Unternehmen wirbt mit Spenden

16. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
SusiZ
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)
Unternehmen wirbt mit Spenden

Hallo liebes forum,

welche Möglichkeiten hat unser Verein, wenn ein großes Unternehmen damit wirbt, ( also auch Aussendungen macht auch an verschiedene Pressestellen, die das im Internet verbreiten) eine Spendenaktion zu machen und uns als Aushängeschild verwendet. Unser Verein weiß aber nichts davon und hat auch kein Geld bekommen. Muss das Unternehmen dem jetzt nachkommen was es versprochen hat auch wenn wir nichts mit dem Unternehmen vereinbart haben? Das Unternehmen hat uns namentlich erwähnt, mit Domain und hat auch geschrieben was unser Verein genau macht. Eine Verwechslung ist ausgeschlossen.

Muss das Unternehmen diesen Versprechungen jetzt nachkommen?

Müssen wir da jetzt rechtliche Schritte einleiten?

DAnke

Susi

Probleme im Verein?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von SusiZ):
Muss das Unternehmen diesen Versprechungen jetzt nachkommen?


Mangels Vereinbarung nein.

Zitat (von SusiZ):
Müssen wir da jetzt rechtliche Schritte einleiten?


Müssen nicht. Aber es bietet sich durchaus an, dort per Anwalt eine Unterlassungserklärung zu fordern.
Eventuell kann man vorher mal noch freundlich anfragen, ob das Unternehmen noch Stellung dazu nehmen möchte. Ich persönlich würde es nicht machen, aber das ist sicherlich Geschmackssache.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von SusiZ):
Muss das Unternehmen diesen Versprechungen jetzt nachkommen?

Klar.

Als erste würde ich da mal freundlich anfragen, wann denn nun die Spenden kommen.
Dann mal schauen was die antworten und sich wieder hier melden.



Zitat (von SusiZ):
Müssen wir da jetzt rechtliche Schritte einleiten?

Streng genommen ja.
Aber eventuell wollen die ja wirklich was gutes tun und stellen sich nur ungeschickt an.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SusiZ
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antworten,

melde mich sobald ich eine Antwort bekomme.
Ich möchte diesbezüglich noch drei Begriffe in den Raum stellen:

Täuschung (Werben mit unserer Marke)
Image Verlust (Da wir mit diesem Unternehmen nichts zu tun haben möchten)
Schadensersatz (Imageverlust)

susi

-- Editiert von SusiZ am 17.04.2018 19:20

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