Auto nach 4 Wochen Kaputt

12. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
rexonamen3
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto nach 4 Wochen Kaputt

Guten Abend Community

folgendes Problem, ich habe vor 4 Wochen ein Audi A5 bei einem kleinen Autohänder für ca 14,000€ gekauft so jetzt bin ich am Montag von der Arbeit gefahren und das Auto ging aus, es wurde abgeschleppt und die Diagnose war, die Diesel Einspritzpumpe ist Kaputt gegangen und Späne haben sich in den Einspritzrohren verteilt.
Nun zu meiner eigentlichen frage Haftet der Verkäufer für den Schaden ?
Schaden ca 4-5.000€

Danke für jede Hilfreiche Antwort

Mit freundlichen Grüßen

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ja, der Händler haftet dafür, es sei denn, er kann nachweisen, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorhanden war

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rexonamen3
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Ja, der Händler haftet dafür, es sei denn, er kann nachweisen, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorhanden war
Zitat (von fm89):
Ja, der Händler haftet dafür, es sei denn, er kann nachweisen, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorhanden war[/
Also ist er verpflichtet den Mangel nachzuweisen richtig ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Er braucht den Mangel nicht nachzuweisen, der ist ja offensichtlich vorhanden. Er muss nachweisen, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorhanden war.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

also ganz so einfach würde ich das noch nicht sehen! Verrate doch erst einmal wieviele KM das Fahrzeug schon runter hat, dann erst kann man denke ich mehr sagen.

Hat das Fahrzeug z.B 100Tkm runter, dann dürfte der Händler das übernehmen müssen, hat es aber z.B 250Tkm runter, war die Punpe über die Verschleissgrenze weg und der Händler könnte dann aus der Sache raus sein, da NORMALER Verschleiss nicht abgedeckt ist von der Sachmängelhaftung...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
rexonamen3
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,

also ganz so einfach würde ich das noch nicht sehen! Verrate doch erst einmal wieviele KM das Fahrzeug schon runter hat, dann erst kann man denke ich mehr sagen.

Hat das Fahrzeug z.B 100Tkm runter, dann dürfte der Händler das übernehmen müssen, hat es aber z.B 250Tkm runter, war die Punpe über die Verschleissgrenze weg und der Händler könnte dann aus der Sache raus sein, da NORMALER Verschleiss nicht abgedeckt ist von der Sachmängelhaftung...



Das Auto hatte bei der Abholung 160Tkm drauf gehabt Baujahr 2011

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Hat man denn schon mit dem Händler gesprochen?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
rexonamen3
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Hat man denn schon mit dem Händler gesprochen?


Ja, er weigert sich jegliche Kosten zu übernehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von rexonamen3):
Das Auto hatte bei der Abholung 160Tkm drauf gehabt Baujahr 2011
Dann KANN das durchaus normaler Verschleiß sein.
Ich würde hier nichts ohne Anwalt selbst versuchen zu erledigen.
Der VK hat die Nacherfüllung verweigert. Das sollte man nachweisen können. Kannst du das? Das ist für spätere Kostenübernahmen wichtig. Wenn ja, dann ab zum Anwalt und diesen machen lassen. Außerdem deiner RV Bescheid geben und nach einer Zusage der Kostenübernahme fragen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Der VK hat die Nacherfüllung verweigert. Das sollte man nachweisen können. Kannst du das?

Ansonsten eine gerichtfeste Mängelmeldung vornehmen (Ein Einschreiben senden, mit Frist nach Datum (14 Tage mindestens) zur Erfüllung der Pflichen aus der gesetlichen Scahmängelhaftung).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
rexonamen3
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von rexonamen3):
Das Auto hatte bei der Abholung 160Tkm drauf gehabt Baujahr 2011
Dann KANN das durchaus normaler Verschleiß sein..


Ja wenn man das so sieht, ist alles am Auto normaler Verschleiß ?
Dann müsste Theoretisch kein Händler, Autos über 100Tkm mehr auf Garantie reparieren ?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von rexonamen3):
Ja wenn man das so sieht, ist alles am Auto normaler Verschleiß ?

Ein Auto besteht zu 100% aus Verschleißteilen.
Sie unterscheiden sich nur in der Dauer bis der Verschleiß eintritt.



Zitat (von rexonamen3):
Dann müsste Theoretisch kein Händler, Autos über 100Tkm mehr auf Garantie reparieren ?

Korrekt.
Er muss nicht einmal Garantie geben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Du meinst wohl eher Sachmängelhaftung stat tGarantie.

So ganz einfach ist das allgemein nicht. 100Tkm ist noch in der normalen zu erwratenden Laufleisstung, 160Tkm sind da ehergerade so am Rande oder gerade drüber.

Auch solltest du eines bedenken, wenn der VK das jetzt richten würde, dann önnte er das mit Teilen machen, die ebenso schon 160Tkm runter haben.
Richten durch den VK heisst nicht Neuteile! Man sollte sich da so oder so überlegen, will man das so haben, oder will man neue Sachen im Auto haben.

Auch muss man bedenken, wenn man gegen den Händler vorgeht und das Gericht einen Gutachter hinzuzieht, dieser dan feststellt, dass der Schaden bei Übergabe des Fahrzeugs an dich noch nichtmal latent vorgelegen hat, dann wäre der Händler auch wieder aus der Sache raus.

Im Printiep aber kann man sagen, jeh günstiger ein Ato, desto mehr muss man sich auch bewusst sein, dass das Auto am Ende seines Lebens angekommen ist.

Und mal ehrlich, ein A5 TDI in dem Preissegement hat da schon seine besten Tage deutlich hinter sich...

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
rexonamen3
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Du meinst wohl eher Sachmängelhaftung stat tGarantie.

So ganz einfach ist das allgemein nicht. 100Tkm ist noch in der normalen zu erwratenden Laufleisstung, 160Tkm sind da ehergerade so am Rande oder gerade drüber.

Auch solltest du eines bedenken, wenn der VK das jetzt richten würde, dann önnte er das mit Teilen machen, die ebenso schon 160Tkm runter haben.
Richten durch den VK heisst nicht Neuteile! Man sollte sich da so oder so überlegen, will man das so haben, oder will man neue Sachen im Auto haben.

Auch muss man bedenken, wenn man gegen den Händler vorgeht und das Gericht einen Gutachter hinzuzieht, dieser dan feststellt, dass der Schaden bei Übergabe des Fahrzeugs an dich noch nichtmal latent vorgelegen hat, dann wäre der Händler auch wieder aus der Sache raus.

Im Printiep aber kann man sagen, jeh günstiger ein Ato, desto mehr muss man sich auch bewusst sein, dass das Auto am Ende seines Lebens angekommen ist.

Und mal ehrlich, ein A5 TDI in dem Preissegement hat da schon seine besten Tage deutlich hinter sich...

Also versteh mich bitte nicht falsch, es war nie die rede von Neuteilen.
Ich möchte nur das das er für die Reperatur aufkommt, wie ist mir relativ egal.
Was versteht man denn unter Sachmängelhaftung ?
Gehört da die Diesel pumpe nicht dazu ?
Und ja bei dem Preis hatte ich ein Risiko im Hinterkopf aber eine Gewisse laufleistung muss da doch Vorhanden sein oder?
Ich korriegere mich Auto war 3 Woche erst gefahren hatte mich vertan.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
rexonamen3
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von rexonamen3):
Ja wenn man das so sieht, ist alles am Auto normaler Verschleiß ?

Ein Auto besteht zu 100% aus Verschleißteilen.
Sie unterscheiden sich nur in der Dauer bis der Verschleiß eintritt.



Zitat (von rexonamen3):
Dann müsste Theoretisch kein Händler, Autos über 100Tkm mehr auf Garantie reparieren ?

Korrekt.
Er muss nicht einmal Garantie geben.


Sorry, gemeint war die Sachmängelhaftung von 1 Jahr

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Ist dir bewusst was Sachmängelhaftung bedeutet? Das bedeutet, dass der Wagen beim Kauf mängelfrei sein muss. Eine Sachmängelhaftung ist keine Haltbarkeitsgarantie. Dein Vorteil ist die noch bestehende Beweislastumkehr.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
rexonamen3
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Ist dir bewusst was Sachmängelhaftung bedeutet? Das bedeutet, dass der Wagen beim Kauf mängelfrei sein muss. Eine Sachmängelhaftung ist keine Haltbarkeitsgarantie. Dein Vorteil ist die noch bestehende Beweislastumkehr.

Ja er muss in den ersten 6 Monaten nachweisen das, dass Fahrzeug bei der Übergabe i.O war.
Aber lange Rede kurzer Sinn
Ich möchte nur wissen ob er für den Schaden auf kommen muss oder nicht !

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von rexonamen3):
Ich möchte nur wissen ob er für den Schaden auf kommen muss oder nicht !





Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.022 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.