Hallo,
soviel negatives habe ich nun schon von *** gelesen und ich bin mir sicher auch ich komme nicht um einen Rat und Anwalt drum rum.
Ich mach es kurz:
Ende Juni letzten Jahres bin ich auf das Geschwafel von Dinner 4 DOGS reingefallen, hab was liefern lassen und für lange Zeit die 59,95€ nicht bezahlt.
Am 28.9.2017 erhielt ich ein Schreiben der *** Inkasso ich solle inzwischen 154,42€ bezahlen mit einer interessanten Kostenaufstellung. Dieses hab ich ignoriert und auch nie eine Schuldanerkenntnis unterschrieben. Anfang diesen Jahres bekam ich ein Schreiben mit einer Forderung
von nun 320,50€, am 12.3. 2018 dann hab ich die Ursprungsforderung von 59,95€ an Dinner for DOGS überwiesen (ich weiß, viel zu spät) und 6 Tage zuvor nochmal ein Schreiben der *** ich solle 416,89€ zahlen. Daraufhin schrieb ich einen Widerspruch an ***, auf diese kam bis heute keine Reaktion.
Heute dann ging ich zur Bank um Geld zu holen doch mein Konto ist gesperrt. Leider hatte die Bank schon zu und nun muss ich bis Montag warten. Ich rief daraufhin bei *** an weil ich so eine blöde Vorahnung hatte und die erste Dame die dran war und ich fragte ob eine Pfändung vorliege bejahte es, ich meckerte rum das 416€ in keinem Verhältnis von einer Forderung von 60€ steht und ich einen Anwalt nun einschalten würde, legte einfach auf. Die zweite die ich dann dran hatte sagte es gäbe keine Pfändung, man hätte es aber einem GV geschickt. Ja was denn jetzt????
Ich habe aber weder Post von einem GV noch vom Gericht wegen Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid. Es riecht nach illegaler Vorpfändung und ich sehe auch nicht ein dass die Bank die 400€ an diese Verbrecher überweist. Was kann ich nun tun um die Pfändung rückgängig zu machen und diese kein Geld erhalten? Das scheint doch auch Erpressung und Betrug zu sein?
Danke
-- Editiert von Serena1982 am 06.04.2018 20:40
UGV Inkasso – Konto gepfändet ohne Erhalt von Mahnbescheid oder ähnliches
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wie wäre es ersteinmal wenn du aufhörst zu pöbeln und mit dem IB zu telefonieren.
Schreibe das IB an und bitte um eine Forderungsaufstellung, um die Titelkopie und Mitteilung des derzeitigen Verfahrenstands. Außerdem kannst du am Montag bei deinem zuständigen AG nach dem zuständigen GV fragen.
Im Übrigen wäre auch eine Vorpfändung kein Betrug und die ganzen Beträge schließen durchaus auf einen VB oder ein Versäumnisurteil.
Sollte das IB einen Titel haben hast du zu zahlen was tituliert ist.
-- Editiert von Ex Inkassomitarbeiter am 06.04.2018 21:17
Bei diesem Inkasso noch höflich zu sein und um irgendetwas zu bitten, bringt exakt 0. Wenn es eine Vorpfändung ist, dann ist es eine Vorpfändung. Da wird man mit einem freundlichen zu Kreuze kriechen nicht mehr weiter kommen.
Kläre am Montag bei deiner Bank, was exakt da vorliegt und lass die eine Kopie dazu aushändigen. Auch bei einer Vorpfändung muss ein Titel angegeben sein samt Aktenzeichen beim zugehörigen Gericht. Dort ggf. anrufen und um Klärung bitten sowie um Zusenden einer Kopie. Alles andere müsste man sehen, wenn man die Sachlage recherchiert hat.
Zitat:und die ganzen Beträge schließen durchaus auf einen VB oder ein Versäumnisurteil.
Leider ist diese Annahme völliger Unsinn, wenn man nachrechnet. Oder anders ausgedrückt: Es ist trotzdem abenteuerlich.
59,95€ HF
Lass es 5€ Zinsen, Mahngebühren und anderer Qutasch sein.
32€ Gerichtskosten
70,20€ Inkassokosten außergerichtlich
25€ Gebühren Mahnbescheid für Inkassos
= 192,15€
Das ist WEIT entfernt von 416,89€
Zitat:Außerdem kannst du am Montag bei deinem zuständigen AG nach dem zuständigen GV fragen.
Je nachdem. Zuständig ist der Geschäftssitz des Drittschuldners. je nachdem, wo die Bank ihren Hauptsitz hat, ist das u.U. ganz woanders und ging auch nicht beim örtlich für den TE zuständigen GV über den Tisch. Zunächst einmal bei der eigenen Bank recherchieren und dann den angeblich vorliegenden Titel recherchieren ist in meinen Augen zielführender.
Zitat:Im Übrigen wäre auch eine Vorpfändung kein Betrug
Wenn es keinen Titel gibt, ist das sehr wohl Prozessbetrug...
Und wenn rauskommt, dass hier ohne Titel eine Vorpfändung initiiert wurde oder wenn absichtlich auf falscher Adresse tituliert wurde, würde ich ohne weitere Diskussion A) Via Anwalt Vollstreckungsabwehrklage mit Verbot der Pfändung via einstweiliger Verfügung beantragen (noch direkt Montag) und B) Strafanzeige wegen Prozessbetrug erstatten, sowie C) das Aufsichtsgericht anschreiben mit Antrag auf Entzug der Zulassung wegen Prozessbetrug.
Alleine schon wegen den um mindestens 200€ zu hohen Gebühren gehört denen endlich mal das Handwerk gelegt. Die machen das seit vielen Jahren und haben offenbar nach wie vor Narrenfreiheit.
doppelt
-- Editiert von Xipolis am 08.04.2018 04:20
ZitatJa was denn jetzt???? :
Es scheint ja offensichtlich zu sein, dass die Sperrung Ihrer Konten von dieser Stelle veranlasst worden ist.
Zitat:Was kann ich nun tun um die Pfändung rückgängig zu machen und diese kein Geld erhalten?
Die Frist beträgt vier Wochen um zu handeln. Als erstes benötigen Sie entweder die Abschrift des vorläufigen Zahlungsverbotes oder die Ausfertigung des Pfaendungs- und Ueberweisungsbeschlusses. Beides bekommen Sie in den nächsten Tagen per Post, denn natürlich erfolgt keine Vorabinformation um ein Kontenräumen zu vermeiden. Auch Ihre Bank wird Sie ueber diesen Schritt informieren.
Bei ausreichender Deckung wird Ihre Bank den Betrag separieren und Sie können ueber Ihre Konten wieder regulär verfügen.
Aus den oben genannten Dokumenten ergibt sich wer aus welchem Grund was (vor-)pfändet und welches Gericht wann die zugehörigen Titel erlassen hat. Diese Informationen müssen Sie naechste Woche beschaffen.
Zitat:Das scheint doch auch Erpressung und Betrug zu sein?
Unwahrscheinlich, denn das würde die Zulassung kosten.
Zitatsowie C) das Aufsichtsgericht anschreiben mit Antrag auf Entzug der Zulassung wegen Prozessbetrug. :
In der Regel leider ein zahnloser Papiertiger, der keine tiefere Prüfung vornimmt oder Beweise erhebt und hier auf die Verfolungsbehoerden und die Zivilgerichtsbarkeit verweisen wird...
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
63 Antworten
-
2 Antworten
-
72 Antworten
-
33 Antworten
-
18 Antworten
-
17 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
25 Antworten
-
13 Antworten
-
13 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
11 Antworten
-
6 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten