Wann darf der AG Urlaub verweigern bzw. wieder streichen?

13. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(404 Beiträge, 60x hilfreich)
Wann darf der AG Urlaub verweigern bzw. wieder streichen?

Hallo zusammen.

Ich habe hier schon öfter Beiträge gelesen, bei denen es ich um das o.g. Thema dreht. Grundsätzlich gehen die Meinungen in eine Richtung: Personalmangel ist kein Grund für die Verweigerung, bzw. die Rücknahme von genehmigtem Urlaub. Denn das ist ja anscheinend der häufigste vom AG vorgeschobene Grund.

Ich habe z.B. selbst schon mal erlebt, dass mein Geselle in meinem ehemaligen Betrieb (Handwerk, 1 Chef, 1 Geselle, 1 Azubi) etwa ein dreiviertel Jahr vorher einen Urlaub für seine fünfköpfige Familie buchen wollte, während unser Chef dann meinte, dass im Sommer ja viele Aufträge reinkämen, und er solle mal so vier Wochen vorher noch mal fragen ob das dann klappt. Riesen Streit, aber den Urlaub konnte er dann doch irgendwann buchen.

Aber was wäre denn konkret ein Grund, um sowas zu rechtfertigen? Z.B. in einem Handwerksbetrieb, oder bei einem Bürojob.

car4000

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Einmal bewilligter Urlaub kann nur widerrufen werden, wenn wirklich dringende Gründe vorliegen, und Mehrkosten hat der Arbeitgeber zu tragen. Ansonsten ist Personalmangel natürlich ein Grund, den Urlaub nicht zu bewilligen. Wenn z.B. alle Mitarbeiter mit Kindern in den Sommerferien 4 Wochen in Urlaub gehen wollen, dann kann das nicht funktionieren. Da ist eben saubere Planung gefragt. Ich hab es seinerzeit so gehakten, dass die Urlaubsplanung für das Jahr Ende Februar abgeschlossen war. Wenn dann 2/3 meiner Mitarbeiter die ersten 3 Wochen in den Sommerferien Urlaub nehmen wollte, dann ging das natürlich nicht. Dann mussten eben einige mit den zweiten drei Wochen vorlieb nehmen. Die hatten dann aber im nächsten Jahr den Vorrang. Dasselbe mit dem Weihnachtsurlaub, mit Brückentagen. Wenn sich so eine Planung erst einmal eingespielt hat, dann läuft das auch zu aller Zufriedenheit. Schwierig war das erste Jahr, wegen der Überzeugungdsarbeit. Dann waren alle zufrieden, das System funktionierte.

Soziale Belange der Mitarbeiter sollen zwar brücksichtigt werden, aber da tue ich mich schwer. Klar, Schulkinder und Sommerferien. Aber auch Junggesellen haben sozale Kontakte und würden gerne mal mit jemanden in den Sommerferien in den Urlaub fahren. Also, die häufig vertretene Ansicht, Eltern mit Schulkindern hätten immer Vorrang, die erschließt sich mir nur eingeschränkt.

Ich hoffe, das hilft bei der Umsetzung etwas weiter?

wirdwerden











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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Bundesurlaubsgesetz §7Abs.1, der Urlaub darf verweigert werden, wenn betriebliche Gründe dem entgegenstehen oder Kollegen aus sozialen Gründen Vorrang haben.
Über den Urlaubsantrag ist innerhalb weniger Wochen zu entscheiden. Mögliche Aufträge allein sind natürlich kein Grund, Urlaub zu verweigern, außer in Saisongeschäften.

Urlaub darf wirklich nur in absoluten Ausnahmefällen storniert werden, eben weil ein Notfall vorliegt. Sowas wie "Keller unter Wasser" trifft das ganz gut.
Ausführlicher zu der Frage:
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Urlaub.html

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#3
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(404 Beiträge, 60x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ansonsten ist Personalmangel natürlich ein Grund, den Urlaub nicht zu bewilligen. Wenn z.B. alle Mitarbeiter mit Kindern in den Sommerferien 4 Wochen in Urlaub gehen wollen, dann kann das nicht funktionieren.


Ok, dass nich alle gleichzeitig weg sein können, ist natürlich klar. Personalmangel habe ich auch eher auf einzeln besetzte Stellen bezogen. Z.B der Technische Zeichner ist der einzige im Betrieb. Ist der drei Wochen weg, kann nicht gezeichnet werden. Sagt der Chef: Urlaub geht nicht, ich brauche immer jemanden der zeichnet. Oder die Sekretärin bekommt keinen Urlaub, weil sonst keine weiß, wie die Ordner einsortiert werden.

Zitat (von wirdwerden):
Ich hoffe, das hilft bei der Umsetzung etwas weiter?


Umgesetzt wird da nix, die Frage war nur interessehalber. :-)

car4000

Signatur:

- car4000 -

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Natürlich darf ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter nicht den Urlaub verweigern, nur weil er keine Vertretung für ihn hat. Das ist allein sein Problem, wie er die Vertretung organisiert.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

/// Z.B der Technische Zeichner ist der einzige im Betrieb. Ist der drei Wochen weg, kann nicht gezeichnet werden. Sagt der Chef: Urlaub geht nicht, ich brauche immer jemanden der zeichnet. Oder die Sekretärin bekommt keinen Urlaub, weil sonst keine weiß, wie die Ordner einsortiert werden.

Konsequenz: diese Armen bekommen NIE Urlaub. :devil: Kann ja wohl nicht sein.
Womit bewiesen wäre, dass das 'Argument' Unsinn ist, Denkfauiheit.

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