Ordentliche Kündigung unwirksam - was tun?

21. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Xaaaaan98
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Ordentliche Kündigung unwirksam - was tun?

Guten Morgen,

Ich hoffe, dass sich hier jemand findet, der mir einen Rat geben kann. Nach dem ich mit meiner Story gestern beim einem Anwalt war, bin ich nur verwirrter:

Nach beinahe 3 jähriger sehr erfolgreicher Tätigkeit für mein Unternehmen ( 2 Beförderungen ) wurde mir gestern gekündigt. "Grund" dafür seien die Diskussionen mit der Geschäftsführung (im Grund mit einer Dame)...d.h. es passt nicht mehr. Das kann ich so auch unterschreiben, allerdings ist das meines Wissens kein Kündigungsgrund.

Fakten:
- das Unternehmen hat an die 10 MA (aktuell 8 Vollzeitkräfte, 1 Dame die aufgrund einer schweren Krankheit nicht aktiv ist, einen Controller, 3 Werkstudenten)

Mir wurde das Angebot gemacht, dass ich natürlich 3 Monate bezahlt werde, eine Abfindungsumme (4stlg.) bekomme (was laut Anwalt wenig ist) = Minimum berechnet
Ich habe ein Vergütungssystem aus FixGehalt und Prämien. Die Prämien wurden bisher nicht beachtet, werden aber regelmäßig pro Prpjektabschluss gezahlt. D.h. Diesen Ausfall müsste eine Abfindungssumme berücksichtigen??

Ich soll es mir bis am Montag überlegen.
Würdet ihr klagen oder erst einmal ein Gegenangebot machen?

Vg und danke!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ich würde annehmen, da der gesetzliche Kündigungsschutz erst bei mehr als 10 Vollzeitarbeitnehmern greift. Eine Kündigung ist daher unproblematisch. Natürlich können Sie ein Gegenangebot machen, aber zu hoch pokern ist ungesund.

-- Editiert von fb367463-2 am 21.04.2018 10:29

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Eine Kündigung wird erst unwirksam, wenn ein Gericht das feststellt. Wenn Du meinst, dass Du da weiterarbeiten willst, dann musst Du binnen 3 Wochen beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen.

wirdwerden

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#3
 Von 
Xaaaaan98
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Besten Dank schon mal.
Wie gesagt, ich war bereits beim Anwalt und er hat mir mitgeteilt, dass die Werkstudenten dazuzählen mit 0.5.

Das Unternehmen hatte in den letzten 2 Jahren mal mehr mal weniger als 10 MA.



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#4
 Von 
Xaaaaan98
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Besten Dank schon mal.
Wie gesagt, ich war bereits beim Anwalt und er hat mir mitgeteilt, dass die Werkstudenten dazuzählen mit 0.5.

Das Unternehmen hatte in den letzten 2 Jahren mal mehr mal weniger als 10 MA.



0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Es geht darum, wieviel Mitarbeiter das Unternehmen zur Zeit der Kündigung hat.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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