Keine Stornierungsbedingungen genannt - jetzt soll ich zuzahlen?

24. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Globby
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine Stornierungsbedingungen genannt - jetzt soll ich zuzahlen?

Hallo!
Ich habe für den 30.05.18 eine 5tägige deutschprachige Rundreise in Sri Lanka gebucht (gefunden über Tripadvisor). Nach Hin- und Her per Mail habe ich am 23.03.18 nach Vorauszahlung von 350,-EUR (insgesamt 1.050,-EUR) eine Buchuntsbestätigung per Mail erhalten - einfach nur "wir bestätigen dir die Reise".

Nun mussten wir die Reise stornieren & auf einmal bekomme ich per Mail Stornobedingungen, die zu keiner Zeit weder im Angebot, noch im Vertrag angegeben waren.

Annullationen bis 60 Tage vor Anreise akzeptieren wir ohne Kostenfolge
Annullationen 59 - 14 Tage vor Anreise 50 % des Gesamtpreises
Annullationen 13 - 07 Tage vor Anreise 60 % des Gesamtpreises
Annullationen 06 - 00 Tage vor Anreise 100 % des Gesamtpreises

Da ich am 13.04 die Reise storniert habe, tritt bei mir der 2. Punkte ein & am Ende müsste ich noch 175,-EUR vom Gesamtbetrag (1.050,-EUR) bezahlen. Ich finde das ist eine Frechheit!

Kann mir jemand sagen ob das rechtens ist?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

zunaechst waere zu klaeren wer hier Vertragspartner ist. Wahrscheinlich Sie und ein Reiseveranstalter??? Wo hat dieser Reiseveranstalter seinen Sitz??? Website???

Grundsaetzlich betreibt ein Reiseveranstalter, wenn Sie buchen, Aufwand, z.B. Zimmerreservierung, Besichtigungsprogramm buchen usw., usw. Wird storniert, dann muss das alles wieder rueckgaengig gemacht werden. Das alles ist ein erheblicher und teils kostenintensiver Aufwand. Was also soll daran eine Frechheit sein, wenn der Reiseveranstalter sich diesen Aufwand bezahlen laesst??


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119996 Beiträge, 39814x hilfreich)

Zitat (von Globby):
Nun mussten wir die Reise stornieren & auf einmal bekomme ich per Mail Stornobedingungen, die zu keiner Zeit weder im Angebot, noch im Vertrag angegeben waren.

Das steht doch schon so im Gesetz (§ 651i BGB ), das wäre also schon mal ausreichend mitgeteilt worden (sofern deutscher Reiseveranstalter / Vertragspartner)


Eine Frechheit ist auch nicht zu erkennen, schließlich ist es ja der Reisende der seine vertraglichen Verpflichtungen hier nicht erfüllt und nicht der Reiseveranstalter.
Das er dann den verursachen Schaden zu tragen hat, ist ganz normal. Warum sollten das andere für ihn zahlen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4205x hilfreich)

Zitat (von Globby):
Nach Hin- und Her per Mail habe ich am 23.03.18 nach Vorauszahlung von 350,-EUR (insgesamt 1.050,-EUR) eine Buchuntsbestätigung per Mail erhalten - einfach nur "wir bestätigen dir die Reise".


Haben Sie einen Reisesicherungsschein erhalten?
Falls nein ist das ganze nämlich nicht so klar, wie die Vorschreiber vermitteln.

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#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
.........Haben Sie einen Reisesicherungsschein erhalten?......

Mein Bauch sagt mir, dass es sich bei der Buchung augenscheinlich um eine Offerte eines lokalen Anbieters handelt. Und der duerfte sich nicht an EU-Richtlinien zu halten haben......


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4205x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Mein Bauch sagt mir, dass es sich bei der Buchung augenscheinlich um eine Offerte eines lokalen Anbieters handelt. Und der duerfte sich nicht an EU-Richtlinien zu halten haben......



Es sollte schon geklärt sein, mit wem man einen Vertrag geschlossen hat, da bin ich uneingeschränkt bei Ihnen.

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