Ich habe über Ebay zwei Konzertkarten gekauft und diese per Überweisung bezahlt. Der Verkäufer gibt an, die Karten per Einwurf Einschreiben weggeschickt zu haben. Die Sendungsnachverfolgung zeigt "Sendung zugestellt", obwohl bei mir diese Sendung nicht angekommen ist. Was ist zu tun?
Ebay Lieferung nicht zugestellt
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Du solltest dir neue Karten kaufen wenn du von Privat gekauft hast. Du trägst, bei einem privaten VK, das Risiko des zufälligen Untergangs der Karten auf dem Versandweg.
Was bedeutet: "er gibt an". Hast du eine Kopie des Beleges erhalten und kannst die gemachten Angaben nachvollziehen?ZitatDer Verkäufer gibt an, die Karten per Einwurf Einschreiben weggeschickt zu haben. :
Auch bei einem gewerblichen VK wurde der Vertrag erfüllt als die Karten in deinen Wirkbereich gelangt sind. Wurden die Karten dann aus deinem Briefkasten gestohlen, so ist der gewerbliche VK auch raus aus dem Spiel.
Etwas anderes wäre es lediglich wenn ein versicherter Versand vereinbart worden wäre.
-- Editiert von -Laie- am 20.03.2018 12:56
Kopie des beleges habe ich keine erhalten. Nur die Sendungsnummer des Einschreibens
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Kannst du anhand dieser Nummer nachvollziehen, dass die Karten tatsächlich an dich versendet wurden? Ist also der Empfänger (du) nachvollziehbar?ZitatNur die Sendungsnummer des Einschreibens :
Nein ist es nicht. Lt kundenservice der Post wird die Adresse auch nicht gespeichert.
Echt??? Wie soll man denn dann eine Nummer einem Empfänger zuordnen können? Die Post muss doch nachvollziehen können WO ein Einschreibebrief eingeworfen wurde, oder nicht?
In diesem Fall könnteder Versender also überhaupt nicht beweisen, dass er die Karten überhaupt an dich versendet hat. Das muss er aber können um aus der Haftung raus zu sein (privat). Der gewerbliche VK muss beweisen können, dass der Brief in deinen Wirkbereich gelangt ist. Deiner Aussage nach wäre auch dies nicht möglich.
Sowohl ein privater als auch ein gewerblicher VK wären somit noch nicht aus der Haftung raus. Beide würden dir noch die Karten schulden.
ZitatWie soll man denn dann eine Nummer einem Empfänger zuordnen können? :
Durch den Einlieferbeleg, da steht der Empfänger drauf.
ZitatDie Post muss doch nachvollziehen können WO ein Einschreibebrief eingeworfen wurde, oder nicht? :
Nö, bei Einwurf-Einschreiben nicht.
Nein, da steht kein Empfänger drauf! Nicht bei einem Einwurfeinschreiben.ZitatDurch den Einlieferbeleg, da steht der Empfänger drauf. :
Dadurch, dass aber überhaupt kein Absender oder Empfänger auf dem Einlieferungsbeleg steht wäre dann aber doch überhaupt keine Zuordnung möglich.ZitatNö, bei Einwurf-Einschreiben nicht. :
Worin liegt dann der Sinn eines Einwurfeinschreibens?
So sieht ein Einlieferungsbeleg für ein Einwurfeinschreiben aus:
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Deutsche_Post_-_Einlieferungsbeleg_Einwurf-Einschreiben_2006.jpg
Daraus kann man schlicht gar nichts ableiten.
Auf die gepunktete Linie über der Sendungsnummer hat der Postmitarbeiter den Empfängernamen & PLZ zu vermerken.
Wenn der das nicht macht, muss man ihn auffordern oder es halt selbst machen.
Der Postmitarbeiter muss da gar nichts eintragen. Du selbst kannst natürlich IRGENDETWAS eintragen. Aber was für einen Beweiswert hat das??? Doch eigentlich genau Null. Du verschickst etwas an A (z.B. dich selbst) bekommst den Zettel und trägst dann B ein. Also absolut gar kein Beweiswert. Ich war daher bisher immer der Meinung, dass die Einwurfadresse vermerkt wird.
-- Editiert von -Laie- am 21.03.2018 10:46
ZitatDer Postmitarbeiter muss da gar nichts eintragen. :
Tja, sehen die in der hiesigen Gegnd offenbar anders. Ich habe keinen Einzigen Beleg der ohne Empfänger ist.
ZitatAlso absolut gar kein Beweiswert. :
Stimmt. Auch nicht für den Inhalt.
ZitatAlso absolut gar kein Beweiswert. :
Diese Meinung hat sich ja auch in einem aktuellen LG-Urteil manifestiert ...
Es geht halt nichts über einen Zeugen und entsprechende Dokumentation oder über die Zustellung per Gerichtsvollzieher.
Nachforschungsantrag stellen., dauert 6 Wochen und endet mit "nix". Post erstattet eh nichts.
Da du bei Privatverkäufen selbst haftest - Geld weg, Karte weg Pech gehabt
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
13 Antworten
-
9 Antworten
-
12 Antworten
-
5 Antworten