte man drohendem Ärger wegen vermeintlicher Formfehler aus dem Weg gehen.)

Danke!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Und welchen juristisch haltbaren Grund hätte man, von einem gültigen Vertrag zurückzutreten?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Naja, zunächst einmal ist eine Bestellung noch kein Kauf. Ob bereits ein Vertrag existiert können wir noch gar nicht wissen. Der Fragesteller sollte mal ein paar mehr Infos liefern.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
arbeitsrechtler45
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)

Was verkaufst du denn?

Signatur:

Neue Mandanten mit einem Eintrag im Anwaltsverzeichnis finden: www.verzeichnis-anwalt.de

0x Hilfreiche Antwort

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