Zurückforderung von geliehen Geld - Schwiegermutter an Schwiegertochter - Beratungshilfe!!

21. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
GROUPGLOBAL
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Zurückforderung von geliehen Geld - Schwiegermutter an Schwiegertochter - Beratungshilfe!!

Hallo!

Bräuchte kurz aber dringende Hilfe von euch.

Meine Mutter hat vor ca. vier Jahren Geld an meine Frau geliehen. Nun hat sie mich verlassen und meine Mutter ist sowas von auf das Geld angewiesen. Aber ausser Schweigen auf Schreiben von meiner Mutter reagiert meine Ex nicht.

Da meine Mutter kaum Geld hat (900€ im Monat) , wollen wir wegen Rechtsanwalt und so eine Beratungshilfe beantragen. Aber was sollen wir da bei "Ich beantrage Beratungshilfe in folgender Angelegenheit und bitte Sachverhalt kurz erklären" eintragen? Wir wollen nicht zwei mal abgelehnt werden, nur weil wir etwas falsch eingetragen haben...... denn irgendwie tickt die Zeit!

Es wäre echt SUPER von jemandem etwas zu hören!

Lieber Gruß!




-- Editiert von Moderator am 21.04.2018 19:22

-- Thema wurde verschoben am 21.04.2018 19:22

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo.

Beratungshilfe dient nur der Beratung. Solltet ihr gegen die EX vorgehen wollen müsst ihr
Verfahrenkostenhilfe beantragen.

Gibt es einen Vertrag zwischen der Mutter und der EX?

Wie wurde das geliehene Geld verwendet?

edy

-- Editiert von edy am 21.04.2018 16:43

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

Beratungshilfeschein bedeutet nur das man sich vom Anwalt beraten lassen kann, das bedeutet nicht das er einen auch vor Gericht vertritt bzw. dessen Kosten übernommen werden u. da sind wir bei dem Punkt auf den ich hinaus will.: Kann man seine ggf. vorhandenen Ansprüche (Rückzahlung des Darlehens) überhaupt beweisen?

Ps.: Sollte der Darlehensvertag nicht schriftlich fixiert worden sein u. sollte der Sohn bzw. der verlassene Mann der einzige Zeuge sein, dann wird man seine Ansprüche (ggf. vor Gericht) nicht durchsetzen können -Der Richter wird sich fragen wem er mehr glaubt - dem verlassenen Mann u. dessen Mutter od. der Frau...

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GROUPGLOBAL
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Ist ja mal wieder typsich - Hauptsache die Frauen bekommen wieder einmal recht und können machen was sie wollen - da kann Mann krank sein, und eh schon seine letzen Ersparnisse für die Ex hinblättern müssen und dessen Mutter war ebenfalls damals nur gutmütig und selbst Arm......

1x Hilfreiche Antwort

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