Aussetzung des Verfahrens zwecks Nachermittlung durch Staatsanwaltschaft

21. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Sabine72123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Aussetzung des Verfahrens zwecks Nachermittlung durch Staatsanwaltschaft

In einem Strafverfahren kam es ohne Anhörung meiner Person durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung, sodass ich erst vor Gericht Gelegenheit hatte, mich zum Sachverhalt zu äußern. Durch meine Äußerungen, Darstellungen und Belege ergab sich dem Gericht offenbar ein völlig neues Bild und die Erkenntnis, dass das Verfahren zur Nachermittlung zurück an die StA geht.

Hierzu erging Beschluss.


Beschluss
In dem Strafverfahren gegen .... wegen ... ergeht am ... durch das AG .... - Srafrichter - nachfolgende Entscheidung:
1. Das Verfahren wird ausgesetzt.
2. Das Verfahren gelangt zur Nachermittlung an die Staatsanwaltschaft xxx betreffs der Angaben des Angeklagten.

Gründe:
In der Hauptverhandlung vom ... hat der Angeklagte die Tatvorwürfe vollumfänglich bestritten. Er hat sich über seine Rechtsanwältin und durch eigene Einlassungen erklärt. Entsprechend dieser Einlassungen sind folgende Nachermittlungen notwendig:

Es folgen 8 Punkte, unter anderem:

die die Einvernahme eines von mir der Tat beschuldigten,
die Zeugenvernehmung mehrerer namentlich benannter Zeugen,
die Beschlagnahme eines Computers den der von mir Beschuldigte an eine Dritte namentlich bekannte Person Person weitergegeben hat,
nach Beschlagnahme dieses Computers ist dieser hinsichtlich seiner Spericherung auf Dateien xxx zu begutachten,
die Einvernahme eines Angehörigen des von mir beschuldigten,
die Hausdurchsuchung beim von mir beschuldigten und die Beschlagnahme aller dort vorhandenen PC's, Laptops und Datenträger und deren Begutachtung auf Vorhandensein bestimmter Daten,
die Überprüfung und Feststellung weiterer IP-Adressenund ggf. weitere Ermittlungen die sich aus dem Beweisergebnis der Nachermittlungen ergeben.


Dann passierte erst einmal nichts. Erst über 4 Monate später wurde der von mir beschuldigte als Zeuge von der Polizei gehört. Dort wurde im natürlich bekannt gegeben um was es geht und wessen er durch mich beschuldigt wird. Mit diesem Wissen trabte er nach Hause und .... es geschah nun garnichts mehr.
Keine der im Beschluss benannten Zeugen wurden gehört, der an Dritte übergebene Computer wurde nicht beschlagnahmt und somit auch nicht begutachtet, es fand keine Hausdurchsuchung statt und es wurden auch keine PC's, Laptops oder Datenträger beschlagnahmt und begutachtet, auch die IP-Überprüfungen erfolgten nicht.

Acht Monate nach o.g. Beschluss ging die Akte zurück ans Amtsgericht mit dem schriftlichen Vermerk des Staatsanwaltes:
"Bei den Einlassungen des Angeklagten handelt es sich offesichtlich um Schutzbehauptungen, dies kann durch Einvernahme des xxx (von mir beschuldigten) vor Gericht auch festgestellt werden. Ein Eingriff in dessen Rechte, etwa durch die Durchsuchung seiner Wohnräume, ist weder erfolgversprechend noch im engeren Sinne verhältnismäßig. Gegen den xxx (von mir beschuldigten) besteht kein hinreichender Verdacht."


Vorgestern nun ging bei einem der Zeugen eine Ladung zur Gerichtsverhandlung im kommenden September ein - ihr ist zu entnehmen, dass nun weiterverhandelt bzw. neu verhandelt wird. Auf der Ladung bin wieder ich als Angeklagter benannt.


Allerdings falle ich nun echt vom Glauben ab und es drängen sich mir ernsthafte Fragen auf:

Haben Beschlüsse des Amtsgerichtes keine Wirksamkeit? Wenn durch einen richterlichen Beschluss / Gerichtsbeschluss z.Bsp. Hausdurchsuchungen, die Beschlagnahme von Geräten und deren Begutachtung sowie die Vernehmung von Zeugen angeordnet werden müsste dies dorch eigentlich umgesetzt werden. Oder etwa doch nicht? Wenn dies zur allseitigen Ermittlung / Wahrheitsfindung / Beweissicherung notwendig ist und dennoch unterbleibt, ist doch ein rechtsstaatliches faires Verfahren meiner Meinung nach nicht mehr gegeben. Hinzu kommt dass ich erfahren musste, dass der vom von mir beschuldigten weitergegebene PC vor einigen Wochen entsorgt wurde ... ob nun auf Veranlassung des von mir beschuldigten oder wirklich nur wegen eines Deffektes entzieht sich natürlich meiner Kenntnis. Anzunehmen ist auch, dass der von mir beschuldigte spätestens nach seiner "Zeugenvernehmung" bei der Polizei alles ihn belastende vernichtet haben könnte, was zu vermeiden gewesen wäre, wenn erst die Hausdurchsuchung und hinterher die "Zeugenvernehmung" stattgefunden hätte. Unklar ist mir auch, wie die Staatswanltschaft behaupten kann, dass eine in Zukunft stattfindende gerichtliche Befragung des von mir beschuldigten zu der Feststellung führt, dass es sich bei meinen Angaben um Schutzbehauptungen handelt. Genau die Frage, ob dem so ist, hätte ja durch die Umsetzung des Beschlusses geklärt werden können und - wie ich denke - auch geklärt werden müssen.

Was hat denn jetzt die Neuauflage der Verhandlung für einen Sinn, wenn alle von mir aufgeführten Beweismittel für meine Unschuld absichtlich und bewusst nicht gesichert und zwischenzeitlich sogar vernichtet wurden. Irgendwie schmeckt mir das ganze nach Strafvereitelung im Amt - zum Schutz eines Beamten (der der von mir beschuldigte ist).

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9 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38345 Beiträge, 13980x hilfreich)

Du hast das System nicht so ganz verstanden. Wir haben, mal grob gesagt 2 Teile in einem Verfahren, das Zwischenverfahren klammere ich jetzt mal aus, weil hier ohne Interesse. So, der Staatsanwalt ist der Herr des Ermittlungsverfahrens, in wenigen Einzelaktionen bedarf es der Einschaltung des Gerichts. Wenn dann die Anklage zugelassen ist, dann ist das Gericht Herr des Verfahrens.

So, jetzt haben wir hier den Sonderfall, dass offensichtlich Verfahrensfehler bestanden, wobei ich mich frage, wieso das Gericht das nicht vor Eröffnung des Hauptverfahrens erkannt hat. Nun hat es aber das Verfahren an die Staatsanwaltschaft zurückgegeben. Hätte auch eigene Ermittlungen durchführen können, eben durch Zeugenvernehmungen, Durchsuchungsbeschlüsse, was weiss ich. Das hat das Gericht nicht getan.

Damit wurde von der praktischen Seite her wieder die Staatsanwaltschaft Herrin des Verfahrens. Wie sie die Ermittlungen ausgestaltet, das war dann ihre Angelegenheit. Und wie die Vernehmungen geführt werden, das auch. Natürlich wird in Deinem Verfahren eine dritte Person als Zeuge vernommen, wie sonst?

Nun mal einfach abwarten, was die neue Hauptverhandlung bringt. Manchmal bedarf es einfach einer Hauptverhandlung, um die Wahrheit ans Licht zu bringen.

wirdwerden

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#2
 Von 
Sabine72123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo wirdwerden,
vielen Dank für deine Hinweise.

Die von dir geschilderte Sichtweise ist für mich tatsächlich nachvollziehbar.
Ich gehe aufgrund deiner Ausführungen davon aus, dass ich den Beschluss falsch verstanden habe und versuche neu zu verstehen:

Der Beschluss beinhaltet lediglich die Abgabe / Rückgabe des Verfahrens an die StA zur Nachermittlung.
Der Beschluss beinhaltet nicht die in der Begründung aufgeführten Maßnahmen. Diese sind lediglich vom Gericht erkannte Notwendigkeiten.

Ich hoffe, dass ich es jetzt richtig verstehe.

Mein Gedankengang geht nun aber weiter. Wenn das Gericht die in seiner Beschlussbegründung
aufgeführten Ermittlungshandlungen / Nachermittlungen als notwendig erachtet ("... sind folgende Nachermittlungen notwendig"), und diese Nachermittlungen nicht durchgeführt wurden, dürfte doch eigentlich eine etwaige Verurteilung (Schuldspruch) nicht möglich sein, da ja dann ein Urteil ohne eben diese "notwendigen" Ermittlungen und Beweissicherungen ergehen würde. Ich will dem nun nicht vorausgreifen, aber mich beunruhigen solche Dinge als Betroffenen sicher nachvollziehbar schon extrem. Vor allem kann ich noch immer nicht verstehen wie es sein kann, dass die StA bekannt gewordene Beweismittel einfach so zur Seite schiebt und damit immerhin mögliche Täter schützt. Kann man die StA nicht zwingen, derartige (eventuell noch immer vorhandene) Beweismittel zu sichern? Ist das nicht eigentlich auch das Recht eines Angeklagten? Oder ist das dann alleinige Aufgabe des Gerichtes?

-- Editiert von Sabine72123 am 21.04.2018 11:55

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Sabine72123):
Ist das nicht eigentlich auch das Recht eines Angeklagten?


Nein.

Der Staatsanwalt ist zwar - wie wirdwerden völlig zu Recht feststellt - Herr des Verfahrens. Aber auch ein Staatsanwalt hat keine Narrenfreiheit.
Wenn sich aus der Befragung des von Dir Beschuldigten keinerlei Hinweise auf dessen Tatbeteiligung ergeben, wird die Staatsanwaltschaft auch keinen Duchsuchungsbeschluss erwirken.

Mit anderen Worten: Die weiteren Ermittlungen haben wohl ergeben, dass der von Dir Beschuldigte alle ihm zur Last gelegten Vorwürfe so überzeugend entkräften konnte, dass eine Weiterverfolgung keinen Sinn ergibt.

Um den geschützten Bereich rechtsstaatlich verletzen zu dürfen, muss zumindest ein begründeter Anfangsverdacht bestehen. Dieser Anfangsverdacht scheint sich in dem Fall nicht realisiert zu haben.

Somit bist Du wieder im Focus der Ermittlungen.

Berry

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#4
 Von 
Sabine72123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Berry,

danke auch für deinen Beitrag! Sehr nett von dir!

Der Anfangsverdacht dürfte - aus meiner Sicht gesehen - durchaus bestehen, weil ich den Nachweis erbringen konnte, dass der von mir beschuldigte zum Zeitpunkt der Tat(en) am Tatort war. Als Anfangsverdacht sollte das doch ausreichend sein, wenn nur zwei Personen in betracht kommen, nämlich ich und der von mir beschuldigte. Weshalb dann bei ihm ein "nein, ich war das nicht" ausreichen sollte, während bei mir ein "nein, ich war das nicht" nicht ausreicht, erschließt sich mir nicht.

Naja, und was das "überzeugende entkräften der Vorwürfe" bei ihm betrifft, so findet sich in seiner Aussage nur, dass er es bestreitet. Aber das habe ich ja auch getan. Es ist so ein Fall von Aussage gegen Aussage, und keiner kann hinterher auf Anhieb feststellen, wer von beiden den Internetzugang zur besagten Zeit genutzt hat. Genau deshalb wäre eine Durchsuchung seines Gerätes wichtig gewesen, denn die ermittelte IP konnte auf meinem Gerät nicht festgestellt werden. Lediglich der Umstand, dass es sich um meinen Anschluss handelte, führte zur Ermittlung gegen mich. Aber wie bereits erwähnt - die zum Tatzeitpunkt genutzte IP wurde nicht auf meinem Gerät festgestellt und ich weiß, dass der von mir beschuldigte zum Tatzeitpunkt mit seinem Gerät auf meinem Router hing. Das habe ich dem Gericht auch mitgeteilt und das Gericht hatte daraufhin in seinem Beschluss "angeraten", die Geräte des von mir beschuldigten zu untersuchen, was ja eigentlich auch normal wäre.

Es ist mir wirklich befremdlich, dass ein Staatsanwalt unter diesen Umständen nicht wirklich allseitig ermittelt, zumal das Gerät, mit dem er bei mir zur Tatzeit online ging, von ihm einige Zeit später verschenkt wurde und ich dem Gericht mitteilte, wo genau und bei wem sich dieses Gerät nunmehr befindet. Aber auch dieses Gerät wurde nicht beschlagnahmt, obwohl vom Gericht angeregt. Nur weil der von mir beschuldigte sagt, dass er nichts gemacht hat?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Die IP ist nur die Adresse, wo sich der Router befindet, wer dahinter dran hängt ist erst mal nicht genau zu spezifizieren. Im Grunde ähnlich wie "Hauptstraße 2", in diesem Gebäude können aber beliebig viele Menschen wohnen.

Daß die Staatsanwaltschaft allerdings, wenn sich die fraglichen Dateien nicht auf Ihrem PC gefunden haben, die auch noch in Frage kommenden Geräte nicht auch durchsucht hat, erscheint allerdings wirklich seltsam. Ich bin allerdings kein Experte!

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sabine72123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

So ... das Verfahren geht in Runde zwei.

Seit Ergehen des richterlichen Beschlusses für die Nachermittlungen sind nunmehr über zwei Jahre vergangen. Jetzt erging Ladung zur Hauptverhandlung (Neustart der Gerichtsverhandlung).
Natürlich wurden mit Ausnahme der Befragung der von mir benannten Person keinerlei weiteren Nachermittlungen durchgeführt. Ich erkenne somit folgendes:

1.
Die sicherzustellenden Geräte (die weitergegeben wurden) wurden nicht sichergestellt und somit auch nicht durchsucht obwohl sie greifbar waren.

2.
Eine Hausdurchsuchung und die damit angeordnete Sicherstellung der Geräte und Datenträger beim von mir beschuldigten unterblieb.

3.
Die Überprüfung und Feststellung weiterer IP-Adressen unterblieb.

4.
Die Befragung aller weiterer Zeugen unterblieb.

Lediglich der von mir beschuldigte wurde befragt. Er wurde (das entnehme ich dem Protokoll) über meine Beschuldigungen informiert und hiernach nach hause geschickt. Was ein Täter hiernach als erstes macht, liegt sicher auf der Hand.

Ich erkenne hierin leider nur folgendes:
Es wurde trotz Anordnung des Gerichtes nicht allseitig nachermittelt. Beweismittel, die die StA auf Anordnung des Gerichtes sicherstellen sollte, wurden nicht sichergestellt und sind zwischenzeitlich nicht mehr existent, da entsorgt. Entlastungszeugen wurden nicht gehört. Der von mir beschuldigte (übrigens ein Beamter der gegenüber Dritten erklärte, dass er bei Gericht und StA gute Bekannte habe) wurde zwar zur Sache gehört, aber das Protokoll ergibt, dass auch hier nicht vernehmungstechnisch nachgefragt wurde. Es liest sich wie ein Hinweis auf Vorwürfe gegen ihn, mit denen er dann wieder nach hause geschickt wurde ... ganz nach dem Motto: Sieh mal zu dass du deine Datenträger ganz fix verschwinden lässt. Letztlich wurde auch keine Hausdurchsuchung bei ihm durchgeführt obwohl diese vom Gericht im Beschluss angeordnet war.

Das ist der Sachstand über den ich hier berichten sollte, wenn es Neues gibt.
Jetzt mal ohne ****** .... stellen wir Bürger uns so die Durchführung von Ermittlungen und Verhandungen vor? Stärkt diese Vorgehensweise das Vertrauen in Rechtsstaatlichkeit? Vielleicht fehlt mir ja hierbei die Objektivität, aber rein subjektiv sehe ich hierin , Beweismittelvernichtung, Strafvereitelung und eine ganze Reihe anderer Rechtsverletzungen Unzulänglichkeiten die in einem Rechtsstaat keine Platz haben sollten. Das Doofe daran ist dass ich einen Pflichtverteidiger habe, der hierauf rein garnicht reagiert.

NACHTRAG:
Am 21.04.2018 schrieb ich:
"Vorgestern nun ging bei einem der Zeugen eine Ladung zur Gerichtsverhandlung im kommenden September ein - ihr ist zu entnehmen, dass nun weiterverhandelt bzw. neu verhandelt wird. Auf der Ladung bin wieder ich als Angeklagter benannt."
Dieser Termin wurde wieder abgesagt. Termin ist nun September 2019

-- Editiert von Sabine72123 am 04.08.2019 09:38

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sabine72123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Im September ging's nun weiter (oder eben von vorn los).

Neuer Richter. Als StA ein unvorbereiteter StA, der kurzfristig beigeordnet wurde. Neuverleseung der Anklageschrift, Zeugenbelehrungen. Unverständnis zunächst bei Richter, RA und StA über die nicht vollzogenen Beschlusspunkte des damaligen Richters. RA beantragt bereits zu Verhandlungsbeginn die Nichtverwertbarkeit der Zeugenaussagen.

Zeugen LKA. Erstaunlich sachlich ohne Belastungseifer. Ebenso der von der StA beauftragte Gutachter.
Es ergibt sich aus deren Schilderungen von Gutachter und LKA, dass auf dem PC kein belastendes Material gefunden wurde. Lediglich auf einer externen Festplatte, die laut meiner Aussage dem von mir belasteten Zeugen (ein Beamter) gehört. Diese Daten wurden zu drei oder vier verschiedenen Zeitpunkten gesammelt aufgespielt. Auch wurde auf meinem PC keine IP-Spur gefunden, mit der die Straftat begangen wurde (alle anderen IP's, die nicht mit der Tat in Verbindung stehen konnten lückenlos nachvollzogen werden). Es steht der Verdacht im Raum, dass die Straftat mit einem anderen PC begangen wurde, der am Router angeschlossen war aber nicht aufgefunden wurde. Hier bekommt der Beschluss des damaligen Richters zur Einziehung / Sicherstellung des besagten Rechners des Zeugen meiner Meinung nach besondere Gewichtung. Das jedoch wurde seitens der StA wie bereits erwähnt nicht umgesetzt.

Der von mir belastete Zeuge kommt mit Anwalt als Zeugenbeistand. Hier endet nach meiner Auffassung die Neutralität des Richters. Der Zeuge poltert in den Saal und schreit herum, nähert sich mir bedrohlich, beschimpft, beleidigt und bedroht mich. Trotz Ermahnung durch das Gericht das ganze noch einmal. Keine Sanktion durch das Gericht.
Es kostet immer und immer wieder enorm viel Mühe durchzusetzen, dass der Zeuge auf Fragen des Gerichtes, der StA und der Verteidigung selbst antwortet. Immer wieder übernimmt diese Rolle der vom Zeugen als Zeugenbeistand hinzugezogene RA. Immer wieder muss dies von meinem RA unterbrochen und darauf bestanden werden, dass der Zeuge selbst die Fragen beantwortet. Trotz der vom RA eingeforderten nochmaligen Belehrung des Zeugen und seines Anwaltes durch den Vorsitzenden übersieht der Vorsitzende seine eigene widerwillige Forderung immer und immer wieder. Es kommt daher mehrfach zum Eklat.

Zeuge und Zeugenbeistand erklären irgendwann beiläufig, dass sie das alles doch schon der StA gesagt haben. Große Verwunderung bei meinem RA, bei Richter und StA. Darüber nämlich findet sich rein garnichts in den Akten. Auf Nachfragen erklärt der Zeuge stolz, dass er mit seinem Anwalt einen Termin bei der StA hatte und dort alles besprochen habe. Seinen Unterlagen entnimmt der Zeugenbeistand Datum und Uhrzeit. Bei dieser Besprechung wurde alles erörtet was die Vorwürfe gegen seinen Mandanten betrifft - so der Zeugenbeistand. Dieser müsse sich keine Sorgen machen - dem Angeklagten glaube man eh nicht. Kurze Unterbrechung der Verhandlung .... Rückspracheversuche durch die StA beim Dienstherren. Fortsetztung. Es finden sich keinerlei Hinweise in den Akten zu einer solchen Besprechung. Nun wurde mir auch klar was der Zeuge meinte als er Dritten gegenüber erzählte, dass er gute Bekante bei der StA habe - wie hier von mir bereits in meinem Beitrag vom 04.08.2019 berichtet. Das Gericht erkennt, dass man die damalige StA'in (die nunmehr Richterin am selben Gericht ist) als Zeugin gehört werden müsse und vertagt die Verhandlung. Zuvor ruft das Gericht jedoch alle vor dem Saal wartenden Zeugen in den Saal und befragt jeden einzelnen, ob er ebenfalls von der StA gehört wurde. Alle verneinen. Alle erhalten einen neuen Termin zur Zeugenaussage.
Das Gericht lässt zudem erkennen, dass es die kontaminierte externe Festplatte, von der ich behaupte dass sie Eigentum des Zeugen ist, zum Knackpunkt seiner Urteilsfindung macht. Es soll vom anwesenden Gutachter nachträglich geprüft werden, ob weitere als die inkriminierten Daten auf der Festplatte vorhanden seien. So z.Bsp. private Daten, die dem Angeklagten zuzuordnen sind.

Neuer und letzter Verhandlungstag.
Keine damalige StA'in. Das Gericht erachtet eine Befragung der damaligen StA'in plötzlich nicht mehr notwendig.
Knackpunkt Festplatte: Diese wurde vom Gutachter neu gesichtet. Neben den inkriminierten Dateien seien auf der Festplatte überwiegend Musik im MP3-Format und Partybilder zu finden. Auf einigen dieser Partybilder sei der Angeklagte zu erkennen. Jetzt kippt die Verhandlung völlig, denn nun gibt der Richter ganz offen zu verstehen, dass ihn dieser Umstand von der Schuld des Angeklagten überzeugt.

Hierzu möchte ich erklären, dass die besagte Festplatte dem Gericht nicht vorlag. Weder das Gericht noch die Verteidigung hatte die Möglichkeit das Beweismittel zu sichten. Es genügte die Info des Gutachters, dass der Angeklagte (also ich) auf einigen Party-Bildern zu erkennen war.

Ungeklärt blieb, ob denn auch der Zeuge auf den Bildern zu erkennen ist. Denn bei den Bildern handelt es sich laut vom Gutachter beschriebener Ordner (Silverster 2010 u.ä.) um Bilder von Partys, die im Rahmen eines Webradios das ich betreibe, der hierdurch entstandenen Internet-Community und der in diesem Rahmen regelmäßig stattgefundenen Treffen (Partys) entstanden sind. Bei diesen Treffen (Partys) war ich als Veranstalter natürlich zugegen. Ebenso der Zeuge, denn daher kannte ich ihn. Diese Bilder wurden von so ziemlich allen Partygästen geschossen und in der Community veröffentlicht, sodass jeder Teilnehmer (pro Veranstaltung immer ca. 100 Personen) die Möglichkeit hatte, seine gefertigten Bilder in der Community hochzuladen oder zu downloaden. Klar sollte im übrigen auch sein, dass ich die Bilder, auf denen ich zu erkennen bin, ja wohl nicht selbst gefertigt haben kann.

Doch weil neben einer Reihe vom Gutachter nicht benannter Daten eben einige Bilder von meiner Person auf der Festplatte waren, war das Gericht davon überzeugt, dass es meine Festplatte und nicht die des Zeugen ist.
Und genau so ging das Urteil dann auch aus: Schuldig!

Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Berufung wurde eingelegt. Mein RA stellt sich nunmehr als Zeuge des Verfahrens zur Verfügung. Ich selbst suche nun einen neuen RA der nicht aus meiner Stadt ist. Zu groß ist meine Befürchtung, dass ein Angriff auf nunmehr mehrere Richter einem in meiner Stadt ansässigen RA Nachteile einbringen wird könnte.

Gibt es hier einen RA der nicht aus Sachsen kommt und Interesse an dem Fall hätte?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sabine72123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Schade ... keine Reaktionen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Das war hier in dem Bereich von 123recht nicht anders zu erwarten...

25.00 EUR investieren und hier versuchen:

https://www.frag-einen-anwalt.de/forum_post.asp

Dabei natürlich deutlich machen, dass man für die 25,00 EUR keine Vertretung erwartet, sondern das Mandat natürlich extra, gemäß RVG, zahlt.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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