Verkauf bei Ebaykleinanzeigen droht mit Polizei und Anwalt (Hohe Kosten )

31. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Chokin
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf bei Ebaykleinanzeigen droht mit Polizei und Anwalt (Hohe Kosten )

Hallo :) ,

Ich habe da mal eine Frage. Ich habe über Ebay Kleinanzeigen etwas verkauft im Wert unter 10€. Es handelt sich um ein Nintendo Ds Spiel. Das Spiel habe ich wie jedes mal, als Maxi Brief versendet weil der Verkäufer keinen bestimmten Versandwunsch hatte und wir nichts ausgemacht hatten. In der Überschrift hatte ich angeben, dass der Versand kostenlos ist, was aber nicht besagt, dass ich es versichert verschicken muss. Nun droht er schon zum zweiten mal mit einem Anwalt und der Polizei. Er möchte den vollen Preis erstattet bekommen sonst wird es teuer für mich hat er geschrieben. Der Käufer kam mir schon vor dem Kauf komisch vor, da er mich reglich gehetzt hat es ganz schnell zu versenden, obwohl noch nichts auf meinen Konto angekommen war. Wie würdet Ihr in meiner Situation handeln ?

-- Editiert von Chokin am 31.03.2018 20:39

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Kann man den Versand denn beweisen?

JA: Kommunikation einstellen, das Versandrisiko geht zu Lasten des Käufers
NEIN: Geld vollständig erstatten


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Anzeige erstatten darf jeder. Sammeln sich die Anzeigen wird enger.
Versende nur noch versichert - zahlt doch der Empfänger.

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

wie schon gesagt, wenn man den Versand beweisen kann (Abgabe bei der Post und auch, das die korrekte Adresse etc netiert wurde, sowie das das Spiel auch in dem Umschlag war) dann nichts weiter unternehmen und Kommunikation einstellen.

Kann man es nicht bewesien, dasnn das Geld zurückzahlen, oder wenn man das nicht will, den teuren Weg gehen und sich von einem Richter erklären lassen, wieso es billiger gewesen wäre gleich zu zahlen...

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#4
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Bei 10€ wird eine Anzeige aber zu 99% eingestellt wenn nicht zuvor schon ähnliche aufgegeben wurden.
Und zu einem Anwalt wird er genau so wenig gehen, und selbst wenn hätte er das Risiko das du den Versand belegen kannst. Da wird also mit ziemlicher Sicherheit nie mehr kommen als unfreundliche Mails. Kommunikation einstellen und ignorieren, wenn irgendwann etwas kommen sollte nochmal melden.

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#5
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)

Reicht nicht eine Quittung / Postbeleg (da steht aber NICHT die Adresse!) ? Oder muss der (private) Verkäufer eine Doku machen über Verpackung mit Spiel und dass er bei der Post war - inclusive Fotos?

Wer nicht will, dass nicht versichert verschickt wird , unabhängig vom Wert der Ware, - dann ist der Käufer selbst schuld!!!!

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#6
 Von 
Chokin
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe eine Quittung von Dhl bekommen und meine Eltern haben gesehen, wie ich das Spiel verpackt habe. Ich zitiere Ihn mal, was er mir heute vormittag geschrieben hat. "So letzte Möglichkeit frist bis Freitag um eine Anzeige und weitere Folgen zu vermeiden". Also meint ihr einfach komplett ignorieren und warten, ob etwas schriftlich kommt ?

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#7
 Von 
Chokin
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von DumitruKurier):
hlt doch der Empfänger.
Der Empfänger wollte selbst bei den 9€ handeln und feilschen, als wären wir auf einen türkischen Basar.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Zitat:
Reicht nicht eine Quittung / Postbeleg (da steht aber NICHT die Adresse!) ?
Nein reicht nicht, denn so eine Quittung bekommt man auch, wenn man seine 3 Monate alten Sportsocken zur Oma zum waschen sendet ;)

Zitat:
Oder muss der (private) Verkäufer eine Doku machen über Verpackung mit Spiel und dass er bei der Post war - inclusive Fotos?
Nein, soweitmuss man nicht gehen, aber ein Zeuge der alles gesehen hat würde schon genügen.

Zitat:
und meine Eltern haben gesehen, wie ich das Spiel verpackt habe.
Deine Eltern ahben auch sicherlich die Adresse kontrolliert die du notiert hattest? Hat dich dann zumindest ein Elternteil mit dem Umschlag/Päckchen zur Post begleitet und auch gesehen, dass du es dort abgegeben hast?

Zitat:
Also meint ihr einfach komplett ignorieren und warten, ob etwas schriftlich kommt ?
Das nächste was kommt, könnte schon ein teurer Anwaltsbrief sein.

Entweder jetzt die 10Euro zurücküberweisen, oder die nächste Zeit damit leben, dass jeden Tag teure Post im Briefkasten landen wird...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Chokin
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Zitat:
Reicht nicht eine Quittung / Postbeleg (da steht aber NICHT die Adresse!) ?
Nein reicht nicht, denn so eine Quittung bekommt man auch, wenn man seine 3 Monate alten Sportsocken zur Oma zum waschen sendet ;)

Zitat:
Oder muss der (private) Verkäufer eine Doku machen über Verpackung mit Spiel und dass er bei der Post war - inclusive Fotos?
Nein, soweitmuss man nicht gehen, aber ein Zeuge der alles gesehen hat würde schon genügen.

Zitat:
und meine Eltern haben gesehen, wie ich das Spiel verpackt habe.
Deine Eltern ahben auch sicherlich die Adresse kontrolliert die du notiert hattest? Hat dich dann zumindest ein Elternteil mit dem Umschlag/Päckchen zur Post begleitet und auch gesehen, dass du es dort abgegeben hast?

Zitat:
Also meint ihr einfach komplett ignorieren und warten, ob etwas schriftlich kommt ?
Das nächste was kommt, könnte schon ein teurer Anwaltsbrief sein.

Entweder jetzt die 10Euro zurücküberweisen, oder die nächste Zeit damit leben, dass jeden Tag teure Post im Briefkasten landen wird...
Die Sache ist ja, er kann eben so nicht nachweise ob es angekommen ist richtig ? Ich sehe nicht ein, dass ich ihn sein Geld zurücküberweisen soll, da er mich schon öfter auf die Agbs aufmerksam gemacht hat. Dort steht zum Beispiel drin, dass der Käufer sich vor dem Versand erkundigen soll, wie sein Artikel versendet wird. Außerdem geht das Risiko bei der Abgabe beim Versand Dienstleister auf den Käufer über. Ich sehe mich keiner Schuld bewusst und glaube ihm einfach nicht, dass nichts angekommen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Chokin
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Zitat:
Reicht nicht eine Quittung / Postbeleg (da steht aber NICHT die Adresse!) ?
Nein reicht nicht, denn so eine Quittung bekommt man auch, wenn man seine 3 Monate alten Sportsocken zur Oma zum waschen sendet ;)

Zitat:
Oder muss der (private) Verkäufer eine Doku machen über Verpackung mit Spiel und dass er bei der Post war - inclusive Fotos?
Nein, soweitmuss man nicht gehen, aber ein Zeuge der alles gesehen hat würde schon genügen.

Zitat:
und meine Eltern haben gesehen, wie ich das Spiel verpackt habe.
Deine Eltern ahben auch sicherlich die Adresse kontrolliert die du notiert hattest? Hat dich dann zumindest ein Elternteil mit dem Umschlag/Päckchen zur Post begleitet und auch gesehen, dass du es dort abgegeben hast?

Zitat:
Also meint ihr einfach komplett ignorieren und warten, ob etwas schriftlich kommt ?
Das nächste was kommt, könnte schon ein teurer Anwaltsbrief sein.

Entweder jetzt die 10Euro zurücküberweisen, oder die nächste Zeit damit leben, dass jeden Tag teure Post im Briefkasten landen wird...
Nein mich hat niemand begleitet, aber die haben den Umschlag inkl Aufschrift gesehen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Chokin):
Die Sache ist ja, er kann eben so nicht nachweise ob es angekommen ist richtig ?

Wie soll er denn auch wenn Du es nicht versendet hat?
Von daher ist diese Argumentaion für die Tonne ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Zitat:
Dort steht zum Beispiel drin, dass der Käufer sich vor dem Versand erkundigen soll, wie sein Artikel versendet wird.
Ja und? Egal ob er das hat oder nicht, du musst immer noch den Versand beweisen!!!

Zitat:
Außerdem geht das Risiko bei der Abgabe beim Versand Dienstleister auf den Käufer über.
Absolut korrekt, soweit es sich um Privatverkäufe handelt!!!

Zitat:
Nein mich hat niemand begleitet, aber die haben den Umschlag inkl Aufschrift gesehen.
Den du dann direkt nach verlassen des Hauses wieder geöffnet hast, die Sachen entnommen hast und den Umschlag entsorgt hast ; oder er weggeweht wurde ; Die Katze des Nachbarn ihn gefressen hast ; er dir entwendet wurde ; er urplötzlich einfach zu Staub zerfallen ist oder oder oder.

Bis jetzt hast du noch KEINEN Beweis dafür gebracht, dass du den besagten Artikel auch an den K versendet hast, den Beweis bist du IMMER NOCH schuldig...

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Chokin
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Zitat:
Dort steht zum Beispiel drin, dass der Käufer sich vor dem Versand erkundigen soll, wie sein Artikel versendet wird.
Ja und? Egal ob er das hat oder nicht, du musst immer noch den Versand beweisen!!!

Zitat:
Außerdem geht das Risiko bei der Abgabe beim Versand Dienstleister auf den Käufer über.
Absolut korrekt, soweit es sich um Privatverkäufe handelt!!!

Zitat:
Nein mich hat niemand begleitet, aber die haben den Umschlag inkl Aufschrift gesehen.
Den du dann direkt nach verlassen des Hauses wieder geöffnet hast, die Sachen entnommen hast und den Umschlag entsorgt hast ; oder er weggeweht wurde ; Die Katze des Nachbarn ihn gefressen hast ; er dir entwendet wurde ; er urplötzlich einfach zu Staub zerfallen ist oder oder oder.

Bis jetzt hast du noch KEINEN Beweis dafür gebracht, dass du den besagten Artikel auch an den K versendet hast, den Beweis bist du IMMER NOCH schuldig...
Ich sehe nicht ein ihn, dass Geld wieder zurück zu geben, weil er kein versicherten Versand wollte.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Chokin
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Zitat:
Dort steht zum Beispiel drin, dass der Käufer sich vor dem Versand erkundigen soll, wie sein Artikel versendet wird.
Ja und? Egal ob er das hat oder nicht, du musst immer noch den Versand beweisen!!!

Zitat:
Außerdem geht das Risiko bei der Abgabe beim Versand Dienstleister auf den Käufer über.
Absolut korrekt, soweit es sich um Privatverkäufe handelt!!!

Zitat:
Nein mich hat niemand begleitet, aber die haben den Umschlag inkl Aufschrift gesehen.
Den du dann direkt nach verlassen des Hauses wieder geöffnet hast, die Sachen entnommen hast und den Umschlag entsorgt hast ; oder er weggeweht wurde ; Die Katze des Nachbarn ihn gefressen hast ; er dir entwendet wurde ; er urplötzlich einfach zu Staub zerfallen ist oder oder oder.

Bis jetzt hast du noch KEINEN Beweis dafür gebracht, dass du den besagten Artikel auch an den K versendet hast, den Beweis bist du IMMER NOCH schuldig...
Ich sehe nicht ein ihn, dass Geld wieder zurück zu geben, weil er kein versicherten Versand wollte.
Zitat (von lesen-denken-handeln):
Zitat:
Dort steht zum Beispiel drin, dass der Käufer sich vor dem Versand erkundigen soll, wie sein Artikel versendet wird.
Ja und? Egal ob er das hat oder nicht, du musst immer noch den Versand beweisen!!!

Zitat:
Außerdem geht das Risiko bei der Abgabe beim Versand Dienstleister auf den Käufer über.
Absolut korrekt, soweit es sich um Privatverkäufe handelt!!!

Zitat:
Nein mich hat niemand begleitet, aber die haben den Umschlag inkl Aufschrift gesehen.
Den du dann direkt nach verlassen des Hauses wieder geöffnet hast, die Sachen entnommen hast und den Umschlag entsorgt hast ; oder er weggeweht wurde ; Die Katze des Nachbarn ihn gefressen hast ; er dir entwendet wurde ; er urplötzlich einfach zu Staub zerfallen ist oder oder oder.

Bis jetzt hast du noch KEINEN Beweis dafür gebracht, dass du den besagten Artikel auch an den K versendet hast, den Beweis bist du IMMER NOCH schuldig...
Ja es handelt sich um 100% um einen Privat Verkauf.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Chokin):
Ich sehe nicht ein ihn, dass Geld wieder zurück zu geben, weil er kein versicherten Versand wollte.

Dann lass es halt und warte ab was auf Dich zu kommt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Und lass uns in ein paar Wochen doch bitte mal hören was aus der Sache geworden ist...

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Chokin
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Und lass uns in ein paar Wochen doch bitte mal hören was aus der Sache geworden ist...
Okay werde ich machen. Ich bedanke mich für die vielen Kommentare und, die Hilfe eurerseits.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Chokin
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Er hat sich nie wieder gemeldet und bis heute ist nichts gekommen :D

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