Hallo,
bitte, ist folgendes richtig? Arbeitet man freiberuflich (kein Minijob) als Nachhilfelehrerin bei einer gGmbH nur bis zu einem Jahresbetrag von 5.400 EUR ist dieser Betrag steuer- und sozialversicherungsfrei und kann zusätzlich die Übungsleiterpauschale in Höhe von 2.400 EUR pro Jahr in Anspruch nehmen, die ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei ist. Heißt das dann: Es können Rechnungen bis 7.800 EUR (Kleinunternehmerin) im Jahr ausgestellt werden, gebe bei der Steuererklärung dann beide Beträge getrennt (5.400 und 2.400) an und werde bei der Rentenversicherung dann nur mit 5.400 EUR "bewertet" nach Erhalt des ESt-Bescheides? Ziel ist es, soviel wie möglich zu verdienen und nichts an Steuern oder Sozalbeiträgen zu zahlen. Und: Woher weiß ich, ob die gGmbH diesem § 3 Nr. 26 EStG
entspricht? Ich bedanke mich vielmals.
-- Editiert von Moderator am 15.04.2018 15:38
-- Thema wurde verschoben am 15.04.2018 15:38
Übungsleiterpauschale und Geringfügigkeit
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Arbeitet man freiberuflich (kein Minijob) als Nachhilfelehrerin bei einer gGmbH nur bis zu einem Jahresbetrag von 5.400 EUR ist dieser Betrag steuer- und sozialversicherungsfrei Nein, ist er nicht.
Sorry, die Grenze von 9.000 EUR p.a. (2018) entspricht dem Grundfreibetrag für die ESt. und überhaupt der Steuererklärungspflicht. Die Rentenversicherungspflicht (für freie Dozenten) beginnt ab über 5.400 EUR (12 x 450 EUR).
-- Editiert von bienchenlein am 15.04.2018 14:25
-- Editiert von bienchenlein am 15.04.2018 14:28
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Sorry, die Grenze von 8.820 EUR bzw. 17.640 EUR p.a. entspricht dem Grundfreibetrag für die ESt. und Steuererklärungspflicht. In der Tat. Und hat man außerdem noch Einkommen?
Grundfreibetrag 9.000 EUR p.a. (2018).
Evtl. wird der Betrag überschritten (mit anderen selbstständigen Tätigkeiten), selbst dann gibt es immer noch die Kleinunternehmergrenze ... Der steuerliche Anteil sollte gering ausfallen oder wegfallen. Es geht mir aber um die Rentenversicherungspflicht für freie Dozenten, die ab über 5.400 EUR erheblich ins Kontor schlägt. Deswegen meine Frage bzgl. der Übungsleiterpauschale und ob eine gGmbH grundsätzlich "übungsleiterpauschalfähig" ist oder nicht?
-- Editiert von bienchenlein am 15.04.2018 14:48
Evtl. wird der Betrag überschritten, selbst dann gibt es immer noch die Kleinunternehmergrenze Die hat aber mit der Einkommensteuer absolut nichts zu tun.
Deswegen meine Frage bzgl. der Übungsleiterpauschale und ob eine gGmbH (gemeinnützig steckt da drin) grundsätzlich "übungspauschalfähig" ist oder nicht? Ist sie. Freilich kommt es nicht unwesentlich darauf an, WAS man da eigentlich tut, aber Unterrichten dürfte tatsächlich unter die ÜL-Pauschale fallen. Siehe hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Buergerschaftliches_Engagement/2013-05-07-Uebungsleiterpauschale-Ehrenamtspauschale.html
ok, sorry ich frag nochmal ganz doof: eine gGmbH der ich meine Rechnungen als Dozentin überreiche ist grundsätzlich "übungsleiterpauschalfähig" ohne wenn und aber?
Und wie wird das dann behandelt, wenn die RV dort eine Prüfung abhält? Sie findet dann von mir Rechnungen fürs Jahr iHv. 7.800 EUR und schlägt sofort bei mir zu (zitter), da die 5.400 überschritten wurden oder muss die RV erstmal den Ball flach halten und auf meine ESt-Erklärung warten, in der dann die ÜLP abgezogen wurde. Also nochmal gefragt: Ich stelle einfach Rechnungen bis 7.800 und fertig?? Vielen Dank.
Zitat:eine gGmbH der ich meine Rechnungen als Dozentin überreiche ist grundsätzlich "übungsleiterpauschalfähig" ohne wenn und aber?
Nein
Da möglicherweise noch weitere Rechtsvorschriften die erneute Frage:
Hat diejenige weitere Einkünfte? Wenn nein, wovon lebt Sie? Ist sie verheiratet?
Und jetzt?
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