Hallo,
folgende Situation:
Ein Online-Händler bietet eine Ware an. Der Kunde bestellt, die Ware liegt dann im "virtuellen Warenkorb".
Es werden diverse Bezahlmöglichkeiten angeboten (Überweisung, Kreditkarte, Lastschrift, PayPal - also die gängigen Bezahlmöglichkeiten).
Der Kunde bezahlt mit der Option "PayPal", wird auch direkt zu PayPal weitergeleitet und führt die Bezahlung aus.
Der Kunde erhält von PayPal eine eMail, daß die Bezahlung ausgeführt wurde.
Der Kunde erhält eine weitere eMail des Online-Händlers mit folgendem Inhalt:
Sehr geehrter Herr ..........
vielen Dank für Ihre Bestellung im B__H___ Online-Shop. Ihr Auftrag ist bei uns eingegangen und wird schnellstmöglich bearbeitet. Nachfolgend sehen Sie die Details zu Ihrer Bestellung.
........
Zahl- und Rechnungsinformationen
PayPal:
Sobald wir Ihre Bestellung versenden, erhalten Sie eine Versandbestätigung in einer separaten E-Mail.
Bitte beachten Sie: Diese E-Mail dient lediglich der Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung und stellt noch keine Annahme Ihres Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kaufvertrag kommt erst mit dem Versand der bestellten Produkte zu Stande.
Mit freundlichen Grüßen
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
mittels eindeutiger Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
......
So, nun die Fragen:
1. Wann kommt der Kaufvertrag zustande?
Vertrag = Angebot und Annahme. Der VK hat Ware angeboten, K hat das Angebot angenommen indem er bestellt hatte. Somit ist der Vertrag doch zustande gekommen.
Oder ist das falsch?
2. Nun ergeben sich wechselseitige Verpflichtungen
K muß bezahlen und VK muß liefern. K ist zur Abnahme verpflichtet.
K hatte bereits bezahlt, da VK ihm diverse Bezahloptionen angeboten hatte und K im Rahmen des Bestellvorganges bereits direkt über PayPal zahlte. Er hat eine Bestätigung von PayPal, daß er die Zahlung an den VK geleistet hatte..
3. VK behauptet aber, der Vertrag kommt erst mit Versand der Ware zustande. Der Status Quo sei lediglich, daß eine Bestellung vorliege
4. VK schickt aber eine Widerrufsbelehrung: dieser Vertrag könne binnen 14 Tage ohne Angabe von Gründen widerrufen werden
Hä? Dieser Vertrag ist doch nach Darstellung des VK noch gar nicht zustande gekommen.
Was ist denn nun richtig?
-- Editiert von BudWiser am 06.04.2018 07:42
Wann genau kommt der Kaufvertrag zustande?
6. April 2018
Thema abonnieren
Frage vom 6. April 2018 | 07:40
Von
Status: Praktikant (770 Beiträge, 247x hilfreich)
Wann genau kommt der Kaufvertrag zustande?
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#1
Antwort vom 6. April 2018 | 09:06
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
Zitat:Der VK hat Ware angeboten, K hat das Angebot angenommen indem er bestellt hatte. Somit ist der Vertrag doch zustande gekommen.
Oder ist das falsch?
Diese Ansicht ist rechtlich falsch. Das Angebot hat der Käufer abgegeben, und der Verkäufer kann annehmen oder nicht. Erst dann kommt ein Vertrag zustande.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 6. April 2018 | 10:37
Von
Status: Unbeschreiblich (119582 Beiträge, 39744x hilfreich)
ZitatVK behauptet aber, der Vertrag kommt erst mit Versand der Ware zustande. Der Status Quo sei lediglich, daß eine Bestellung vorliege :
Das ist in dem Falle schlicht und ergreifend falsch.
Denn mit der Annahme der Bezahlung hat der Händler das Angebot angenommen.
Sobald ich per Vorkasse bezahle, kommt der Kaufvertrag zustande.
Anders wäre das bei Zahlung per Rechnung. Oder bei SEPA-Lastschrift (sofern die Lastschrift erst nach Auslieferung erfolgen würde). Dann hätte der Händler Recht.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#5
Antwort vom 6. April 2018 | 13:27
Von
Status: Unbeschreiblich (119582 Beiträge, 39744x hilfreich)
ZitatUnd dazu hast du auch eine rechtliche Grundlage? :
AG Dieburg, AZ 22 C 425/04
Da gibg es zwar um eine E-Mail, aber ob die Aufforderung nun als E-Mail oder aud fer Website erfolgt, dürfte egal sein.
ZitatEin Verkäufer darf nicht darauf bestehen, dass ein Kunde per VK zahlt, solange es noch keinen KV gibt, :
Und der Umkehrschluss wäre dann, das wenn er das doch macht, es einen Kaufvertrag gibt ...
-- Editiert von Harry van Sell am 06.04.2018 13:28
#6
Antwort vom 6. April 2018 | 19:22
Von
Status: Praktikant (770 Beiträge, 247x hilfreich)
Zitat:
Denn mit der Annahme der Bezahlung hat der Händler das Angebot angenommen.
Sobald ich per Vorkasse bezahle, kommt der Kaufvertrag zustande.
Sehe ich eigentlich genauso.
Habe den Bestellvorgang nochmals nachvollzogen und muß mich korrigieren: Rechnungskauf wird nicht angeboten, es wird Vorkasse verlangt:
Der Händler bietet nämlich nur folgende Bezahloptionen an:
PayPal
Sofortüberweisung
Kreditkarte
Gutscheinkarte (da ist ja schon Geld geflossen, bevor überhaupt eine konkrete Ware gekauft wurde)
Ich habe kein Problem damit, im Voraus zu bezahlen, weil es sich um einen Betrag von unter 20 EUR handelt und der VK eine große Baumarktkette ist.
#7
Antwort vom 9. April 2018 | 11:57
Von
Status: Beginner (101 Beiträge, 32x hilfreich)
Dann zieh mal vor Gericht.
Da werden sich sämtliche Preisfehler-Sucher im Internet freuen, wenn du da Recht bekommst.
Da auch ein Richter weiß, was er mit einer derartigen Entscheidung auslöst, geht meine laienhafte Prognose des Gewinnens eines solchen Verfahren gen Null.
Und jetzt?
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