Guten Abend Community
folgendes Problem, ich habe vor 4 Wochen ein Audi A5 bei einem kleinen Autohänder für ca 14,000€ gekauft so jetzt bin ich am Montag von der Arbeit gefahren und das Auto ging aus, es wurde abgeschleppt und die Diagnose war, die Diesel Einspritzpumpe ist Kaputt gegangen und Späne haben sich in den Einspritzrohren verteilt.
Nun zu meiner eigentlichen frage Haftet der Verkäufer für den Schaden ?
Schaden ca 4-5.000€
Danke für jede Hilfreiche Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Auto nach 4 Wochen Kaputt
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Ja, der Händler haftet dafür, es sei denn, er kann nachweisen, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorhanden war
ZitatJa, der Händler haftet dafür, es sei denn, er kann nachweisen, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorhanden war :
ZitatJa, der Händler haftet dafür, es sei denn, er kann nachweisen, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorhanden war[/ :
Also ist er verpflichtet den Mangel nachzuweisen richtig ?
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Er braucht den Mangel nicht nachzuweisen, der ist ja offensichtlich vorhanden. Er muss nachweisen, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorhanden war.
Hallo,
also ganz so einfach würde ich das noch nicht sehen! Verrate doch erst einmal wieviele KM das Fahrzeug schon runter hat, dann erst kann man denke ich mehr sagen.
Hat das Fahrzeug z.B 100Tkm runter, dann dürfte der Händler das übernehmen müssen, hat es aber z.B 250Tkm runter, war die Punpe über die Verschleissgrenze weg und der Händler könnte dann aus der Sache raus sein, da NORMALER Verschleiss nicht abgedeckt ist von der Sachmängelhaftung...
ZitatHallo, :
also ganz so einfach würde ich das noch nicht sehen! Verrate doch erst einmal wieviele KM das Fahrzeug schon runter hat, dann erst kann man denke ich mehr sagen.
Hat das Fahrzeug z.B 100Tkm runter, dann dürfte der Händler das übernehmen müssen, hat es aber z.B 250Tkm runter, war die Punpe über die Verschleissgrenze weg und der Händler könnte dann aus der Sache raus sein, da NORMALER Verschleiss nicht abgedeckt ist von der Sachmängelhaftung...
Das Auto hatte bei der Abholung 160Tkm drauf gehabt Baujahr 2011
Hat man denn schon mit dem Händler gesprochen?
ZitatHat man denn schon mit dem Händler gesprochen? :
Ja, er weigert sich jegliche Kosten zu übernehmen.
Dann KANN das durchaus normaler Verschleiß sein.ZitatDas Auto hatte bei der Abholung 160Tkm drauf gehabt Baujahr 2011 :
Ich würde hier nichts ohne Anwalt selbst versuchen zu erledigen.
Der VK hat die Nacherfüllung verweigert. Das sollte man nachweisen können. Kannst du das? Das ist für spätere Kostenübernahmen wichtig. Wenn ja, dann ab zum Anwalt und diesen machen lassen. Außerdem deiner RV Bescheid geben und nach einer Zusage der Kostenübernahme fragen.
ZitatDer VK hat die Nacherfüllung verweigert. Das sollte man nachweisen können. Kannst du das? :
Ansonsten eine gerichtfeste Mängelmeldung vornehmen (Ein Einschreiben senden, mit Frist nach Datum (14 Tage mindestens) zur Erfüllung der Pflichen aus der gesetlichen Scahmängelhaftung).
Zitat:Dann KANN das durchaus normaler Verschleiß sein..ZitatDas Auto hatte bei der Abholung 160Tkm drauf gehabt Baujahr 2011 :
Ja wenn man das so sieht, ist alles am Auto normaler Verschleiß ?
Dann müsste Theoretisch kein Händler, Autos über 100Tkm mehr auf Garantie reparieren ?
ZitatJa wenn man das so sieht, ist alles am Auto normaler Verschleiß ? :
Ein Auto besteht zu 100% aus Verschleißteilen.
Sie unterscheiden sich nur in der Dauer bis der Verschleiß eintritt.
ZitatDann müsste Theoretisch kein Händler, Autos über 100Tkm mehr auf Garantie reparieren ? :
Korrekt.
Er muss nicht einmal Garantie geben.
Du meinst wohl eher Sachmängelhaftung stat tGarantie.
So ganz einfach ist das allgemein nicht. 100Tkm ist noch in der normalen zu erwratenden Laufleisstung, 160Tkm sind da ehergerade so am Rande oder gerade drüber.
Auch solltest du eines bedenken, wenn der VK das jetzt richten würde, dann önnte er das mit Teilen machen, die ebenso schon 160Tkm runter haben.
Richten durch den VK heisst nicht Neuteile! Man sollte sich da so oder so überlegen, will man das so haben, oder will man neue Sachen im Auto haben.
Auch muss man bedenken, wenn man gegen den Händler vorgeht und das Gericht einen Gutachter hinzuzieht, dieser dan feststellt, dass der Schaden bei Übergabe des Fahrzeugs an dich noch nichtmal latent vorgelegen hat, dann wäre der Händler auch wieder aus der Sache raus.
Im Printiep aber kann man sagen, jeh günstiger ein Ato, desto mehr muss man sich auch bewusst sein, dass das Auto am Ende seines Lebens angekommen ist.
Und mal ehrlich, ein A5 TDI in dem Preissegement hat da schon seine besten Tage deutlich hinter sich...
ZitatDu meinst wohl eher Sachmängelhaftung stat tGarantie. :
So ganz einfach ist das allgemein nicht. 100Tkm ist noch in der normalen zu erwratenden Laufleisstung, 160Tkm sind da ehergerade so am Rande oder gerade drüber.
Auch solltest du eines bedenken, wenn der VK das jetzt richten würde, dann önnte er das mit Teilen machen, die ebenso schon 160Tkm runter haben.
Richten durch den VK heisst nicht Neuteile! Man sollte sich da so oder so überlegen, will man das so haben, oder will man neue Sachen im Auto haben.
Auch muss man bedenken, wenn man gegen den Händler vorgeht und das Gericht einen Gutachter hinzuzieht, dieser dan feststellt, dass der Schaden bei Übergabe des Fahrzeugs an dich noch nichtmal latent vorgelegen hat, dann wäre der Händler auch wieder aus der Sache raus.
Im Printiep aber kann man sagen, jeh günstiger ein Ato, desto mehr muss man sich auch bewusst sein, dass das Auto am Ende seines Lebens angekommen ist.
Und mal ehrlich, ein A5 TDI in dem Preissegement hat da schon seine besten Tage deutlich hinter sich...
Also versteh mich bitte nicht falsch, es war nie die rede von Neuteilen.
Ich möchte nur das das er für die Reperatur aufkommt, wie ist mir relativ egal.
Was versteht man denn unter Sachmängelhaftung ?
Gehört da die Diesel pumpe nicht dazu ?
Und ja bei dem Preis hatte ich ein Risiko im Hinterkopf aber eine Gewisse laufleistung muss da doch Vorhanden sein oder?
Ich korriegere mich Auto war 3 Woche erst gefahren hatte mich vertan.
Zitat:ZitatJa wenn man das so sieht, ist alles am Auto normaler Verschleiß ? :
Ein Auto besteht zu 100% aus Verschleißteilen.
Sie unterscheiden sich nur in der Dauer bis der Verschleiß eintritt.
ZitatDann müsste Theoretisch kein Händler, Autos über 100Tkm mehr auf Garantie reparieren ? :
Korrekt.
Er muss nicht einmal Garantie geben.
Sorry, gemeint war die Sachmängelhaftung von 1 Jahr
Ist dir bewusst was Sachmängelhaftung bedeutet? Das bedeutet, dass der Wagen beim Kauf mängelfrei sein muss. Eine Sachmängelhaftung ist keine Haltbarkeitsgarantie. Dein Vorteil ist die noch bestehende Beweislastumkehr.
ZitatIst dir bewusst was Sachmängelhaftung bedeutet? Das bedeutet, dass der Wagen beim Kauf mängelfrei sein muss. Eine Sachmängelhaftung ist keine Haltbarkeitsgarantie. Dein Vorteil ist die noch bestehende Beweislastumkehr. :
Ja er muss in den ersten 6 Monaten nachweisen das, dass Fahrzeug bei der Übergabe i.O war.
Aber lange Rede kurzer Sinn
Ich möchte nur wissen ob er für den Schaden auf kommen muss oder nicht !
Und jetzt?
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