Verliehenes weg...

19. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Astarte
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verliehenes weg...

Ich habe einer Freundin Bierbank und Tisch geliehen. Sie hat das dann an ihre Mutter weitergegeben, da diese Geburtstag gefeiert hat. Kurz darauf is die Mutter umgezogen und hat meine Sachen, bzw den Tisch da stehen lassen. Dieser is jetzt natürlich weg. Es hieß dann sie würde den uns ersetzen, aber seit monaten kommt nix. Leider ist unsere Freundschaft auch nicht mehr existent, deshalb wird da auch nichts kommen.
Was kann ich machen? Es ist zwar "nur" ein Tisch, aber es geht einfach ums Prinzip das ich den jetzt bald bräuchte und nicht einsehen einen neuen kaufen zu müssen.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

du hast keine Sachen verliehen, oder kannst Du anderes beweisen?

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Zitat:
Es hieß dann sie würde den uns ersetzen, aber seit monaten kommt nix


Du machst es der Freundin aber auch leicht. Ruf sie an, schreib sie an und zeig ihr - wenn auch nach Monaten - dass du die Garnitur nicht vergessen hast.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Astarte
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,

du hast keine Sachen verliehen, oder kannst Du anderes beweisen?


What's App Verlauf.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Astarte
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Zitat:
Es hieß dann sie würde den uns ersetzen, aber seit monaten kommt nix


Du machst es der Freundin aber auch leicht. Ruf sie an, schreib sie an und zeig ihr - wenn auch nach Monaten - dass du die Garnitur nicht vergessen hast.


Von ihr kommt nix. Ich hab ihr das mehrfach gesagt wenn ich sie gesehen Hab und auch geschrieben.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Astarte):
Ich hab ihr das mehrfach gesagt wenn ich sie gesehen Hab und auch geschrieben.


Ist nie passiert, bzw nie angekommen.
Oder bedeutet "geschrieben" in diesem Fall nachweisbar unter Fristsetzung? Falls nein, wäre das mal ein erster Ansatzpunkt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Cotton
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 39x hilfreich)

Eben. Schreiben an die Bekannte, Fristsetzung.
Wenn das nicht funzt: Wieder hier melden!

Signatur:

Schwarzer Humor ist wie Essen. Hat nicht jeder.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Zitat (von Cotton):
Eben. Schreiben an die Bekannte, Fristsetzung.

Korrekt.

Schreiben mit Zustellnachweis und Fristsetzung nach Datum (14 Tage mindestens) mit der Rückforderung der Gegenstände.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Astarte
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke. Werd ich dann so versuchen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von Astarte):
Danke. Werd ich dann so versuchen.


Du kannst ja im Zuge dessen erwähnen, dass Du nach einem erfolglosen Ablauf der 14-tägigen Frist den offiziellen Rechtsweg beschreiten wirst, ihr aber zuvor doch noch bis dahin eine allerletzte Gelegenheit geben möchtest, den für sie finanziell wohl wesentlich günstigeren Weg der terminlich begrenzten (...bis spätestens: XX.YY.2018...) Rückgabe bzw. Ersatzlieferung bzw. Ausgleichszahlung in Höhe von XY,-€ o.ä. zu wählen.
Erwähne dabei dann ruhig auch, dass jegliches Abstreiten ihrerseits eh nichts bringen würde, da WhatsApp-Nachrichten ja glücklicherweise mittlerweile auch als sogenannter "freier Beweis" gerichtsverwertbar sind.

Viel Erfolg!

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

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