Nicht Einhaltung des Kaufvertrages durch den Verkäufer (Fehlende Austattung)

23. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Kadirius
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nicht Einhaltung des Kaufvertrages durch den Verkäufer (Fehlende Austattung)

Hallo liebe User,

ich bin etwas auf eure Hilfe angewiesen.
Kurz zum Sachverhalt: Ich habe ende Oktober '17 ein gebrauchtes Fzg. von einem Zertifiziertem Audi Autohaus gekauft (Audi A5 Baujahr 2015 TDI 2,0). Das Fahrzeug entsprach genau meinen Vorstellungen und die Austattungen waren auch sehr ansprechend. Ausschlaggebend war für mich, das das Fzg. ein S-Tronic Getriebe hat (Doppelkupplungsgetriebe) da ich bereits hörte das die Multitronics von Audi anfällig für Fehler sind. Laut Beschreibung und aussage des Käufers war es ein S Tronic. Als es zur der "Verbindlichen Bestellung eines Kraftfahrzeugs mit Garantie" kam überprüfte ich diese Austattung und auch da steht das es ein S Tronic ist, also unterschrieb ich.

In den Nächsten Monaten ist mir immer wieder aufgefallen das das Fzg kein S Tronic sein kann, da es vom Fahrverhalten sehr einem Multitronic entsprach. Da ich das nicht so sehr differenzieren konnte, vertraute ich auf der Aussage des Verkäufers und auch auf den unterschriebenen Vertrag, das das Fzg ein S Tronic Getriebe hat.

Vor 3 Wochen hatte ich dann einen kleinen Unfall (Einparken) und ich ging zum Gutachter. Als ich den Gutachter darauf ansprach, welches Getriebe ich denn habe, druckte er mir kuzer hand eine Austtattungsliste vom Hersteller mit all den Sonderausstattungen ect. Dort steht das mein Fahrzeug ein Multitronic Getriebe hat.

Nun fühle ich mich natürlich betrogen, da es nicht meinen Wünschen entspricht.

Meine Frage: Wie sollte ich vorgehen? Sollte ich den Sachmangel geltend machen oder mich direkt einem Anwalt wenden?

Mit freundlichen Grüßen

Kadirius



-- Editiert von Kadirius am 23.04.2018 18:37

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119664 Beiträge, 39759x hilfreich)

Als erstes sollte man mal schauen, das man beim Händler den Sachmangel meldet und zwar gerichtsfest nhcweisbar (also mit Zustellnachweis).
Denn wenn das "S Tronic" in den vertraglichen Vereinbarungen steht, ist es eine zugesicherte Eigenschaft, das fehlen stellt einen Sachmangel dar.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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