Auto mit Getriebeschaden

15. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Shakki
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto mit Getriebeschaden

Ich habe für meinen Sohn zum 18.ten ein gebrauchtes Auto gesucht und bin letztendlich fündig geworden.

Das Auto stand bei einem Händler auf dem Platz, machte optisch einen sehr guten Eindruck und zudem Checkheft gepflegt. Eine kurze Probefahrt auf der sehr lauten, mit vielen LKW befahrenen Straße wurde gemacht.

Der Kaufvertrag wurde unterschrieben am 26.03.18, das Fahrzeug wurde vom Händler noch aufbereitet und wurde am 06.04.18 (Freitag) abgeholt. Angemeldet wurde das Auto am 05.04.18 auf mich.

Auf dem Weg nach Hause stellte ich dann Laufgeräusche fest. Ich stellte das Auto ab und brachte es direkt am Montag morgen in eine Werkstatt - dort wurde direkt ein Getriebeschaden diagnostiziert.

Versuche, den Verkäufer am gleichen Tag telefonisch zu erreichen, schlugen fehl - er ging nicht an das Telefon. Den "Chef" habe ich dann zwar telefonisch erreicht, ihm den Mangel mitgeteilt und wurde auf "wenn ich im Büro bin melde ich mich" vertröstet. Natürlich kein Rückruf.

Am Dienstag habe ich das ganze nochmals per whatsapp versucht, leider auch ohne Reaktion.

Am Mittwoch bin ich dann mit dem Fahrzeug zu dem Händler gefahren. Der Verkäufer teilte mir dann mit, ich hätte das Auto schließlich privat gekauft und eine Gewährleistung wäre ausgeschlossen. Keine Rücknahme ...

Im Kaufvertrag selber steht ein Vor- und Zuname (der Inhaber dieser GmbH) mit der Anschrift des Händlers. Stempel würde aufgrund des frischen Umzuges der Firma noch nicht da sein....
Einen Gewährleistungsausschluss kann ich im Vertrag nicht finden, ebenso keinerlei Hinweise auf Mängel.

Ein geschicktes Einschreiben wurde bisher nicht abgeholt ...

Kosten für die Reparatur belaufen sich auf 50% des Kaufpreises...

Vorbesitzerin wurde auch angeschrieben, hat sich bisher aber nicht zurück gemeldet.

Kann / darf ich den Wagen instand setzen lassen ohne das mir Nachteile entstehen? Kann das Auto ja jetzt nicht einfach so stehen lassen geschweige denn damit fahren ...

Strafanzeige (ggf. auch beim Finanzamt) und was noch???

Dafür hatten wir einen Händler einem privaten vorgezogen, damit genau so was nicht passiert :sad:

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von Shakki):

Auf dem Weg nach Hause stellte ich dann Laufgeräusche fest. Ich stellte das Auto ab und brachte es direkt am Montag morgen in eine Werkstatt - dort wurde direkt ein Getriebeschaden diagnostiziert.

Laufgeräusche müssen nicht direkt einen Getriebeschaden bedeuten. Das kann je nach Alter & Laufleistung auch normaler Verschleiss sein. An der Stelle wären Details zum Fahrzeug hilfreich. (Typ, Alter, Km ect. ect.)
Abgesehn davon ist es erstmal unrelevant was eine Werkstatt sagt. Werkstätten sind keine Gutachter. Die erzählen dir im Zweifel alles mögliche um eine Reparatur abzugreifen.
Der erste Weg sollte dich daher immer zum Händler führen sonst bist du ganz schnell eventuelle Ansprüche los wenn du auf eigene Faust agierst. Thema Ersatzvornahme.

Zitat:
Der Verkäufer teilte mir dann mit, ich hätte das Auto schließlich privat gekauft und eine Gewährleistung wäre ausgeschlossen. Keine Rücknahme ...Im Kaufvertrag selber steht ein Vor- und Zuname (der Inhaber dieser GmbH) mit der Anschrift des Händlers. Stempel würde aufgrund des frischen Umzuges der Firma noch nicht da sein....
Einen Gewährleistungsausschluss kann ich im Vertrag nicht finden, ebenso keinerlei Hinweise auf Mängel.
So nun wird es Interessant. Der Händler hat den Kaufvertrag also mit dem Namen des "Vorhalters" ausgefüllt ? Könnte ein Umgehungsversuch der Sachmängelhaftung sein- muß aber nicht. Es gilt also zu klären wer genau dein Vertragspartner ist & wie der Kauf zustande kam. Stichwort--> Agenturgeschäft.
Wenn der Händler natürlich blockt bleibt dir unterm Strich nur der Gang zum Anwalt.

Zitat:
Kann / darf ich den Wagen instand setzen lassen ohne das mir Nachteile entstehen?
Kann das Auto ja jetzt nicht einfach so stehen lassen geschweige denn damit fahren ...

Klar kannst du das - nur bezahlst du die Sache eben komplett & bekommst mit hoher Wahrscheinlichkeit nichts mehr zurück siehe oben.
Von daher besser erstmal abwarten.

Zitat:
Strafanzeige (ggf. auch beim Finanzamt) und was noch???

Vielleicht erstmal einen Kaffee trinken & wieder beruhigen+auf das wesentliche konzentrieren --> dein Auto.

Zitat:
Dafür hatten wir einen Händler einem privaten vorgezogen, damit genau so was nicht passiert

Grundsätzlich ok. aber dann muß man eben auch mal genau hingucken wenn man Unterschreibt , ob das was im Kaufvertrag steht zusammenpasst mit dem was man will.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von Jule28):
Zitat:
Der Verkäufer teilte mir dann mit, ich hätte das Auto schließlich privat gekauft und eine Gewährleistung wäre ausgeschlossen. Keine Rücknahme ...Im Kaufvertrag selber steht ein Vor- und Zuname (der Inhaber dieser GmbH) mit der Anschrift des Händlers. Stempel würde aufgrund des frischen Umzuges der Firma noch nicht da sein....
Einen Gewährleistungsausschluss kann ich im Vertrag nicht finden, ebenso keinerlei Hinweise auf Mängel.
So nun wird es Interessant. Der Händler hat den Kaufvertrag also mit dem Namen des "Vorhalters" ausgefüllt ? Könnte ein Umgehungsversuch der Sachmängelhaftung sein- muß aber nicht. Es gilt also zu klären wer genau dein Vertragspartner ist & wie der Kauf zustande kam. Stichwort--> Agenturgeschäft.


Wie ich das verstanden habe, hat der Verkäufer den Namen des Inhabers der Firma (also vermutlich seinen eigenen Namen?) eingetragen, aber den Firmenstempel halt weggelassen, um einen Privatverkauf vorzutäuschen. Das wird in der Tat noch interessant in diesem Fall, denn da kann der Richter so oder so entscheiden.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von fb367463-2):
Das wird in der Tat noch interessant in diesem Fall, denn da kann der Richter so oder so entscheiden.



Da müsste der Händler dann schon nachweisen, dass das Fahrzeug sein privates war und keinen Bezug
zu seinem KFZ Handel hat.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Shakki
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Kaufvertrag wurde mit dem privaten Namen des Händlers und der Firmenanschrift gemacht. Also nicht Firma Autohandel XY, sondern Ali Baba und dann die Anschrift der Firma. Nix von Agentur oder im Auftrag von.
Das Auto stand auf dem Firmengelände und der Vertrag wurde in dessen Büroräumen unterschrieben.
Ein Foto von dem Auto vor dem Firmenschild habe ich.

Das Auto hat eine Laufleistung von 150t km und wir waren in drei Werkstätten - alle das gleiche Urteil. Bei diesem Fahrzeug sind das keine typischen Mängel - auf die hatte ich geachtet...

Beim Händler waren wir ja schon wieder, aber der nimmt sich davon nichts an - er reagiert weder auf Anrufe noch wird das Einschreiben abgeholt. Kann doch nicht angehen, das er mit Nullreaktion durchkommt.

Müssen wir den Wagen also so stehen lassen? Jeder weitere km kann den Schaden vergrößern...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119625 Beiträge, 39757x hilfreich)

Zitat (von Shakki):
Müssen wir den Wagen also so stehen lassen?

Nö.
Wäre aber sinnvoll, denn
Zitat (von Shakki):
Jeder weitere km kann den Schaden vergrößern...




Dem Händler ein Einwurfeinschreiben senden, mit Mängelmeldung und Fristsetzung nach Datum (14 Tage mindestens).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Shakki
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Einschreiben (mit Rückschein) liegt ja schon bei der Post zur Abholung ...
so wie es aussieht holt er es nicht ab ...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119625 Beiträge, 39757x hilfreich)

Deshalb ja

Zitat (von Harry van Sell):
Einwurfeinschreiben



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Shakki):
Das Auto hat eine Laufleistung von 150t km und wir waren in drei Werkstätten - alle das gleiche Urteil.

Wie alt ist denn das Auto?
Klar das eine Werkstatt bei einem Getriebe welches sprichwörtlich singt das tauschen, jedoch wurde ja eine Probefahrt gemacht, da störte einen das Geräusch nicht, und man kann damit auch fahren?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Shakki
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

das Auto ist Bj. 2005.
Das Geräusch fiel aufgrund der sehr lauten Straße bei der 1000 Meter Probefahrt so nicht auf, aber eben direkt auf dem Nachhauseweg (16 km). Der Wagen schaltet sauber und die Kupplung "kommt gut".
Der Wagen war dann direkt in einer Firma, in der ich arbeite (mit angeschlossener Werkstatt) und bei einem Fachhändler für Peugeot.

Noch kann man fahren, da ich aber keine Fachfrau bin weiß ich nicht wie lange ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Hier gibt es gar nicht so viel zu diskutieren. Der Händler ist in der Nachweispflicht, dass kein Mangel vorliegt. Meine Empfehlung:

- Einwurfeinschreiben, wie in #5 vorgeschlagen mit Fristsetzung nach Datum
- Nach Ablauf der Frist einen Anwalt beauftragen und evtl. auch strafrechtliche Schritte in Betracht ziehen

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Shakki
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

So,
erneut ein Schreiben als Einwurfeinschreiben aufgesetzt.
Stichpunktartig alle Daten reingenommen (Kauf, Abholung, Inkenntnissetzung etc).
Und mit dem Vorbesitzer telefoniert - ein Kupplungsschaden wurde bei Inzahlungnahme angegeben, wenn auch nur mündlich. Das habe ich in dem Schreiben auch direkt fest gehalten.
Frist gesetzt zur unverzüglichen Beseitigung der Mängel (Nachbesserung) bis zum 02.05.2018 oder sofortige Rückabwicklung des Kaufvertrages, Nach Ablauf Erklärung des Rücktritts und einschaltung Rechtsanwalt...

Ich hoffe es fruchtet ...
Danke für die hilfreichen Tipps. Eine Reparatur unsererseits schieben wir dann erst mal raus.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Ich weiß, kluge Sprüche helfen wenig, aber ein Auto dieser Marke und dieses Alters ist etwas für zahlungs- und leidensfähige Schrauber, so knuffig die Modelle auch aussehen und insbesondere Frauen ansprechen.

Falls Sie die Möhre loswerden können, kaufen Sie Ihrem Sohn einen guterhaltenen Reiskocher (Mazda, Toyota, Nissan). Die sind oft auch im Alter rüstig und im Alltag problemlos.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)

Das finde ich schon ziemlich rassistisch....Reiskocher....pfff...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.013 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen