Kündigungandrohung in Onlinepostkorb

15. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
michaela75
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 14x hilfreich)
Kündigungandrohung in Onlinepostkorb

Hallo,
ich hatte eine Kündigungsandrohung in mein Postfach eingestellt bekommen und hab diese erst 2 Monate später "gefunden" - Benachrichtigung per Mail über eine neue Nachricht gab es zwar, war aber im Spamordner gelandet. Inzwischen ist die Kündigung erfolgt - ist diese (unter der Voraussetzung, dass vorherige Fristsetzung erforderlich ist) Kündigung wirksam ?

P.S. konkret geht es um Bausparkasse, die zur Regelbesparung des Vertrages aufgefordert hatte und mir hierfür in der Kündigungsandrohung (entsprechend der Bausparbedingungen) eine Frist von 2 Monaten gesetzt hatte - meine Zahlung kam dann 14 Tage nach Ablauf der 2 Monate und Bausparkasse hat inzwischen gekündigt

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von michaela75):
ist diese (unter der Voraussetzung, dass vorherige Fristsetzung erforderlich ist) Kündigung wirksam ?

Wurde denn eine Zustellung in den Onlinepostkorb der Bausparkasse rechtskräftig vertraglich vereinbart?

Dann hat man Pech gehabt.
Die E-Mail wurde zugestellt, da sie in den "Machtbereich des Empfängers gelangt" ist. Das der Empfänger diese nicht gelesen hat, ist nicht das Problem des Absenders.





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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
michaela75
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 14x hilfreich)

Bei einer Email könnte ich das ja noch nachvollziehen, finde es aber irgendwie ein bisschen viel verlangt, wenn man sich permanent bei seinen Versicherern, Bausparkassen u.a. einloggen muss um zu schauen, ob zufällig irgend jemand was geschrieben hat.
Müsste aber mal schauen, ob irgendwo eine Zustellung in den Postkorb vereinbart wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von michaela75):
finde es aber irgendwie ein bisschen viel verlangt, wenn man sich permanent bei seinen Versicherern, Bausparkassen u.a. einloggen muss um zu schauen, ob zufällig irgend jemand was geschrieben hat.

Stimmt, das könnte derzeit noch als unangemessen für den Verbraucher gelten.
Dem entzieht man sich ja wie un dem Falle mit der E-Mail.



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