Im Rahmen einer Vergleichsvereinbarung wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung eines Immobiliendarlehens wurde eine Einmalzahlung i. H. v. 10k € vereinbart.
Davon hat die Bank direkt Kapitalerstragssteuer an das Finanzamt abgeführt.
Dies hat der Steuerpflichtige im Rahmen der EST 2017 angegeben und beantragt dies zu korrigieren.
Vom Finanzamt wurde dies kommentarlos abgelehnt und unter Kapitalerträge i.S.d. §32d I EStG
verbucht.
Handelt es sich hier tatsächlich um Kapitalerträge bez. besteht für solch eine Art Vergleich eine Steuerpflicht?
Leider konnte ich keinerlei Lektüre oder Urteile dazu finden.
Vielen Dank
Vergleichszahlung für fehlerhafte Widerrufsbelehrung Immobiliendarlehen
17. April 2018
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Frage vom 17. April 2018 | 18:37
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vergleichszahlung für fehlerhafte Widerrufsbelehrung Immobiliendarlehen
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#1
Antwort vom 17. April 2018 | 19:39
Von
Status: Master (4896 Beiträge, 1177x hilfreich)
Fraglich, weshalb Steuern abgeführt wurden. Dies wäre m.E. maximal möglich, wenn es negative Schuldzinsen wären, was ich aufgrund der Sachverhaltsdarstellung nicht erkenne.
Möglich wäre allerdings, dass hierin Zinsen enthalten sind, denn geklagt wurde regelmäßig auf Aufhebung des Darlehens und Verzinsung i.S.d. BGB der gezahlten Zinsen oder gar Annuitäten.
"Kommentarlos" ist so eine Sache, denn ein Verwaltungsakt ist zu begründen, spätestens im Rechtsbehelfsverfahren.
Sie sollten Frist wahrend Einspruch einlegen und das FA bitten, das negative Ergebnis Ihres Antrags auf Überprüfung des Steuereinbehalts zu erläutern.
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