Beitragsservice Probleme WG und Umzug

26. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
puppetmaster123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Beitragsservice Probleme WG und Umzug

Hallo zusammen,

ich wohne seit 1.1.2013 in verschiedenen WGs, in denen der Rundfunkbeitrag immer bezahlt wurde. Das habe ich auch immer dem Beitragsservice mitgeteilt sobald eine Nachricht von denen kam.
Ich habe es leider nur mit dem Einwohnermeldeamt nicht immer so genau genommen und war in meiner jetzigen Wohnung fast ein Jahr nicht gemeldet, weil ich es schlicht und einfach vergessen habe. Habe mich dann aber rückwirkend zum richtigen Einzugsdatum angemeldet. Nach Anmeldung kam natürlich sofort eine Zahlungsaufforderung vom Beitragsservice. Die Höhe der Zahlungsaufforderung übersteigt aber den Zeitraum, den ich in meiner aktuellen WG wohne um ca. 6 Monatsbeiträge. Ich habe keine Ahnung woher die Höhe der Zahlungsaufforderung kommt, da ich in den letzten 4 Jahren 5 mal umgezogen bin.

Sämtliche Briefe meinerseits werden vom Beitragsservice ignoriert. Es kann doch nicht sein, dass einfach behauptet wird es wäre ein Betrag offen ohne mir einen Zeitraum zu nennen. Ist sowas üblich bei dem Verein?
Muss ich wirklich all meine ehemaligen Mitbewohner abklappern, obwohl ich die Beitragsnummern der Bezahler immer angegeben habe? Ist nämlich gar nicht so einfach, da es in den WGs immer einen regen Wechsel gibt und ich nach 5 Jahren manchen Mitbewohner nicht mehr ausfindig machen kann...Würde mir der Beitragsservice wenigstens mitteilen aus welcher Zeit der angeblich offene Betrag stammt, könnte ich auch handeln. Ich weiß momentan gar nicht wie ich am besten reagieren soll. Ich wäre sehr dankbar für ein bisschen Hilfe.

Viele Grüße

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von puppetmaster123):
Ich habe keine Ahnung woher die Höhe der Zahlungsaufforderung kommt, da ich in den letzten 4 Jahren 5 mal umgezogen bin.

Dann als erstes mal den BS anschreiben, man möge die Differenz mal erklären und eine detaillierte Forderungsaufstellung anfordern.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Cotton
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 39x hilfreich)

Zitat (von puppetmaster123):
Hallo zusammen,

ich wohne seit 1.1.2013 in verschiedenen WGs, in denen der Rundfunkbeitrag immer bezahlt wurde. Das habe ich auch immer dem Beitragsservice mitgeteilt sobald eine Nachricht von denen kam.
Ich habe es leider nur mit dem Einwohnermeldeamt nicht immer so genau genommen und war in meiner jetzigen Wohnung fast ein Jahr nicht gemeldet, weil ich es schlicht und einfach vergessen habe. Habe mich dann aber rückwirkend zum richtigen Einzugsdatum angemeldet. Nach Anmeldung kam natürlich sofort eine Zahlungsaufforderung vom Beitragsservice. Die Höhe der Zahlungsaufforderung übersteigt aber den Zeitraum, den ich in meiner aktuellen WG wohne um ca. 6 Monatsbeiträge. Ich habe keine Ahnung woher die Höhe der Zahlungsaufforderung kommt, da ich in den letzten 4 Jahren 5 mal umgezogen bin.

Sämtliche Briefe meinerseits werden vom Beitragsservice ignoriert. Es kann doch nicht sein, dass einfach behauptet wird es wäre ein Betrag offen ohne mir einen Zeitraum zu nennen. Ist sowas üblich bei dem Verein?
Muss ich wirklich all meine ehemaligen Mitbewohner abklappern, obwohl ich die Beitragsnummern der Bezahler immer angegeben habe? Ist nämlich gar nicht so einfach, da es in den WGs immer einen regen Wechsel gibt und ich nach 5 Jahren manchen Mitbewohner nicht mehr ausfindig machen kann...Würde mir der Beitragsservice wenigstens mitteilen aus welcher Zeit der angeblich offene Betrag stammt, könnte ich auch handeln. Ich weiß momentan gar nicht wie ich am besten reagieren soll. Ich wäre sehr dankbar für ein bisschen Hilfe.

Viele Grüße


Ja das ist so üblich bei denen.

Mein Freund und ich bringen seit 3 (DREI JAHREN!) regelmäßig Papiere und Belege bei, dass ich befreit bin (bzw war).

Alle 2 Monate muss man denen per Einschreiben mit etlichen Kopien für bei ausgedachte Zeiträume erklären, dass man befreit war!

Seit 3 Jahren!

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#3
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 175x hilfreich)

Zitat (von Cotton):
[

Ja das ist so üblich bei denen.

Mein Freund und ich bringen seit 3 (DREI JAHREN!) regelmäßig Papiere und Belege bei, dass ich befreit bin (bzw war).

Alle 2 Monate muss man denen per Einschreiben mit etlichen Kopien für bei ausgedachte Zeiträume erklären, dass man befreit war!

Seit 3 Jahren!


Entschuldigung, wenn Sie so oberflächlich und fehlerhaft gegenüber dem Beitragsservice argumentieren wie hier, wundert es mich nicht, dass hier - zurückhaltend betont - "Missverständnisse" vorliegen.

"Befreit" sind Sie in dem Moment, in dem Sie von Ihrer Landesrundfunkanstalt einen Bescheid erhalten haben, der Ihnen das bestätigt. Bis dahin erfüllen Sie höchstens eine BefreiungsVORAUSSETZUNG. Mag sich vielleicht für Sie nach Haarspalterei anhören, ist es aber garantiert nicht.

Sofern nur SIE eine Befreiungsvoraussetzung erfüllen, Ihr Freund aber nicht, ist es logisch dass dieser weiter zur Zahlung aufgefordert wird. Da können Sie 100 Briefe per Einschreiben oder Postzustellungsurkunde übersenden, ändert an der Beitragspflicht des Freundes aber nicht das Geringste. Der ist nur dann mitbefreit, wenn er selbst eine Befreiungsvoraussetzung erfüllt.

Ist aber jetzt OT und hat mit der Ursprungsfrage nichts zu tun...

@Threadstarter:
Ich würde als erstes eine Forderungsaustellung anfordern und dann prüfen, wo die Forderung herkommt. Normalerweise bekommt man so was "von alleine" bzw. hat man, wenn man alle Briefe aufhebt. Dann kann man sowas i.d.R. nachvollziehen.

Sofern in Ihrem Schreibennur ein Kontostand genannt wurde, wurde eine Erläuterung - z.B. in Form eines Festsetzungsbescheides - vermutlich bereits in der Vergangenheit übersandt. Es tst aber auch nur logisch, dass man bei jedem neuen Mahnschreiben nicht jedes mal aufs neue Haarklein eine Erläuterung über alte Forderungen erhält, die in der Vergangenheit bereits erklärt wurden, und möglicherweise Jahre zurück reichen

Eine letzte Frage: Sie wissen schon, dass eine Abmeldung immer nur zum Folgemonat Ihres Schreibens erfolgen kann?

Wenn Sie Ihre Abmeldung(en) versäumt haben weil Sie immer erst auf Anschreiben vom Beitragsservice gewartet haben, ist nicht verwunderlich, dass da Summen offen sind, die mit Ihrer Berechnung nicht übereinstimmen.

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#4
 Von 
puppetmaster123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.
Angemeldet habe ich mich zum Glück nie. Bei der GEZ war ich nie gemeldet. Beim Beitragsservice war ich auch nie angemeldet. Wohne schon seit es den gibt in WGs. Dann kann das doch eigentlich nicht von einer verpassten Abmeldung kommen... Zwangsangemeldet wird man doch erst wenn man ewig nicht drauf reagiert, oder?

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#5
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 175x hilfreich)

Zitat (von puppetmaster123):
Vielen Dank für die Antworten.
Angemeldet habe ich mich zum Glück nie. Bei der GEZ war ich nie gemeldet. Beim Beitragsservice war ich auch nie angemeldet. Wohne schon seit es den gibt in WGs. Dann kann das doch eigentlich nicht von einer verpassten Abmeldung kommen... Zwangsangemeldet wird man doch erst wenn man ewig nicht drauf reagiert, oder?


Naja, "Zwangsangemeldet" wird man nur dann, wenn man seiner eigenen Anmeldeverpflichtung nicht nachgekommen ist oder die Anschreiben ignoriert.

Und wenn diese Anmeldung dann letzlich berechtigt war, hat man sich streng genommen einer Ordnungswidrigkeit schuldig gemacht.

So langsam schleicht sich mir folgender Verdacht ein:

Sie wurden möglicherweise unter Ihrer vorherigen/letzten Anschrift "Zwangsangemeldet". Zwischenzeitlich hat der Beitragsservice Ihre aktuelle Adresse ermittelt und fordert von Ihnen den Rundfunkbeitrag sowohl für die aktuelle, wie auch für die vorherige Anschrift. So würde sich möglicherweise erklären, wo die 6 zusätzlichen Monate her kommen, die Ihnen berechnet werden.

-- Editiert von Dezent am 30.03.2018 11:53

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#6
 Von 
puppetmaster123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo zusammen,

Es gibt Neuigkeiten. Der Zeitraum wurde mir mitgeteilt. Allerdings handelt es sich hier um einen Zeitraum, bei dem ich bereits die Beitragsnummer meines Mitbewohners angegeben hatte. Das Meiste kam aus 2015 und 2016. Muss ich wirklich die Beitragsnummern von allen WGs aufheben, nur weil der Beitragsservice offensichtlich ein Datenproblem hat? Ich bin ein bisschen sauer, weil ich die Beitragsnummern nicht einfach so wieder besorgen kann.
Jetzt kam sogar ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher, obwohl ich zuvor dem Beitragsservice geschrieben hatte, dass ich alles schon angegeben habe. Was bleibt mir jetzt noch? Beratungsschein und Anwalt?
Ich verzweifle daran noch...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 175x hilfreich)

Zitat (von puppetmaster123):
nur weil der Beitragsservice offensichtlich ein Datenproblem hat?


Das ist der liebe Datenschutz. Je nach Konstellation dürfen gewisse Daten nicht lange vorgehalten werden.

Ich glaube, hier liegt ein ganz anderes Problem vor:

Wenn der Sachverhalt einmal bzw. von Anfang an wirklich geklärt worden wäre, würde überhaupt kein Beitragskonto existieren, zu dem eine Forderung geltend gemacht wird. Dann würde jetzt auch keiner mehr nach Beitragsnummern fragen. Scheinbar existiert aber ein Konto, dass nicht nur einen, sondern diverse Mitbewohner "überlebt" hat. Letzlich ist es sinnvoll, erstmal zu klären, warum für Zeitraum X eine Forderung im Raum steht, die deiner Meinung nach nicht existiert.

Natürlich kann man jetzt zum Anwalt gehen.

Aber vorab ein kurzer Anruf vorab ist sicherlich hilfreich. Der Anwalt hilft nur dann effektiv weiter, wenn beim Beitragsservice was falsch gemacht wurde, sofern man nicht auf den Kopf gefallen ist uns sich selber helfen kann.

Was z.B sein kann ist, dass deine Mitbewohner auf die du sich berufen hast, eine Befreiung erhalten haben. Oftmals umziehen und WG hört sich für mich nach Student an. Liege ich richtig?

Falls deine früheren Mitbewohner tatsächlich befreit waren (z.B. wegen BAföG-Bezuges), gilt diese Befreiung nicht für dich. Da kannst du 10x auf deren Konto verweist, dass bringt dir gar nix. Du wirst dann zur Zahlung herangezogen.

Um dich nochmal selber zu zitieren

Zitat (von puppetmaster123):
Sämtliche Briefe meinerseits werden vom Beitragsservice ignoriert.


Vielleicht würde ich mir das mit dem Anwalt doch nochmal überlegen und erstmal anfangen, die Briefe nicht zu igonorieren. Was man davon hat, sieht man ja jetzt: Ein Verwaltungszwangsverfahren am Hals...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
puppetmaster123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Nur mal um das klar zu stellen: Ich habe keine Briefe ignoriert. Der Beitragsservice ignoriert meine Briefe und war nie in der Lage mir eine korrekte Forderungsaufstellung zu senden. Es waren immer wieder Forderungen dabei für einen Zeitraum, bei dem ich schon vom Beitrag befreit war (und ich habe wirklich die Befreiung beantragt und auch hingeschickt). Dann haben sich immer wieder die Zeiträume verändert.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 175x hilfreich)

Zitat (von puppetmaster123):
Sämtliche Briefe meinerseits werden vom Beitragsservice ignoriert.


Zitat (von puppetmaster123):
Nur mal um das klar zu stellen: Ich habe keine Briefe ignoriert.


Finde den Widerspruch...

Zitat (von puppetmaster123):
Es waren immer wieder Forderungen dabei für einen Zeitraum, bei dem ich schon vom Beitrag befreit war


Wenn du tatsächlich befreit warst/wurdest dann hast du sicherlich auch einen Bescheid, in dem dir das von der Landesrundfunkanstalt bestätigt wurde.

Korrekt?

Hast du keinen Bescheid, warst und wurdest du nicht befreit. Ob du befreit bist oder nicht, entscheidet die Landesrundfunkanstalt, nicht du. Du stellst lediglich einen entsprechenden Antrag und fügst diesem bestenfalls die richtigen Nachweise bei.

Oder wirst du gar die Begrifflichkeiten "Abmeldung" und "Befreiung" durcheinander? Das vermute ich gerade.

Wenn man in einer Wohnung lebt, die ein anderer zum Rundfunkbeitrag angemeldet hat, hat das mit einer "Befreiung" rein gar nichts zu tun, wenn man selber nicht zahlt. In dem Fall kannst du dein vorhandenes Beitragskonto "abmelden".

Ob es tatsächlich abgemeldet wird, hängt unter anderem auch davon ab, ob die früheren Mitbewohner gezahlt haben. Haben die nämlich nicht gezahlt, kannst du 100 x eine Abmeldung übersenden: Du kannst dann trotzdem im Rahmen der gesamtschuldnerischen Haftung zur Zahlung herangezogen werden. Gleiches gilt, wenn ein dem jeweiligen angemeldeten Bewohner eine Befreiung gewährt wurde, die nicht für dich gilt. Auch dann wirst du zur Kasse gebeten. Was auch sein kann: Derjenige der die Anmeldung zum Rundfunkbeitrag innehatte, ist aus der WG ausgezogen und hat das vermeintliche "WG-Konto" mitgenommen. Dann wurde auch nicht für die Bude gezahlt, in der du gewohnt hast.

Irgendwie sind die Ausführungen alle sehr oberflächlich. Das es beim Beitragsservice gerne mal länger dauert, ließt man hier öfters. Aber dauerhaft gar nicht reagieren kann ich nicht so recht glauben.

Nochmal: Was spricht gegen einen Anruf???

Du kannst natürlich recht haben, und die Forderung ist völlig unbegründet. Es gibt aber auch sehr viele Möglichkeiten, dass sie es nicht ist, und das dir nur nicht die passende Begründung gegeben wurde. Oder du Sie igoniert hast; siehe mein erstes Zitat von dir.

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