Sehr geehrtes 123recht Team,
ich bin so langsam wirklich verzweifelt und versuche mit eurer Hilfe ein wenig mehr durchblick zu erhalten
ich habe schon viele Beiträge gelesen aber keiner war so richtig passend
folgender Sachverhalt:
ich soll von meiner Mutter ein Haus überschrieben bekommen (Schenkung oder Erbe steht noch nicht fest)
allerdings gehört Ihr bzw. bald mir nur 50% des Hauses (im Grundbuch eingetragen).
die andere Hälfte gehört der neuen Frau meines Vaters (das Verhältnis ist sehr belastet und sie möchte am liebsten gleich verkaufen, reden geht schon seit Jahren nicht mehr)
kann ich evtl. mit einem lebenslangen Wohnrecht eine Teilungsversteigerung verhindern?
Kann man im Grundbuch eine Änderung in Form eines lebenslangen Wohnrechts eintragen lassen ohne dass die Gegenseite dies mit unterzeichnet?
Wie kann ich eine Teilungsversteigerung bzw. einen Verkauf vehindern oder zumindest über Jahre hinauszögern?
Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe
mfg
Daniel
Streitfall Haus gehört mir nur zu 50%
18. April 2018
Thema abonnieren
Frage vom 18. April 2018 | 08:50
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Streitfall Haus gehört mir nur zu 50%
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 18. April 2018 | 09:31
Von
Status: Unbeschreiblich (47654 Beiträge, 16842x hilfreich)
Zitat:kann ich evtl. mit einem lebenslangen Wohnrecht eine Teilungsversteigerung verhindern?
Nein, aber erheblich erschweren.
Zitat:Kann man im Grundbuch eine Änderung in Form eines lebenslangen Wohnrechts eintragen lassen ohne dass die Gegenseite dies mit unterzeichnet?
Nein
Zitat:Wie kann ich eine Teilungsversteigerung bzw. einen Verkauf vehindern oder zumindest über Jahre hinauszögern?
Gar nicht.
Eine gewissen Verzögerung der Teilungsversteigerung um 1-2 Jahre ist durch geschicktes Vorgehen durchaus möglich, mehr aber auch nicht.
Zitat:und sie möchte am liebsten gleich verkaufen
Und warum kaufst Du dann nicht?
Und jetzt?
Schon
268.295
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
5 Antworten
-
8 Antworten
-
2 Antworten