Konflikt mit Käufer in Ebay

15. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)
Konflikt mit Käufer in Ebay

Ich wünsche einen guten Abend,

ich möchte mich hier einmal erkundigen, weil ich derzeit einen kleineren Konfliktfall in Ebay mit einem Käufer eines Tablets von mir habe.

Ich habe kürzlich das Samsung Galaxy Tab S3 LTE verkauft. Nachdem der Käufer Martin dieses erhalten hat, meldete er sich bei mir, weil er die App von Netflix im Play Store nicht fand und wollte wissen ob ich das Gerät gerootet habe. Dies verneinte ich, weil ich es auch wirklich immer nur mit der von Samsung herausgegeben Firmware verwendet habe und es bei mir einwandfrei lief. Seither war bis gestern, Samstag, Ruhe. Nun beklagte er sich, weil er einige Apps aus dem Appstore nicht installieren konnte. Er soll sich an den Samsung Kundenservice gewandt haben, von dem sich ein Experte auf dem Tablet eingeloggt und ihm bestätigt haben soll, dass das Gerät gerootet ist. Das Tablet soll als "nicht zertifiziert" im Play Store eingestuft werden, was angeblich an einem geöffneten Bootloader liegt, was nur beim Rooting der Fall ist. Er befürchtet daher, dass Samsung dieses Gerät als "gerootet" in deren Unterlagen ab sofort führen und dies Auswirkungen aufs Einsenden hat, weil die Garantie dann weg ist.

Er verlangte daher von mir einen substanziellen Preisnachlass und wollte anderenfalls vom Kaufvertrag zurücktreten.

Ich würde nun gern wissen ob er dies so einfach kann. Ich habe das Gerät definitiv nie gerootet, bin mir daher keiner Schuld bewusst. Ich habe das Gerät auf Werkseinstellungen zurückgesetzt und an ihn versandt. Ich kann nichts dafür dass er diese Probleme mit den Apps hat, aber ich habe das Problem nicht verursacht. Bei wem liegt die Beweislast und wie gehe ich am besten vor, sollte er dies als Konfliktfall gegenüber PayPal melden, weil er einen Teil des Kaufpreises herausschinden will und das Gerät zwischenzeitig selber gerootet hat? Es fällt mir sehr schwer etwas zu beweisen, was ich NICHT getan habe.

Gruß und vielen lieben Dank für die Unterstützung.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

1. Paypal Konto leerräumen und nicht wieder nutzen
2. Kommunikation einstellen. Sein Gerät, sein Problem.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)

Du bist ja lustig. Das PayPal-Konto ist leer, läuft immer nur mit Bankeinzug, ohne Guthaben. Sobald der Käufer aber einen Fall dort meldet, gerät mein Konto ins Minus, weil PayPal vorsichtshalber den Kaufpreis, der mir ja schon ausgezahlt wurde, meinem PayPal-Konto erneut belastet, für den Fall, dass der Betrag dem Käufer zugesprochen wird. Ich wüsste nun gern wie ich mich in dem Fall verhalten soll, vor allem, wenn der Käufer weitehrin behauptet dass das Gerät gerootet ist und dies auch belegen kann, weil er selbst das Gerät zu Betrugszwecken modifiziert hat um so an das Geld zu kommen.

Ich wüsste halt gern wen hier die Beweislast trifft.

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#3
 Von 
Müfle7614
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Der Pilz,

hier ist es aus meiner Sicht so, dass er im Nachhinein behauptet, dass das Gerät mangelhaft ist und von Dir Nachbesserung oder Rückerstattung verlangt.

Es handelt sich hier um einen Privatverkauf, wo der Schutz für Dich als Verkäufer höher ist, als im gewerblichen Verkauf.

Wenn er nun etwas fordert, ist er in der Nachweispflicht. Er muss beweisen, dass das Gerät mangelhaft und vor allem versteckt mangelhaft war. Er muss auch beweisen, dass die Mängel ihm nicht bekannt waren und nicht bekannt sein konnten. Was am Schwierigsten wird, ist nachzuweisen, dass er am Gerät nicht selbst manipuliert hat. Und das wird er mit Verlaub nicht können.

Auch muss er eine arglistige Täuschung beweisen. Kann er das, kann er vom Vertrag zurückzutreten.

Signatur:

Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung.

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#4
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)

Ja eben. Also muss ich mich vor rechtlichen Konsequenzen nicht fürchten? Ich kann ja nichts dafür dass er sich vielleicht das Gerät überhaupt nicht leisten konnte und nun versucht so ein Teil des Kaufpreises zurück zu erhalten. Ich mache mir aber auch um meine Bewertungen in Ebay Sorgen, denn er kann mich ja negativ bewerten und das hängt mir dann ewig bei weiteren Verkäufen nach. Was kann ich dagegen tun?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Also muss ich mich vor rechtlichen Konsequenzen nicht fürchten?

Etwas Restrisiko besteht immer.



Zitat (von DerPilz):
Was kann ich dagegen tun?

Sofern die Bewertung den Richtlinien der Palttform und der Rechtslage entsprechen - nichts.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)

Aber genau das würde die Bewertung ja gerade nicht. Wenn mich der Käufer aufgrund dieses angeblich von mir verursachten Schadens schlecht bewertet, entspricht dies ja nicht der Wahrheit, weil ich den Schaden nicht verursacht habe. Daher wäre dies eine falsche und unwahre Bewertung, die aber dazu führt, dass ich nicht mehr so frei verkaufen kann. Das kann doch nicht rechtens sein, dagegen muss man doch etwas tun können.

Was heißt Restrisiko besteht immer? Ich habe nichts getan, daher muss ich auch keine Sorgen haben. Ich glaube, sollte er mich wirklich bei PayPal melden und mein Konto deswegen ins Minus geraten, werde ich PayPal den Sachverhalt schildern und solange aufs PayPal-Konto meiner Partnerin ausweichen. Wenn ich bei Ebay etwas verkaufe, werde ich dann einfach das PayPal-Konto meiner Partnerin für die Zahlung angeben. Dann interessiert mich nicht mehr was mit meinem PayPal-Konto passiert. Wenn PayPal dann entgegen jeder anderen Rechtsauffassung dem Käufer Recht gegen sollte, muss dies halt juristisch geklärt werden, im Zweifel vor einem Gericht, denn ich werde auch dann den PayPal geschuldeten Betrag, weil PayPal dem Käufer den Kaufpreis zurückerstattet hat und sich mein Konto noch immer im Minus befindet, nicht zurückzahlen.

Gruß

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Aber genau das würde die Bewertung ja gerade nicht.

Alles eine Frage der Formulierung.
Eine negative Bewertung mit dem Komentar "nie weider" wäre zumindest juristisch nicht angreifbar.
Und soweit mir bekannt wird von der Plattform auch keine detaillierte Begründung / Fall-Schilderung erwartet.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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