Ich habe einer Freundin Bierbank und Tisch geliehen. Sie hat das dann an ihre Mutter weitergegeben, da diese Geburtstag gefeiert hat. Kurz darauf is die Mutter umgezogen und hat meine Sachen, bzw den Tisch da stehen lassen. Dieser is jetzt natürlich weg. Es hieß dann sie würde den uns ersetzen, aber seit monaten kommt nix. Leider ist unsere Freundschaft auch nicht mehr existent, deshalb wird da auch nichts kommen.
Was kann ich machen? Es ist zwar "nur" ein Tisch, aber es geht einfach ums Prinzip das ich den jetzt bald bräuchte und nicht einsehen einen neuen kaufen zu müssen.
Verliehenes weg...
19. April 2018
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Frage vom 19. April 2018 | 11:01
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verliehenes weg...
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#1
Antwort vom 19. April 2018 | 11:42
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo,
du hast keine Sachen verliehen, oder kannst Du anderes beweisen?
#2
Antwort vom 19. April 2018 | 13:25
Von
Status: Richter (8413 Beiträge, 3774x hilfreich)
Zitat:Es hieß dann sie würde den uns ersetzen, aber seit monaten kommt nix
Du machst es der Freundin aber auch leicht. Ruf sie an, schreib sie an und zeig ihr - wenn auch nach Monaten - dass du die Garnitur nicht vergessen hast.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 19. April 2018 | 16:45
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatHallo, :
du hast keine Sachen verliehen, oder kannst Du anderes beweisen?
What's App Verlauf.
#4
Antwort vom 19. April 2018 | 17:03
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitat:Es hieß dann sie würde den uns ersetzen, aber seit monaten kommt nix
Du machst es der Freundin aber auch leicht. Ruf sie an, schreib sie an und zeig ihr - wenn auch nach Monaten - dass du die Garnitur nicht vergessen hast.
Von ihr kommt nix. Ich hab ihr das mehrfach gesagt wenn ich sie gesehen Hab und auch geschrieben.
#5
Antwort vom 20. April 2018 | 14:25
Von
Status: Lehrling (1396 Beiträge, 429x hilfreich)
ZitatIch hab ihr das mehrfach gesagt wenn ich sie gesehen Hab und auch geschrieben. :
Ist nie passiert, bzw nie angekommen.
Oder bedeutet "geschrieben" in diesem Fall nachweisbar unter Fristsetzung? Falls nein, wäre das mal ein erster Ansatzpunkt.
#6
Antwort vom 20. April 2018 | 15:07
Von
Status: Beginner (97 Beiträge, 39x hilfreich)
Eben. Schreiben an die Bekannte, Fristsetzung.
Wenn das nicht funzt: Wieder hier melden!
#7
Antwort vom 20. April 2018 | 22:48
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39877x hilfreich)
ZitatEben. Schreiben an die Bekannte, Fristsetzung. :
Korrekt.
Schreiben mit Zustellnachweis und Fristsetzung nach Datum (14 Tage mindestens) mit der Rückforderung der Gegenstände.
#8
Antwort vom 20. April 2018 | 23:19
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke. Werd ich dann so versuchen.
#9
Antwort vom 21. April 2018 | 23:53
Von
Status: Schüler (324 Beiträge, 139x hilfreich)
ZitatDanke. Werd ich dann so versuchen. :
Du kannst ja im Zuge dessen erwähnen, dass Du nach einem erfolglosen Ablauf der 14-tägigen Frist den offiziellen Rechtsweg beschreiten wirst, ihr aber zuvor doch noch bis dahin eine allerletzte Gelegenheit geben möchtest, den für sie finanziell wohl wesentlich günstigeren Weg der terminlich begrenzten (...bis spätestens: XX.YY.2018...) Rückgabe bzw. Ersatzlieferung bzw. Ausgleichszahlung in Höhe von XY,-€ o.ä. zu wählen.
Erwähne dabei dann ruhig auch, dass jegliches Abstreiten ihrerseits eh nichts bringen würde, da WhatsApp-Nachrichten ja glücklicherweise mittlerweile auch als sogenannter "freier Beweis" gerichtsverwertbar sind.
Viel Erfolg!
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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