Ummeldung des Kindes ohne Zustimmung des Sorgeberechtigten

13. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
amz488132-53
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 24x hilfreich)
Ummeldung des Kindes ohne Zustimmung des Sorgeberechtigten

Hallo zusammen,
ich hoffe mir kann jemand helfen. Ich habe mich von meinem Mann getrennt und wollte unser Kind auf der Meldestelle mit ummelden (neue Wohnung) dies geht allerdings nur mit Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten. Dieser untersagte mir jedoch unser Kind bei mir zu melden und füllte das Schreiben nicht aus. Nun zog er aus der ehemaligen gemeinsamen Wohnung aus und konnte ohne meine Zustimmung den Wohnsitz vom Kind ummelden. Nach erster Rücksprache bei der Behörde, gestanden sie den Fehler ein. Jedoch ist es nicht mehr änderbar. Bei dem nochmaligen Gespräch wurde sämtliche schuld von sich gewiesen.
Wie kann es sein, dass ich die Zustimmung brauchte, aber er nicht? Wie kann ich nun dagegen vorgehen?
Dazu ist noch zu erwähnen, dass wir das wechselmodell bestreiten und das Kind zu gleichen Teilen bei uns beiden lebt.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Das Problem ist ein ganz anderes. Wir befinden uns hier im öffentlichen Recht, nicht im Familienrecht. Hat also gar nichts mit Sorgerecht oder so zu tun. Im Prinzip muss jeder dort gemeldet sein, wo er tatsächlich wohnt. Wenn das Kind bei Dir wohnt, dann muss es auch dort gemeldet sein. Ich weiss zumindest von einem Fall, in welchem die Kommune dann jemand vom Ordnungsamt vorbei geschickt hat, um zu überprüfen, wo das Kind wohnt, um es dann von Amts wegen anzumelden.

Letztlich können Dir aber keine Nachteile entstehen, denn ein Mensch kann ja durchaus auch zwei Wohnsitze haben. Problematisch könnte es eventuell bei einer Anmeldung in der (Grund)Schule werden, wenn die des neuen Wohnsitzes des Vaters nicht mit der des Wohnsitzes der Mutter identisch ist. Da fehlen uns die Angaben.

Was ich machen würde: Dem Einwohnermeldeamt schriftlich (altmodisch mit Brief) mitteilen, dass das Kind bei Dir lebt und um Anmeldung bitten. Diesen Brief persönlich vorbei bringen, auf einer Ablichtung von der Kommune den Eingang bestätigen lassen. Für Deine Akte, und das wars.

wirdwerden

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#2
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Du kannst den ganzen Tag deine Kinder ummelden wie du lustig bist. Da prüft doch keiner nach was stimmt.
Aber !

Du musst die Kinder da anmelden wo Sie leben ! Dazu nimmt du den Ausweis der Kinder und machst einfach persönlich im Meldeamt. Wer auch immer die Ausweise der Kinder hat.

Notfalls machst du das einfach per Einschreiben Rückschein ans Amt und die können damit machen was Sie wollen. Denn mehr als eine Meldepflicht hast du eh nicht.

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Das Melderecht schreibt vor, daß das Kind dort anzumelden ist, wo es seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat. Das ist nicht anders als bei Erwachsenen. Wenn das Kind z.B. länger als 3 Monate bei den Großeltern lebt, muss es dort angemeldet werden.

Wenn das Kind bei der Mutter gemeldet ist und diese umzieht, dann muss das Kind umgemeldet werden. Das Vorgehen der Einwohnermeldebehörde ist hier für mich nicht wirklich nachvollziehbar.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10645 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Das Melderecht schreibt vor, daß das Kind dort anzumelden ist, wo es seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat.


Zitat (von amz488132-53):
wir das wechselmodell bestreiten und das Kind zu gleichen Teilen bei uns beiden lebt.


Den hat es hier dann allerdings an zwei verschiedenen Adressen, wie läuft das dann ab?

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
amz488132-53
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 24x hilfreich)

Der Vater hat den Hauptwohnsitz bekommen. Mir wurde von der Behörde jetzt nur der nebenwohnsitz zugewiesen. Sehr zu bedauern, da ich jetzt kein Anrecht auf die Grundschule bei mir habe. Da es ja im Wohnbezirk des Hauptwohnsitzes nur anzumelden geht.

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#6
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Letztlich können Dir aber keine Nachteile entstehen,


Oh doch, zu bedenken wären Nachfragen der Familienkasse für das Kindergeld, des Finanzamtes wegen der Steuerklasse und ggf. sollte man im öD tätig sein auch Probleme mit einem Familienzuschlag. Und Grundschule wurde ja auch schon genannt.

Zitat (von amz488132-53):
Der Vater hat den Hauptwohnsitz bekommen. Mir wurde von der Behörde jetzt nur der nebenwohnsitz zugewiesen.


Sollte ein Einschreiben an den Bürgermeister keine Abhilfe schaffen, sollte geklagt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10645 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Sollte ein Einschreiben an den Bürgermeister keine Abhilfe schaffen, sollte geklagt werden.


Wohl ohne jede Aussicht auf Erfolg.

Die selbe Geschichte ist 1 zu 1 in Bayern schon mal bis zum Bundesverwaltungsgericht durchgeklagt worden. Ohne Erfolg für den Kläger.

https://www.bverwg.de/300915U6C38.14.0

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Sorry, Kindergeld wird ja eh geteilt, wo ist das Problem? Bei den Steuern langte bei mir immer eine EV, dass die Kids ausschließlich bei mir lebten, hat sich da was geändert? Der Familienzuschlag im ÖD ist zumindest bei Kirchenbeamten und darüber hinaus auch bei Landesbamten in "meinem" Land nicht von der Meldung abhängig. Sondern von der Bescheingung des FA.

Wo ich Probs sehe, das ist die Schule. In NRW kann man ja inzwischen auch die Grundschule frei wählen, keine Ahnung, ob das in anderen Ländern inzwischen auch der Fall ist. Bei der Problematik hier würde ich unverzüglich mit dem Schulamt Kontakt aufnehmen. Eventuell langt ja ein familienrechtliches Eilverfahren, Zuweisung ABR, ist auf jeden Fall schneller abgewickelt als ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht. Die sind zur Zeit doch völlig zugemüllt durch die Asylverfahren.

Klar, alle Kommunen melden gerne Kinder an, einerlei, ob sie da leben oder nicht. Denn für jedes Kind gibt es Zuschüsse vom Land (die Anzahl der Lehrer ist abhängig von den gemedeten Kindern), jedes Kind bedeutet also gebündeltes Bares. Allerdings auch Ausgleichszahlungen, wenn es in einer anderen Kommune zur Schule geht.

Also auch ganz banale Sachen können hinter so einer zweifelhaften Anmeldung stecken.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10645 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Also auch ganz banale Sachen können hinter so einer zweifelhaften Anmeldung stecken.


Die Anmeldung war nicht mal zweifelhaft.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
amz488132-53
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 24x hilfreich)

Darf die Meldebehörde überhaupt ein Kind den Hauptwohnsitz zuweisen ohne die Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten?

Mal angenommen der Vater zieht einfach ohne des Wissens der Mutter mit dem Kind weg. Ist das überhaupt zulässig?

24x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Wohl ohne jede Aussicht auf Erfolg.
Die selbe Geschichte ist 1 zu 1 in Bayern schon mal bis zum Bundesverwaltungsgericht durchgeklagt worden. Ohne Erfolg für den Kläger.


Mir schleierhaft, wo das 1 zu 1 sein soll.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Sorry, Kindergeld wird ja eh geteilt, wo ist das Problem? Bei den Steuern langte bei mir immer eine EV, dass die Kids ausschließlich bei mir lebten, hat sich da was geändert? Der Familienzuschlag im ÖD ist zumindest bei Kirchenbeamten und darüber hinaus auch bei Landesbamten in "meinem" Land nicht von der Meldung abhängig. Sondern von der Bescheingung des FA.


Klar kann man das sicherlich alles lösen, aber Nachfragen, Verzögerungen und Laufereien kann sowas mit sich bringen, wenn man erstmal ohne Meldebescheinigung da steht und nachweisen soll, dass das Kind im Haushalt lebt. Bei der letzten mir bekannten Routine-Überprüfung wollte das LBV NRW eine Meldebescheinigung, keine Ahnung was eine Bescheinigung vom Finanzamt ist oder aussagt.

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