Urlaubsgeld ohne Gehalt

13. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Nisha456
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsgeld ohne Gehalt

Hallo,

Ich hoffe hier jemanden zu finden, der mir eine klare Antwort auf meine Frage geben kann.
Ich habe schon viel gegoogelt, allerdings brachte mich das nicht wirklich weiter. Eventuell bin ich auch nur schwer von Begriff.

Es geht um Folgendes :

Der AN befindet sich seit über 1 Jahr nicht mehr in der Lohnfortzahlung. Der KG-Anspruch ist auch ausgeschöpft und er bekommt nun ALG I.
Wenn der AN kündigt, dann muss der AG den übrigen Urlaub und die angesammelten Überstunden auszahlen.

Wie würde dies berechnet werden bzw. wie viel wird abgezogen?

Man findet viele Rechner im Internet aber keinen der in meinen Augen auf diese Frage passt.

LG Nisha

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

wie viel wird abgezogen? Soviel, wie in der entsprechenden Steuerklasse auf die entsprechende Summe anfällt. Da wir in D keinen Einheitssteuersatz haben, läßt sich das nicht präziser beantworten, denn wir kennen weder die Summe noch Ihre Steuerklasse.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
... er bekommt nun ALG I.
Wenn der AN kündigt ...
Wie passt das denn zusammen?

Eine Person in ungekündigter Stellung bekommt doch gar kein Arbeitslosengeld. :???:

Stefan

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#3
 Von 
Nisha456
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
wie viel wird abgezogen? Soviel, wie in der entsprechenden Steuerklasse auf die entsprechende Summe anfällt. Da wir in D keinen Einheitssteuersatz haben, läßt sich das nicht präziser beantworten, denn wir kennen weder die Summe noch Ihre Steuerklasse.


Bspw. Steuerklasse 2 und rund 6400 EUR.

Ich verstehe den Kern deiner Aussage, aber leider bin ich auf den Gebiet absolut eine Null.
Wird denn Urlaubsgeld, wenn es als Einmalzahlung ohne Gehalt ausgezahlt wird nicht anders versteuert als wenn man Urlaubsgeld zusammen mit dem Gehalt auszahlt ?

Zitat:
Eine Person in ungekündigter Stellung bekommt doch gar kein Arbeitslosengeld. :???:

Stefan


Doch, da der AN vorher Krankengeld bekam und ausgesteuert wurde, da man nur eine bestimmte Zeit Krankengeld beziehen darf. Ich meine das aind 78 Monate.
Ist der AN nach der Aussteuerung weiterhin arbeitsunfähig, dann tritt die Nahtlosigkeitsregelung ein.

LG

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Bspw. Steuerklasse 2 und rund 6400 EUR. Nun, davon werden ca. 3680 Euro ausgezahlt (ohne Kirchensteuer - mit Kirchensteuer gehen noch mal 120 bis 130 Euro ab). Eine Steuererklärung ist dringend anzuraten.
Wird denn Urlaubsgeld, wenn es als Einmalzahlung ohne Gehalt ausgezahlt wird nicht anders versteuert als wenn man Urlaubsgeld zusammen mit dem Gehalt auszahlt ? Nein, wird es nicht.

-- Editiert von muemmel am 18.04.2018 12:31

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Nisha456
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo muemmel,

um auf meine Frage im Anfangspost zurück zu kommen : Und wie ?

Gibt es einen Rechner dafür ? Eine Formel ?

Edit : Vorher hast du noch geschrieben ja, jetzt nein.
Jetzt von ich verwirrt

-- Editiert von Nisha456 am 18.04.2018 12:35

Edit 2: Hatte nur die halbe Antwort von dir gelesen.
Jetzt ist es mir wenigstens halbwegs klar. Danke Dir.

-- Editiert von Nisha456 am 18.04.2018 12:37

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Wird denn Urlaubsgeld, wenn es als Einmalzahlung ohne Gehalt ausgezahlt wird nicht anders versteuert als wenn man Urlaubsgeld zusammen mit dem Gehalt auszahlt ?


Technisch gesehen nicht, jedoch kommt eine völlig andere Lohnsteuer heraus.

Zitat:
Nun, davon werden ca. 3680 Euro ausgezahlt


Da es sich um eine Einmalzahlung und nicht um laufendes Gehalt handelt, dürfte diese Aussage falsch sein. Tatsächlich werden nur Sozialabgaben abgezogen, so dass sich ein Auszahlungsbetrag in Höhe von ca. 5.090€ ergibt.

Allerdings bist Du verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben und musst dann mit einer Steuernachzahlung rechnen.

Zitat:
Gibt es einen Rechner dafür ?


Im Prinzip ja, jedoch "streiken" diese Rechner, wenn man kein laufendes Gehalt eingibt.

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Tatsächlich werden nur Sozialabgaben abgezogen, so dass sich ein Auszahlungsbetrag in Höhe von ca. 5.090€ ergibt. Könnten Sie das mal näher erläutern? Warum genau werden da keine Steuern abgezogen?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
Nisha456
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Allerdings bist Du verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben und musst dann mit einer Steuernachzahlung rechnen.


Nachzahlung? Selbst wenn das jährliche Einkommen aus Übergangs- und Krankengeld, ALG 1 und dem Urlaubsgeld besteht?

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Selbst wenn das jährliche Einkommen aus Übergangs- und Krankengeld, ALG 1 und dem Urlaubsgeld besteht? Durchaus. Sie werden zwar einwenden, 6.400 Euro läge unter dem Grundfreibetrag. Aber durch den Progressionsvorbehalt, der auf Ihr übriges Einkommen angewandt wird, kann da durchaus eine Steuer anfallen. Abgesehen davon ist das Jahr ja noch lange nicht zu Ende...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Könnten Sie das mal näher erläutern? Warum genau werden da keine Steuern abgezogen?


Für den Lohnsteuerabzug bei Einmalzahlungen gilt die Sonderregelung nach § 39b Abs. 3 EStG .

Das führt dann in diesem Fall zu einer Lohnsteuer in Höhe von 0€, weil die 6.400€ fiktiv auf 12 Monate verteilt werden.

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