Privatverkauf / Transportschaden - Rechtsansprüche?

24. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Tim3344
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatverkauf / Transportschaden - Rechtsansprüche?

Hallo an alle :)

Ich denke, das Thema wurde bestimmt schon oft behandelt.
Würde mich trotzdem sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte, speziell auf meinen Fall bezogen.

Folgendes Szenario:

Ich habe als Privatverkäufer einen Satz Autofelgen auf eBay verkauft und diese ordnungsgemäß und in speziellen Felgenkartons per GLS versendet.
Die Pakete samt Inhalt kamen leider beschädigt beim Käufer an, welcher direkt einen Fall bei eBay eröffnet hat und sein Geld zurück wollte.

Nach langem hin und her wurden alle Fälle bei eBay geschlossen und ich durfte mein Geld behalten.
Der Käufer hat sich dazu entschieden die Felgen nicht zurückzusenden.

Natürlich habe ich den Transportschaden bei GLS gemeldet.
GLS meinte dazu, auf dem Versandweg wäre nichts Außergewöhnliches vorgefallen und der Käufer habe die Pakete vorbehaltslos und mit seiner Unterschrift entgegengenommen. Somit bestünde kein Anspruch auf die Transportversicherung.

Als "letzten Versuch" noch etwas rauszuschlagen, hat sich der Käufer jetzt direkt an mich gewendet und fordert einen willkürlichen Betrag zum "Richten der Felgen". Er hat mir eine Frist gesetzt und droht das ganze dem Rechtsanwalt zu übergeben.

Mir scheint die Drohung mit dem Rechtsanwalt nicht realistisch zu sein. Wie seht ihr das? Hat er irgendwelche Ansprüche?
ist es nicht so, dass er durch die Annahme der beschädigten Pakete, die Schäden in Kauf genommen hat?


Grüße,

Tim




-- Editiert von Tim3344 am 24.03.2018 00:22

-- Editiert von Tim3344 am 24.03.2018 00:23

-- Editiert von Tim3344 am 24.03.2018 00:24

Problem bei eBay und Co?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ich würde dem Käufer ein entsprechendes Schreiben senden, in dem ich ihm mitteile, das das Transportrisiko sein Risiko ist und ein zweites Schreiben mit dem ich alle Ansprüche gegen den Transporteur an ihn abtrete.
Das ganze per Einschreiben und ihn dann ignorieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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