Unterhaltsrückzahlung und Verjährung, Unterhalt bei Wechselmodell und Hartz 4 Bezug der Mutter

20. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Robi81
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsrückzahlung und Verjährung, Unterhalt bei Wechselmodell und Hartz 4 Bezug der Mutter

Hallo liebe Forumsmitglieder,

heute möchte ich gerne 2 Themen mit euch besprechen.

Meine Exfrau und ich sind seit 4 Jahren getrennt, seit 3 Jahren wird Unterhaltsvorschuss für meine beiden Töchter gezahlt (vorher hatten wir das 50/50 Wechselmodell). Noch liege ich unter dem Selbstbehalt, sodaß weiterhin vorgeschossen wird. Dies könnte sich im laufe des nächsten Jahres ändern. Nun meine erste Fragen:

Wie ist die Verjährungsfrist für den Unterhaltsvorschuss? Wenn ich tatsächlich Unterhalt zahlen kann, muss ich dann gleichzeitig ans Jugendamt zurückzahlen? Oder wird mir der tatsächlich geleistete Unterhalt vom Einkommen abgezogen und ein neuer Selbstbehalt errechnet? Wie Ist es mit der Verjährungsfrist, sobald ich selber Unterhalt leiste? Gibt es da eine aufschiebende Wirkung o.ä.?

Zweitens möchte ich gerne wissen, wie es sich mit der Unterhaltszahlung verhält, wenn das 50/50 Wechselmodel bei Hartz 4 Bezug der Mutter gelebt wird. Meine Exfrau und ich haben weiterhin ein gutes Verhältnis und uns ist sehr am Wohle der Kinder gelegen. Seit einem Jahr ist sie arbeitslos (und intensiv auf Arbeitssuche). Bislang erhielt sie ein recht hohes ALG 1, ist aber nun ins ALG 2 gerutscht. Sie erhält den Mindestsatz Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Dieser deckt den Mindestbedarf der Kinder komplett, sodass die beiden aus dem Hartz 4 Bezug fallen. Ihr Bedarf wird ganz knapp gedeckt, mit Miete, Essen, Schulessen, Kleidung usw.
Wenn wir nun das 50/50 Modell wieder einführen (wir sind darüber im Gespräch), entstehen Ihr und den Kinder dadurch Nachteile? Ohne zumindest anteiligen Unterhalt/ hälftigen UH Vorschuss ist ein Leben auf Hartz 4 Basis für die 3 kaum möglich. Zahlt das Amt dann 50 % des Bedarfes für die Kinder, sodass sie wieder Teil der Bedarfsgemeinschaft sind, oder fordert es weiterhin von mir die Hälfte des Unterhaltes ein? Unterhaltsvorschuss würde es laut Jugendamt dann nicht mehr geben (da 50/50).

Vielen Dank für eure Hilfe und Sorry falls ich mich hier etwas umständlich ausgedrückt habe.

Robi

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Du kannst deine zweite Frage auch kürzer und ohne so viele unwesentliche Einschübe stellen.

So in etwa:
"Bisher lag ich bei der Unterhaltsberechnung unter dem Selbstbehalt und daher bekam meine Ex Unterhaltsvorschuss. Nächstes Jahr werde ich aber mehr Geld verdienen.
Können wir den Unterhaltsanspruch der Kinder durch das Wechselmodell so aushebeln, dass weiterhin staatliche Mittel (egal ob Unterhaltsvorschuss oder Hartz IV oder sonstwas) ihren Unterhalt sichern?"

Die Antwort ist übrigens: Nein.
Grund:
Beim Wechselmodell fällt nicht die Kindesunterhaltszahlung an den anderen Elternteil weg, sondern im Gegenteil schulden beide Eltern Unterhalt nach ihrem jeweiligen Leistungsvermögen.
Also: Die Ex zahlt gemäß ihrem Leistungsvermögen Kindesunterhalt an dich und du zahlst den nach deinem Einkommen bemessenen Kindesunterhalt an sie.


-- Editiert von quiddje am 20.04.2018 14:35

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