Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung

22. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)
Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Guten Tag:

Folgender, fiktiver Fall:

Jemand nimmt ein Forwarddarlehen für die Anschlussfinanzierung seiner Immobilie bei einer Bank auf und entschließt sich kurz vor Zuteilung, den Kredit nicht abzunehmen.

Eine Nichtabnahmeentschädigung (Berechnung der Nichtabnahmeentschädigung ist analog zur Berechnung einer VFE) wird seitens der Bank verlangt.

Kreditbetrag: 80.000 Euro.
Zinssatz bei der Zuteilung: 1,8%
Tilgung: 14,4 %
Monatsbetrag: 1080,- Euro.

Sondertilgung in Höhe von 5% wurde vereinbart (und darf bei der Berechnung einer VFE zu Gunsten des Verbrauchers mit einkalkuliert werden)

Lt. Berechnung wären die 80.000 Euro Kreditsumme bei Ausreizung der 5% Sondertilgung innerhalb von weniger als 5 Jahren abgezahlt.

In diesem Zeitraum wären 3585,01 Euro Zinsen an die Bank gezahlt worden.

Nun gibt es zwei Möglichkeiten, wie eine VFE berechnet wird:

Aktiv – Aktiv Methode oder
Aktiv – Passiv Methode

Wer legt fest, nach welcher Methode die Bank die Entschädigung berechnen darf?
Hat die Bank das Wahlrecht oder muss die Bank im Sinne des Verbrauchers handeln?

Ich habe mal eben eine Berechnung aufgestellt...

Wenn die Bank die 80.000 Euro für einen niedrigeren Zinssatz (sagen wir 1,5%) verleihen kann, würde die Bank bei gleichen Bedingungen (allerdings ohne Sondertilgung) einen Zinserlös in von 3.727,- Euro haben.

Also trotz eines geringeren Zinssatz (1,5 statt 1,8) mehr Zinserlöse.

Warum sollte der Verbraucher zur Kasse gebeten werden?

Böse Bank?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Niemand?

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#2
 Von 
guest-12320.09.2021 18:15:43
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 36x hilfreich)

Also ich bin nicht super sattelfest in dem Thema. Fakt ist aber, dass einerseits der Zinsschaden ermittelt wird und andererseits die Höhe der Erlöse bei einer fristenkongruenten Geldanlage bei einer deutschen Bank. Da wird sich im Moment wohl eher nichts finden lassen, was einem Zinssatz von 1,8 % entspricht.

Es ist nicht relevant, ob die Bank erneut verleihen kann.
Je nach Liquiditätslage kann die Bank damit nix anfangen und zahlt noch einen Strafzins von 0,4 % bei der Bundesbank.

Die Frage ist, warum wird das Darlehen nicht abgenommen? Vielleicht kannst Du Dich ja pauschal mit der Bank einigen.
Biete etwas an. Drumherum kommen wirst Du nicht... Andersherum wäre es für Dich auch nicht witzig, wenn die Bank "einfach so" vom Vertrag zurücktritt und Dich im Regen stehen lassen würde.

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