Hallo ihr Lieben,
ich habe vermutlich eine mündliche Prüfung an meiner HS vermasselt. Ich studiere in Form eines Fernstudiums. Es ist gem. unserer Hochschulordnung so, dass wir eine Prüfung leider nur einmal wiederholen dürfen. Rund einen Monat vor der Modulprüfung ist unsere e-Lernplattform aufgrund von technischen Probleme offline gegangen. Sie dient den Studierenden zum Austausch und der Bereitstellung von Lerninhalten und ist seit nunmehr 2 Monaten offline. Um nicht den Druck der letzten Chance zu haben, gedenke ich gegen die Prüfung vorzugehen. Wie seht ihr die Chancen eines Widerspruches aufgrund des Ausfalls der Lernplattform?
Mündliche Prüfung anfechten
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Das kommt auf die Relevanz dieser Plattform an: Ist es ein Serviceangebot, ohne das man gleichfalls - vllt. nur weniger komfortabel - an seinen Lernstoff kommt, dann wirst du keine Chance habe, das in den Ring zu werfen.
Aber versuchen kann man es immer. Einfach mal die Höhe der Widerspruchsgebühren prüfen und die Frist nicht verpassen.
-- Editiert von HeHe am 24.04.2018 15:50
Die Hochschule selbst schreibt zur Plattform, dass E-Learning mittlerweile ein fester Bestandteil der Lehre der Hochschule ist. Nach der ersten und einzigen Vorlesung vor der Prüfung wurde deutlich, dass ich Unterlagen aus dem vorherigen Semester benötigt hätte die sich auf der Plattform regulär befunden hätten
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Man sollte sich zunächst einmal mit der Prüfungsordnung befassen. Daraus muss sich eigentlich ergeben, ob man auch gegen Teilergebnisse vorgehen kann oder nur insgesamt. Und, ob direkt eine Klage angesagt ist oder eine andere Vorgehensweise angesagt ist.
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