Ebay Lieferung nicht zugestellt

20. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
go486559-13
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Lieferung nicht zugestellt

Ich habe über Ebay zwei Konzertkarten gekauft und diese per Überweisung bezahlt. Der Verkäufer gibt an, die Karten per Einwurf Einschreiben weggeschickt zu haben. Die Sendungsnachverfolgung zeigt "Sendung zugestellt", obwohl bei mir diese Sendung nicht angekommen ist. Was ist zu tun?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Du solltest dir neue Karten kaufen wenn du von Privat gekauft hast. Du trägst, bei einem privaten VK, das Risiko des zufälligen Untergangs der Karten auf dem Versandweg.

Zitat (von go486559-13):
Der Verkäufer gibt an, die Karten per Einwurf Einschreiben weggeschickt zu haben.
Was bedeutet: "er gibt an". Hast du eine Kopie des Beleges erhalten und kannst die gemachten Angaben nachvollziehen?

Auch bei einem gewerblichen VK wurde der Vertrag erfüllt als die Karten in deinen Wirkbereich gelangt sind. Wurden die Karten dann aus deinem Briefkasten gestohlen, so ist der gewerbliche VK auch raus aus dem Spiel.

Etwas anderes wäre es lediglich wenn ein versicherter Versand vereinbart worden wäre.

-- Editiert von -Laie- am 20.03.2018 12:56

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#2
 Von 
go486559-13
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Kopie des beleges habe ich keine erhalten. Nur die Sendungsnummer des Einschreibens

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von go486559-13):
Nur die Sendungsnummer des Einschreibens
Kannst du anhand dieser Nummer nachvollziehen, dass die Karten tatsächlich an dich versendet wurden? Ist also der Empfänger (du) nachvollziehbar?

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#4
 Von 
go486559-13
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein ist es nicht. Lt kundenservice der Post wird die Adresse auch nicht gespeichert.

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Echt??? Wie soll man denn dann eine Nummer einem Empfänger zuordnen können? Die Post muss doch nachvollziehen können WO ein Einschreibebrief eingeworfen wurde, oder nicht?
In diesem Fall könnteder Versender also überhaupt nicht beweisen, dass er die Karten überhaupt an dich versendet hat. Das muss er aber können um aus der Haftung raus zu sein (privat). Der gewerbliche VK muss beweisen können, dass der Brief in deinen Wirkbereich gelangt ist. Deiner Aussage nach wäre auch dies nicht möglich.
Sowohl ein privater als auch ein gewerblicher VK wären somit noch nicht aus der Haftung raus. Beide würden dir noch die Karten schulden.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Wie soll man denn dann eine Nummer einem Empfänger zuordnen können?

Durch den Einlieferbeleg, da steht der Empfänger drauf.



Zitat (von -Laie-):
Die Post muss doch nachvollziehen können WO ein Einschreibebrief eingeworfen wurde, oder nicht?

Nö, bei Einwurf-Einschreiben nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Durch den Einlieferbeleg, da steht der Empfänger drauf.
Nein, da steht kein Empfänger drauf! Nicht bei einem Einwurfeinschreiben.

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, bei Einwurf-Einschreiben nicht.
Dadurch, dass aber überhaupt kein Absender oder Empfänger auf dem Einlieferungsbeleg steht wäre dann aber doch überhaupt keine Zuordnung möglich.
Worin liegt dann der Sinn eines Einwurfeinschreibens?
So sieht ein Einlieferungsbeleg für ein Einwurfeinschreiben aus:
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Deutsche_Post_-_Einlieferungsbeleg_Einwurf-Einschreiben_2006.jpg
Daraus kann man schlicht gar nichts ableiten.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Auf die gepunktete Linie über der Sendungsnummer hat der Postmitarbeiter den Empfängernamen & PLZ zu vermerken.

Wenn der das nicht macht, muss man ihn auffordern oder es halt selbst machen.



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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Der Postmitarbeiter muss da gar nichts eintragen. Du selbst kannst natürlich IRGENDETWAS eintragen. Aber was für einen Beweiswert hat das??? Doch eigentlich genau Null. Du verschickst etwas an A (z.B. dich selbst) bekommst den Zettel und trägst dann B ein. Also absolut gar kein Beweiswert. Ich war daher bisher immer der Meinung, dass die Einwurfadresse vermerkt wird.

-- Editiert von -Laie- am 21.03.2018 10:46

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Der Postmitarbeiter muss da gar nichts eintragen.

Tja, sehen die in der hiesigen Gegnd offenbar anders. Ich habe keinen Einzigen Beleg der ohne Empfänger ist.



Zitat (von -Laie-):
Also absolut gar kein Beweiswert.

Stimmt. Auch nicht für den Inhalt.



Zitat (von -Laie-):
Also absolut gar kein Beweiswert.

Diese Meinung hat sich ja auch in einem aktuellen LG-Urteil manifestiert ...



Es geht halt nichts über einen Zeugen und entsprechende Dokumentation oder über die Zustellung per Gerichtsvollzieher.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Nachforschungsantrag stellen., dauert 6 Wochen und endet mit "nix". Post erstattet eh nichts.
Da du bei Privatverkäufen selbst haftest - Geld weg, Karte weg Pech gehabt

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