Vollstreckung in der Türkei möglich? Habe ich Anspruch auf Verzinsung?

20. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Erciyes
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollstreckung in der Türkei möglich? Habe ich Anspruch auf Verzinsung?

Hallo, ich bin von meinem Mann geschieden, soweit muss laut Gericht mein Ex-Mann die ganzen Gerichts und Anwaltskosten tragen. Zudem hatte er kurz bevor ich aus der Wohnung ausgezogen bin mein Geld aus dem gemeinsamen Konto abgebucht. Es sind also also insgesamt 4000€ die er an mich zahlen muss und ca. 2000€ muss er an die Anwälte und an das Gericht zahlen.

Nun meint er zu mir das er die Beträge nicht zahlen kann, da er ALG 1 bezieht und Einkommen nur in Höhe von ca. 1000€ hat.

Zudem gibt es Gerüchte das er in die Türkei zieht und dort ein neues Leben anfangen möchte.

Kann ich sein ALG1 pfänden, falls er doch nicht in die Türkei zieht?

Und falls er in der Türkei ist, kann man dort vollstrecken?

Wird sein Schuldenberg dann auch noch nicht verzinst?

Ich danke schon mal im voraus.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

wie hoch war sein Netto bei der Arbeit? nach dem Trennungsjahr?

edy

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

@ edy, es existiert offensichtlich ein Titel. Da ist es einerlei, ob wer wann was verdient hat. Außerdem ist da eine Angabe der Fragestellerin mißverständlich. Es kann nicht sein, dass im Falle einer Scheidung einer der Betroffenen alle Kosten zu tragen hat. Dazu sind die genannten Beträge auch zu gering.

Da ja offensichtlich Anwäte eingeschaltet sind, werden die ja auch die Vollstreckung betreiben. Eine Herabsetzung des Schutzbetrages kommt in Betracht, ob hier die Voraussetzungen vorliegen, das wissen wir aber nicht. Und wie die Vollstreckungsbakommen mit der Türkei sind, keine Ahnung.

wirdwerden

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo WW,

ich stelle manchmal mit Absicht "komische" Fragen.

Wenn der EX sagt "ich habe nur noch 1000€ Einkommen" dann sollte man dies überprüfen.

edy

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Was er sagt, interessiert doch nicht. Da wird gepfändet, entweder der Lohn oder das Konto und gut ist.

wirdwerden

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#5
 Von 
Erciyes
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von edy):
Hallo,

wie hoch war sein Netto bei der Arbeit? nach dem Trennungsjahr?

edy


Sein Nettoeinkommen war 891€ er war schon bereits arbeitssuchend. Jetzt macht er einen Überbetriebliche Umschulung und bekommt dazu noch Fahrtgeld

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#6
 Von 
Erciyes
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
@ edy, es existiert offensichtlich ein Titel. Da ist es einerlei, ob wer wann was verdient hat. Außerdem ist da eine Angabe der Fragestellerin mißverständlich. Es kann nicht sein, dass im Falle einer Scheidung einer der Betroffenen alle Kosten zu tragen hat. Dazu sind die genannten Beträge auch zu gering.



Ja der Richter hat entschieden, das er 4/5tel und ich 1/5tel des Streitwertes zahlen muss.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Da ging es dann um die Unterhaltsfrage, nicht um die Scheidung.

wirdwerden

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