Drohung mit Anwalt, Nötigung

15. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.04.2018 20:50:05
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Drohung mit Anwalt, Nötigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Eine, in Internet sitzende Firma verkauft ungültige EAN Nummer, die auf andere unaktive Firma regestriert worden und laut offiziellen Gepir Daten Bank in der USA. Ein Unternehmer hat das aus Unwissenheit gekauft und dann rausgefunden, das EAN gar nicht frei ist und er kann das uberhaupt nicht benutzen und sogar von offizielle Firma, die richtigen EAN Codes Verkäufer, abgemahnt worden und Amazonsperre für immer bekommen. Er wolte sein Geld zurück und bezeichnet das als Betrug und sogar Bewertung in Internet geschrieben. Jetzt drohnt der Besitzer der Firma mit Awaltkosten, weil der Unternehmer hat im Email gschrieben, das Er möchte den Fall bei Polizei melden wegen Erpressung für Internetbewertung und der Besitzer lügt an alle potenziele Kunden. Es wurde vorher von Besitzer dieser Firma auch mit Anwalt gedroht, dass Unternehmer die Bewertung aus Internet entfernen muss und das hat Unternehmer aus Angst leider getan. Es wurde auch hingewiesen, dass Besitzer dieser Firma wird bei Unternehmen eikaufen und schlechte Bewerbung auf einer Verkaufsplatform lassen, damit will er noch mehr erpressen. Was soll jetzt Unternehmer tun? Bedrohung und Erpressung per EMail geht weiter.
Erstmal war Drohung für die Bewertung, dann für "Lügnerbezeichnung" und jetzt mit Einkauf mit der falschen Bewertung.

Vielen Dank für Ihren Anwort im Voraus! Sorry für Fehler.


-- Editiert von andromedarecht123 am 15.04.2018 13:30

-- Editiert von Moderator am 15.04.2018 14:14

-- Thema wurde verschoben am 15.04.2018 14:14

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von andromedarecht123):
Was soll jetzt Unternehmer tun?


Keine Ahnung.

Dass muss er selbst wissen. Aber von Bedrohung oder gar erpressung sind wir bei der Schilderung meilenweit entfernt.

Wer sich dem Wettbewerb stellt und dabei auch die Möglichkeit bewertet zu werden in Kauf nimmt, muss halt auch mit schlechten Bewertungen leben.

Wichtig ist nur, dass der Bewertungstext unangreifbar ist.

Das scheint ja bei der ersten Bewertung nicht der Fall gewesen zu sein, sonst wäre sie nicht gelöscht worden.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12315.04.2018 20:50:05
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

In der Bewertung wurde nur den offizielle Weg zu EAN Codes beschrieben. Es gibt auch Screenshot als Beweiss. Und es wurde auch offizielle Firma genannt worden. Herr Besitzer hat den Unternehmer gawahrnt, dass die Werbung für egal welche Firma nicht erlaubt ist. in den Antwort von Herr Besitzer stand, dass er will was dagegen unternehmen. Genau unter Bewertung. Und weiter schreibt per Mails, dass er "meldet bei dem Unternehner" falls Information uber diesen Fall und seine Tätigkeit veröffentlicht wird.



-- Editiert von andromedarecht123 am 15.04.2018 15:09

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Man hat nicht den offiziellen Weg genommen um eine EAN zu erwerben und bekommt nun die Folgen zuspüren. Dürfte sehr schwer werden, da den Vekäufer haftbar zu machen.

Man kann den Sachverhalt der Polizei melden, unter beifügung der Beweise. Sitzt der Verkäufer im Ausland, wird man allerdings keine Ermittlungen starten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12315.04.2018 20:50:05
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Es worden von Filrma als Alternative aus dem USA beworben. Und niemand ist fehlerfrei. Den Unternehmer hat jetzt die Lauf mit Ean verstanden und hat Kauf widderufen, trotz will diese Firma das doch nicht akzeptieren. Klar, wird er die gekaufte EAN nie benutzen. Der Unternehmer mochte nicht unter Drück dieser Firma sitzen bleiben. Das ist das Problem, geht schon nicht um Geld. Der Unternehmer fragt um Rat und braucht keine moralische Verurteilung. Das scheint alles so aus, dass das Polizei Fall ist. Es gibt auch nicht viel klares Info über die EANs. Das ist zwar keine gesetzliche Pflicht. Nur Initiative von bestimmtem Verkaufsplatformen, oben genannten. Die Firma ist aus Deutschland.

2x Hilfreiche Antwort

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