AG entsendet AN wer zahlt die Zweitwohnung ?

21. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
elkeoncastle
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 37x hilfreich)
AG entsendet AN wer zahlt die Zweitwohnung ?

Hallo ich habe folgendes Problem, mein Sohn soll für etwa ein Jahr bei einem Kunden seiner Firma ( Service Desk Informatik ) in einem Projekt arbeiten. Da der Arbeitsort mehr als 300 km entfernt ist soll er dort eine Zweitwohnung anmieten, Sein Arbeitgeber meint nun, dass er die Kosten der Miete ca. 800 Euro sowie die Kaution von 1650 € selber zahlen soll und das dann ja über Spesen abrechnen kann. Die Spesenabrechnung in der Firma ist aber so dass mein Sohn permanent seinem Geld " hinterher läuft " da das ewig dauert, Diese Erfahrung machte er bereits mehrmals bei Dienstreisen. Folgendes Problem : AG will dass mein Sohn dort arbeitet, wieso muss er die Miete zahlen bei einem Verdienst Netto von ca. 1400 € ? Da bleibt ja nichts mehr, da er ja auch noch mit dem eigenen Auto fahren soll und regelmäßig an den Wochenenden nach Hause kommt, hier setze ich nochmal so um die 300 € monatlich an Fahrtkosten an. Blieben 300 € zum Leben. Mittlerweile hat er sich schon von uns Eltern Geld borgen müssen, da er seit Wochen einer Spesenabrechnung für Dienstreisen von über 1000 € hinterher läuft. AG will dass er dort arbeitet, also muss er die Miete doch zahlen oder nicht? Bitte um Hilfe, denn ich hab das Gefühl dass hier gewaltig was schief läuft. Danke im Voraus.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fein0221
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Was steht im Arbeitsvertrag?
Gibt es eine Reisekostenrichtlinie?
Dort müsste das geregelt sein.

Leider ist es bei vielen Arbeitgebern so, dass diese versuchen Firmenrisiken "abzuscheiben"

Worst Case:
Das Projekt ist nach 4 Monaten vorbei.
Die Kündiungsfrist der Wohnung beträgt aber 3 Monate.

Ergo, dein Sohn hat 7 Monta Miete zu zahlen.
Bekommt aber vom Arbeitgeber nur 4 Monate Miete gezahlt.

Eine Untervermietung ist dann für die restlichen 3 Monate nicht möglich.
Siehe dann Mietvertrag zwisdchen Vermeiter und Mieter (deinem Sohn)

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#2
 Von 
elkeoncastle
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 37x hilfreich)

Eben was du schreibst sind genau meine Befürchtungen !!! Ich schaue nochmal genau in den Arbeitsvertrag rein aber danke erst mal für deine Antwort

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

Für die Unterkunft sollte doch der AG sorgen und nicht der AN. Auf so einen Kuhhandel würde ich mich nicht einlassen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fein0221
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Vermutlich fährt der AG die Strategie "Versuch macht klug!" ;-)

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