Überführungkosten bei Rücktritt von Leasing

19. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.01.2019 01:17:10
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 9x hilfreich)
Überführungkosten bei Rücktritt von Leasing

Hallo,

Ich habe ein Leasingfahrzeug bestellt als Geschäftswagen. Es handelt sich dabei um ein Bestandsfahrzeug.
Alles schön unterschrieben und 2 Wochen später sollte das Fahrzeug abgeholt werden.
Die Verkäuferin meinte, dass die Leasingbank noch zusagen muss. Die Beträge werden nicht an den Händler gehen sondern an die Leasingbank. Diese hat aber den Leasinvertrag aus unbekannten Gründen abgelehnt.
Ich habe sogar vorgeschlagen die gesamte Summe im voraus zu bezahlen ( 2 Jahre knapp 10.000€ ) und hatte einen der für mich bürgen würde.
Dennoch wie gesagt abgelehnt.
Nun sagt die Händlerin, dass das Fahrzeug auf dem Weg zum Händler wäre.
Muss ich nun die Versandkosten/ Überführungskosten bezahlen?
Ich hätte ja nicht wissen können, dass die Bank ablehnt.
Meiner Meinung nach hätte die Händlerin erst abwarten sollen, was die Bank sagt und dann das Fahrzeug herholen lassen.

-- Editiert von doggfather am 19.04.2018 18:00

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Wenn der Erfüllungsgehilfe des Händlers die Erfüllung verweigert, dürfte dieses dem Händler zur Last fallen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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