Hallo,
ich habe eine Frage zum Versteuern von Cryptowährungen. (bzw. zur Angabe in der Lohnsteuererklärung)
Folgender Fall:
Jan 2018:
- Kauf Währung A vom Marktplatz 1 (Coinbase) in Wert von 50 Eur.
- Transfer zum Marktplatz 2 (Binance) und Tausch in Währung B.
Feb 2018:
- Kauf Währung A vom Marktplatz 1 (Coinbase) in Wert von 50 Eur.
- Transfer zum Marktplatz 2 (Binance) und Tausch in Währung C.
März 2018:
- Kauf Währung A vom Marktplatz 1 (Coinbase) in Wert von 50 Eur.
- Transfer zum Marktplatz 2 (Binance) und Tausch in Währung D 2 Tage später.
...
Dez 2020:
- Tausch von Währung B,C,D zu A, Transfer von Marktplatz 2 zu Marktplatz 1 und Auszahlung mit
Gesamtgewinn dann 500000 Eur (Man darf ja täumen!)
Jetzt zu meiner Frage:
Wann bez. wie muss ich diesen Fall in meiner Steuererklärung angeben?
Ich musste bis jetzt noch nie eine abgeben, aber durch diese Art von Handel ändert sich ja das oder?
Vielen dank!
XXX
-- Editiert von keineahnunghalt am 19.04.2018 14:10
Steuern bei Cryptowährungen
19. April 2018
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Frage vom 19. April 2018 | 14:06
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuern bei Cryptowährungen
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