Welche Möglichkeiten habe ich? Schulpflich, abmelden zivil dienst

18. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
kvsh
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche Möglichkeiten habe ich? Schulpflich, abmelden zivil dienst

Hallo Forum,
ich bin 17 und habe zum halbjahr die zehnte klasse wiederholt werde aber nach der zehn die schule wechsel an der ich auch schon angenommen bin. Ich habe freiwillig wiederholt aus privaten gründen die nichts mit meiner schulleistung zu tun haben, d.h. mir fehlt kein Stoff aus der zehnten klasse.
Deswegen würde ich es preferieren ein Praktikum oder ähnliches für den Rest des Schuljahres zu machen, dies lässt meine Schule jedoch nicht zu. Gibt es eine Möglichkeit, dass ich irgendwie mich abmelden kann und dann zum beispiel 3 monate zivil dienst mache?

Ich bedanke mich für eure Hilfe schonmal im Vorraus

Danke!

-- Editiert von Moderator am 18.04.2018 19:07

-- Thema wurde verschoben am 18.04.2018 19:07

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119625 Beiträge, 39757x hilfreich)

Es wäre mir neu, das 17jährige derartige Entscheidungen treffen dürften. Das ist meines Wissens nach den Erzeihungberechtigten vorbehalten bis Volljährigkeit erreicht ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
kvsh
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

meine eltern unterstützen die entscheidung ja, achso und ich bin auf einem gymnasium.

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#4
 Von 
kvsh
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke cabel für die Antwort, aber da ich die 10 ja schon absolviert habe und den abschluss auch schon habe ist das ganze ein wenig anders. Gibt es nicht so etwas wie ein Antrag den man stellen kann wie zum beispiel wenn man die Annahme der neuen schule vorlegt und zum Beispiel dann ein praktikum für den Rest des Schuljahres macht? welches man auch der schule vorlegt

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119625 Beiträge, 39757x hilfreich)

Dann mal nachlesen
- in der Schulordnung des jeweiligen Bundeslandes
- in der Schulordnung der jeweiligen Schule



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von pleindespoir):
Es gibt ganz sicher etwas für Dich, um nicht in die Schule zu müssen, aber diese Lösung musst Du selber finden und sie muss auch zu DIr und Deiner Situation passen.


Bis dieses "etwas" gefunden und in die Wege geleitet ist, könnten die Sommerferien schon in greifbarer Nähe sein. Wenn ich das Recht verstehe sucht der TE ja eine zeitnahe Lösung. Erfahrungsgemäß brauchen solche Sonderregelungen, Wenn denn überhaupt möglich, einiges an Vorlaufzeit.

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

edit war falsch

-- Editiert von AltesHaus am 27.04.2018 18:47

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