Besonders schwerer Diebstahl, VERSUCH

20. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Wodkabrauer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Besonders schwerer Diebstahl, VERSUCH

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe folgendes Problem:

Im Dezember letztes Jahres hatte ich eine Diskothek besucht, irgendwann um 3 Uhr nachts bin ich rausgegangen zum Rauchen und durfte nicht mehr rein. Daraufhin habe ich im völlig betrunkenem Zustand ein kleines Kellerfenster auf dem Hinterhof eingeschlagen und in einen abgeschlossen Kellerraum eingestiegen in der Hoffnung so wieder auf die "Tanzfläche" zu kommen. Bin dann irgendwann ohne weiteres nach Hause gegangen, weil wie gesagt die Kellerräume verschlossen waren. Jetzt im April werde ich als Beschuldigter vorgeladen. (Höchswahrscheinlich sind die durch Blutspuren an mich rangekommen, was anderes kann es nicht gewesen sein).
Das große Problem fängt erst jetzt an:
Ich bin vor 2.5 Jahren wegen Besonders schwerem Diebstahl verurteilt worden. Die Freiheitsstrafe wurde zu 3 Jahren Bewährung und 2 Geldstrafen jeweils 1000 Euro ausgesetzt. Die Geldstrafen wurden komplett beglichen, die Bewährungshelferin hat ihr Amt auf mein Antrag letztes Jahr auch schon abgegeben (wegen positiven Entwicklung nicht notwendig), nun hätte ich nur noch dieses Jahr Bewährungszeit... und jetzt kam das mit dem Versuch....was ja ganz andere Beweggründe hatte. Habe vor bei dem Polizei-Termin von meinem eigentlichen Beweggrund so zu erzählen und natürlich weg von diesem Vorwurf auf besonders schweren Diebstahl..., denn das wäre auch die Wahrheit. Nur was passiert mit meiner jetzigen Bewährungszeit, bin ich total überfragt.... ich hätte einiges zu verlieren, bin knapp 30, habe 1 Sohn (getrennt lebend) und bin als Zeitarbeiter bei einem Tochterunternehmen von VW tätig...

Vielen Dank für Eure Nachrichten.

Viele Grüße
Wodkabrauer

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Nur was passiert mit meiner jetzigen Bewährungszeit, bin ich total überfragt Die Bewährung wird widerrufen oder sie wird nicht widerrufen, sondern bloß verlängert - mangels hellseherischer Fähigkeiten kann Ihnen das hier auch keiner vorhersagen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Ich würde auf Fingerabdrücke tippen ;) Blut ginge ja nur, wenn Ihr DNA Muster bei der Polizei gespeichert ist. Was passiert, kommt drauf an, ob man Ihnen die Beweggründe abnimmt. Dann wäre es nur Sachbeschädigung. Bei der einschlägigen Vorstrafe habe ich da aber so meine Zweifel...

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Wodkabrauer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Ich würde auf Fingerabdrücke tippen ;) Blut ginge ja nur, wenn Ihr DNA Muster bei der Polizei gespeichert ist. Was passiert, kommt drauf an, ob man Ihnen die Beweggründe abnimmt. Dann wäre es nur Sachbeschädigung. Bei der einschlägigen Vorstrafe habe ich da aber so meine Zweifel...


Das stimmt, so wie ich es Nachhinein erfahren habe, war das ein Lagerraum von einer ehemaligen Schreinerei und ich kann mich an irgendwelche Stühle erinnern.... das befindet sich mitten in der Stadt und von vielen Mietwohnungen umgeben, das war zwar ca um 3 Uhr nachts an einem Freitag, aber trotzdem was für ein Blödmann bricht da ein um irgendwelche Stühle zu klauen. Naja irgendwie muss ich das glaubhaft machen....

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12304.02.2022 23:25:13
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 29x hilfreich)

Klingt danach, als bestünde die Chance, das ganze als Vollrausch ( § 323a) zu deklarieren, demnach wärst du für den Dienstahl/Einbruch schuldunfähig und somit nicht „einschlägig" vorbestraft - was für die Entscheidung über den Widerruf der Bewährung von entscheidendem Vorteil sein könnte.
Nun ist die Strafandrohung des besagten § 323a auch nicht von schlechten Eltern, trotzdem könnte eben diese Umstand (anderer Deliktbereich) entscheidend helfen bei der Frage: Knast oder kein Knast.

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.356 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen