Umgangsrecht bei behinderten Erwachsenen

16. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Scholl, Beate
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangsrecht bei behinderten Erwachsenen

Hallo zusammen,
mein Sohn ist gerade 18 geworden. Mein geschiedener Mann und ich haben das gemeinsame Sorgerecht und die gemeinsame Betreuung . Mein geschiedener Mann ist seit letztem Jahr wieder verheiratet. Und jetzt weht ein anderer Wind.
Mein Sohn ist Epileptiker und hat auf zwei aufeinander folgenden Medikamenten extremst aggressiv reagiert, so dass wir die Medikamente absetzen mussten. Durch diese "Verhaltensauffälligkeiten" sah sich die neue Ehefrau meines geschiedenen Mannes dazu veranlasst, den Kontakt meines Sohnes zu seinem Vater zu unterbinden. Leider hat er keinen ... in der Hose, sich ihr zu widersetzen. Muss ich das jetzt so akzeptieren oder muss ich das Umgangsrecht vor Gericht bringen? ....unser Sohn geht gerne zu seinem Vater .... und für mich ist es auch alle 14 Tage ein Wochenende zur Entlastung und wiederauftanken.

Wer hat ähnliche Erfahrungen - wie kann man/soll man damit umgehen?

Für Rückmeldungen wäre ich dankbar

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Scholl, Beate):
Mein geschiedener Mann und ich haben das gemeinsame Sorgerecht und die gemeinsame Betreuung .


Müssen wir davon ausgehen, dass diese Behauptung stimmt, weil:
Zitat (von Scholl, Beate):
mein Sohn ist gerade 18 geworden.


Berry

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Idealer - als das Erzwingen - wäre doch die Einsicht des Vaters, dass er sein Kind durch die Zurückweisung verletzt.
Wurden da schon Gespräche geführt? Was hat der Vater zum Sohn gesagt ("sorry, ich will dich nicht mehr sehen")?
Vllt. mal jemanden aus dem Familien- oder Freundeskreis miteinbeziehen, damit dem Vater bewusst wird, was er da macht.

1x Hilfreiche Antwort

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